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Datei:Flag of the Legionary Movement.png

Originaldatei (2.000 × 1.200 Pixel, Dateigröße: 15 KB, MIME-Typ: image/png)
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Beschreibung
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Es gibt vektorisierte SVG-Versionen dieses Bildes. Eine davon sollte an Stelle des Rasterbildes verwendet werden, sofern sie nicht schlechter ist.
File:Flag of the Legionary Movement.png →
Für weitere Informationen siehe Help:SVG.
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BeschreibungFlag of the Legionary Movement.png |
English: Party Flag of the Romanian fascist "Iron Guard" ("Legion of the Archangel Michael" or "Legionary Movement"). |
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Datum | |||||||
Quelle |
Eigenes Werk, |
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Urheber | Trimnapaschkan | ||||||
Genehmigung (Weiternutzung dieser Datei) |
Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz: ![]() ![]() ![]() Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
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Andere Versionen |
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Verwendete Farben InfoField |
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Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus. |
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Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
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aktuell | 22:18, 12. Feb. 2021 | ![]() | 2.000 × 1.200 (15 KB) | wikimediacommons>Gaèlic | correcting line and symmetry errors |
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