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Öffentlich-rechtlich

Aus AnthroWiki

Öffentlich-rechtlich steht für Institutionen des öffentlichen Rechts. Der Begriff wird beispielsweise im Zusammenhang mit Organisationen verwendet, die aufgrund des öffentlichen Rechts eingerichtet sind und daher keiner der Rechtsformen des Privatrechts (vgl. den Typenzwang im Gesellschaftsrecht) zuzuordnen ist. Das Adjektiv wird aber auch für öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Handlungsformen, wie Verwaltungsakte, verwendet.

Beispiele für Rechtsformen des öffentlichen Rechts:

Typischerweise öffentlich-rechtlich verfasst sind:

Siehe auch

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Dieser Artikel basiert auf einer für AnthroWiki adaptierten Fassung des Artikels Öffentlich-rechtlich aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.