Apostolische Sukzession

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Die apostolische Sukzession oder apostolische Nachfolge beschreibt die kontinuierliche Weitergabe des Sendungsauftrags der Apostel und deren Nachfolger bis in die Gegenwart und legitimiert die traditio apostolica, die Treue zur urchristlichen Tradition und die unverfälschte Weitergabe der Glaubenshinhalte.[1] Zur Erfüllung dieser Kontinuität wird vor allem in den vorreformatorischen Kirchen eine stetige Reihe von Bischofsweihen als konstitutiv für das Bischofsamt angesehen.

Im Neuen Testament wurden die Apostel durch Jesus Christus ausgesandt und mit Vollmacht ausgestattet, die Kirche zu leiten. Diese gaben ihre Sendung weiter, woraus sich nach der Tradition der frühen Kirche das Bischofsamt entwickelte. Durch eine ununterbrochene Kette von Handauflegungen gelten die Bischöfe in den vorreformatischen Kirchen bis in die heutige Zeit als Nachfolger der Apostel.

Das Prinzip der apostolischen Sukzession ist vermutlich in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts entstanden, also rund hundert Jahre nach dem Tod der Apostel, gilt aber erst ab dem 12. Jahrhundert als historisch gesichert.

Im Protestantismus wird die Sukzession nicht primär auf die Weitergabe der Amtsvollmacht, sondern auf die Treue zum Glauben bezogen (successio fidei).[1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. 1,0 1,1  Peter Kistner: Das göttliche Recht und die Kirchenverfassung. Band 1, LIT Verlag Münster, 2009, ISBN 9783825817466, S. 179f ([1] in der Google Buchsuche).


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