Apostasie

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Der Begriff Apostasie (griech. αποστασία apostasía ‚Abfall‘; von ἀφίσταμαι aphistamai ‚abfallen‘, ‚wegtreten‘)[1] entstammt der christlichen, insbesonders der römisch-katholischen Tradition und bezeichnet hier die formal-rechtlich bekräftigte Abwendung von der christlichen Religion, beispielsweise durch einen Kirchenaustritt oder durch Konversion zu einem anderen Bekenntnis. Ein Apostat wendet sich vollständig von seinen Bekenntnis ab, während ein Häretiker nur einzelne Teile der Lehre verwirft.

Heute wird auch die Apostasie im Islam häufig thematisiert. Obwohl der Koran dafür keine diesseitige Strafe vorschreibt, wird der öffentlich verkündete Abfall vom Islam nach klassischem islamischem Recht mit dem Tode bestraft, wenn der Aufforderung zur Rückkehr (istitāba) zum rechten Glauben nicht Folge geleistet wird. Daher kann man von einer echten Glaubensfreiheit im Islam trotz teils anders lautenden Versen im Koran ("Es herrscht kein Zwang im Glauben", Der Koran - 2:256 nach Paret) auch nicht glaubhaft reden.

Anmerkungen

  1.  Wilhelm Gemoll: Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch. 9. Auflage. Durchgesehen und erweitert von Karl Vretska mit einer Einführung in die Sprachgeschichte von Heinz Kronasser. Hölder-Pichler-Tempsky u. a., Wien u. a. 1965.