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Datei:Ustashe emblem.svg

Aus AnthroWiki

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 400 × 571 Pixel, Dateigröße: 45 KB)

Diese Datei stammt aus Wikimedia Commons und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
English: The symbol of the Ustaše was a capital blue letter "U" with an flaming grenade and croatian emblem within it.
Datum 1930-1945
Quelle

[1]

 
Diese Datei enthält Elemente, die von folgender Datei entnommen oder adaptiert wurden:
Ustaše symbol.svg.
Urheber FDRMRZUSA (Diskussion · Beiträge). See sourced file for original authors.
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
w:de:Creative Commons
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This Croatian work is in the public domain because its copyright expired pursuant to the Yugoslav Copyright Act of 1978 and the succeeding Croatian Copyright Act of 1991 (NN 53/91 and 58/93), which provided for copyright term of the life of the author plus fifty years, respectively 25 years for photograph or a work of applied art (details). This applies to works already in the public domain on or before July 27th, 1999, when the law was changed.

The work meets one of the following criteria:

a) it is a work of known authorship and the author died before January 1st, 1949
b) it is an anonymous work and it was published before January 1st, 1949
c) a photograph or a work of applied art published before January 1, 1974

A source should be included so that the status can be verified.

Note that other works enter the public domain 70 years after the author's death or 70 years after publication if the work was published anonymously. If this is the case please use {{PD-old-70}}.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.

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Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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