Arbeitslosengeld II

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Das Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II oder Alg II; ugs. meistens Hartz IV genannt) ist in Wikipedia:Deutschland:Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Allerdings kann es durch zulässige Sanktionsmechanismen im Extremfall vollständig gestrichen werden, die Sicherung eines Existenzminimums gilt demnach nicht bedingungslos.

Das Arbeitslosengeld II wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[1] („Hartz IV“) eingeführt und hat – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, das in vielerlei Hinsicht nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie ALG II.

Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, ist – trotz der in dieser Hinsicht irreführenden Bezeichnung – weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) notwendige Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Alg bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen.

Ziele

Vor der Einführung des Arbeitslosengeld II gab es zwei parallel existierende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: die vom Bund finanzierte Arbeitslosenhilfe für Menschen, die nach einem vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld weiterhin arbeitslos waren, und die von den Kommunen finanzierte Sozialhilfe für alle sonstigen Personen, insbesondere solche, die noch nie erwerbstätig waren. Dieses Nebeneinander zweier Sozialleistungen verursachte in der Praxis zahlreiche Probleme:

  • Die Integrationsleistungen für Arbeitslose waren häufig unzureichend und es gab keinerlei Abstimmung zwischen den verschiedenen Trägern, insbesondere weil ein Datenaustausch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich war.
  • Da die Arbeitslosenhilfe vom vorher erzielten Einkommen abhängig war, konnte die Höhe stark unterschiedlich sein; teilweise auch so niedrig, dass ergänzende Sozialhilfe notwendig wurde. Insgesamt unterschieden sich die Kriterien hinsichtlich Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie der Zumutbarkeit von Arbeit erheblich zwischen den beiden Sozialleistungen.
  • Während Bezieher von Arbeitslosenhilfe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert waren, waren Bezieher von Sozialhilfe grundsätzlich nicht rentenversichert und nur dann kranken- und pflegeversichert, wenn sie bereits durch eine vorherige Erwerbstätigkeit pflichtversichert waren. Ansonsten waren Bezieher von Sozialhilfe nicht krankenversichert und konnten lediglich über die Hilfen zur Gesundheit Leistungen zur Gesundheitsfürsorge erhalten.
  • Ein großes Problem war auch der „Verschiebebahnhof“ zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, weil ein Träger jeweils den anderen für zuständig hielt.
  • Beide Leistungen verursachten hohe Kosten, die nicht durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgedeckt waren und aus Steuergeldern finanziert werden mussten. Die Sozialhilfe belastete dabei vor allem Kommunen in strukturschwachen Regionen mit vielen Arbeitslosen.
  • Für beide Sozialleistungen waren unterschiedliche Gerichtsbarkeiten zuständig: die Arbeitslosenhilfe fiel unter die Sozialgerichtsbarkeit, für die Sozialhilfe hingegen war die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.[2]

Mit dem Arbeitslosengeld II sollte eine Sozialleistung für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen geschaffen werden, die alleine vom Bund über die Bundesagentur für Arbeit getragen wird. Die Sozialhilfe verblieb für solche Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosen­geld II haben, insbesondere weil sie nicht erwerbsfähig sind.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzliche Grundlage für das Arbeitslosengeld II bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es ist seitdem eines der am häufigsten geänderten Gesetze.[3]

Daneben gibt es verschiedene Verordnungen[4] wie u. a. die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) und die Unbilligkeitsverordnung (UnbilligkeitsV).

Kostenträger

Träger des Arbeitslosengeld II sind im Regelfall die Agenturen für Arbeit und kreisfreien Städte oder die Kreise (Kommunen). Hierbei trägt die Agentur für Arbeit den Regelbedarf einschließlich Mehrbedarfen und die Eingliederungsleistungen, die Kommune hingegen die Kosten der Unterkunft, die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die einmaligen Leistungen und die flankierenden Dienstleistungen (§ 6 SGB II). Die Träger bilden nach § 44b SGB II eine gemeinsame Einrichtung, die nach § 6d SGB II den Namen Jobcenter trägt.

Daneben können einzelne Kommunen nach § 6a SGB II die Trägerschaft auch komplett alleine übernehmen. Sie werden landläufig Optionskommune genannt. Die Kosten, die ihnen durch die Übernahme der Aufgaben entstehen, einschließlich der Verwaltungskosten, werden vom Bund erstattet (§ 6b Abs. 2 SGB II). Die Liste aller zugelassenen Optionskommunen findet sich in der Kommunalträger-Zulassungsverordnung.

Die bisherige ARGE wurde mit dem 1. Januar 2011 abgeschafft,[5] nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts diese für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte.[6] Mit der Einführung des Art. 91e GG legitimierte der Gesetzgeber diese Form der Zusammenarbeit im Falle des Jobcenters.[7] Damit entfiel auch der seltene Fall der getrennten Trägerschaft.

Grundsätze

Das Arbeitslosengeld II soll erwerbsfähige Menschen in die Lage versetzen, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu befriedigen, soweit sie diese nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können. Damit soll den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und somit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Rechnung getragen werden (§ 1 SGB II).

Grundsatz ist das Prinzip „Fördern und Fordern“: Die Sicherung der Existenz wird nicht bedingungslos erbracht, sondern die Leistungsbezieher sind verpflichtet, alles zu tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken. Im Gesetz findet sich noch die Pflicht, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, ein Verstoß gegen diese Pflicht kann jedoch seit 2011 nicht mehr sanktioniert werden (§ 2 SGB II). Im Gegenzug kann der Grundsicherungsträger Leistungen erbringen, um Leistungsbezieher in Arbeit zu vermitteln. Er muss diese Leistungen erbringen, sofern Leistungsbezieher entweder jünger als 25 Jahre oder älter als 58 Jahre sind. Leistungsbezieher, die keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache haben, sind in einen Integrationskurs zu vermitteln (§ 3 SGB II).

Kritik und Diskussion

Kritik am Arbeitslosengeld II

Allgemeine Kritikpunkte

Allgemein wird an den Hartz-Reformen kritisiert, dass die aus dem Hartz-Konzept entwickelten Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2003–2005) ihre Absichten verfehlt hätten. Das erklärte Ziel, die Arbeitslosigkeit zu halbieren und vor allem Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren, sei bisher nicht erreicht worden. Dies gelte auch für das Ziel der deutlichen Entlastung öffentlicher Kassen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Die tatsächliche Senkung der Arbeitslosigkeit in Deutschland ab 2006 führen die Kritiker ausschließlich auf die konjunkturelle Entwicklung[8], demografische Entwicklungen und kosmetische Änderungen der Arbeitslosenstatistik[9] zurück. Weitere Kritik allgemeiner Art am Arbeitslosengeld II beinhalten die folgenden Vorwürfe:

  • das ALG II habe einen Bruch mit Prinzipien wie Lebensstandardsicherung, Bestandsschutz, Qualifikationsschutz und Berufsschutz vollzogen.
  • das ALG II halte einen zu geringen Abstand zum Nettoeinkommen aus niedrig entlohnter Beschäftigung oder auch zu normalen Erwerbseinkommen bei größeren Familien (Nichteinhaltung des sogenannten Lohnabstandsgebots).
  • ALG II richte den Fokus der gesellschaftlichen Diskussion auf eine Missbrauchsdebatte, die von den Ursachen und Folgen sowie von der Lösung des Problems der Massenarbeitslosigkeit ablenke sowie Millionen Menschen unter Generalverdacht stelle.[10]
  • ALG II verstärke die Existenzangst. Die Arbeitslosengeld-II-Regelungen würden von vielen Betroffenen nicht mehr als soziales Netz empfunden.[11]
  • ALG II führe zu einer finanziellen Benachteiligung von Familien und Partnerschaften, die offen zueinander stünden, im Vergleich zu solchen, die sich wahrheitswidrig als alleinstehend oder -erziehend ausgäben.[12]
  • ALG II führe zu Verarmung und Prekarisierung; es treibe breite Bevölkerungsschichten an den Rand oder in die Armut;[13] besonders gravierend sei dieses Problem für Kinder und kinderreiche Familien,[14] da die Reform zur Zunahme von Kinderarmut und zukünftig von Altersarmut führe.
  • der durch die Hartz-Reform gestiegene Sanktionsdruck auf Arbeitslose, jegliche Arbeit anzunehmen, senke (so auch die gewerkschaftliche Sicht) massiv den Spielraum für Bewerbende, beim Arbeitsvertrag eigene Ansprüche durchzusetzen. Dadurch komme es zur Ausweitung der Erwerbsarmut. Arbeitnehmer mit gewerkschaftlichem oder Betriebsrats-aktivem Lebenshintergrund und Ambitionen würden durch die Masse der sich untertariflich verkaufenden Bewerber aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
  • Der Richter am Bundesgerichtshof a.D. und ehemalige Bundesabgeordnete der Linken Nešković hält die Sanktionen für verfassungswidrig, da durch die Sanktion die Gewährung bzw. Nichtgewährung der Grundsicherung an ein bestimmtes Verhalten, nicht aber an den tatsächlichen Bedarf gekoppelt werde. Die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verlange aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Sicherstellung des Existenzminimums in jedem Einzelfall.[15]
  • Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisierte, Beziehern der Grundsicherung, Sozialhilfe und Hartz IV werde kein „angemessener Lebensstandard“ gewährt.[16]
  • Christian Rickens (Der Spiegel) resümierte anlässlich '10 Jahre Hartz IV' einen sozialpolitischen Skandal[17]

Kritik an der praktischen Umsetzung

  • Das ALG II impliziere eine an Geschlechterrollenstereotypen ausgerichtete, unzureichende Förderung für Alleinerziehenden mit kleinen Kindern und für in Partnerschaft lebenden Frauen, da arbeitsmarktpolitische Ziele mit Gleichstellungszielen konkurrierten,[18]
  • Teilweise seien Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig erlassen worden, vor allem kurz nach Inkrafttreten der Hartz IV-Reform. Schwerwiegende Verwaltungsmängel hätten, so die Kritiker, diese erste Phase im Jahr 2005 gekennzeichnet, in der nach verschiedenen Erhebungen etwa 90 Prozent der Bescheide fehlerhaft gewesen seien;[19][20] die Zahl der Verfahren vor Sozialgerichten nahm allein im Jahr 2006 um 50 Prozent zu.[21] Von Januar bis April 2007 wurden vor den Sozialgerichten 16.375 Klagen endgültig erledigt. Dabei wurde der Klage in lediglich 4 % der Fälle (586) ganz stattgegeben, eine teilweise Stattgabe erfolgte nur in 2 % der Fälle (339). Der überwiegende Teil der Klagen wurde durch Anerkenntnis/Rücknahme erledigt (13.126 oder 80 %) beziehungsweise durch Urteil/Gerichtsbescheid abgewiesen (2.329 Fälle oder 14 %). Am 18. Juni 2010 wurde am bundesweit größten Sozialgericht Berlin die 100.000. Klage eines Hartz-IV-Beziehers eingereicht. Etwa die Hälfte der Kläger erzielt derzeit „zumindest einen Teilerfolg“.[22]
  • Auch die Praktiken des zurückweichenden Konzepts,[23] der vertreibenden Hilfe und der Verfolgungsbetreuung (siehe dort) waren Gegenstand von Kritik.
  • Nach Angaben der Berliner Zeitung kassieren die Jobcenter-Chefs in Berlin bis zu 4000 Euro Prämie für rigoros durchgesetzte Einsparungen die auch Sanktionen einschließen, nach einer vertraulichen Anweisung des Bundesarbeitsministeriums.[24] Harte Hartz-IV-Sanktionen drängen nach Einschätzung der Wohnungslosenhilfe vor allem auch unter 25-Jährige auf die Straße.[25]
  • Vor allem von Juristen wird die Verwaltungspraxis der Jobcenter und die daraus resultierende massive Belastung der Sozialgerichte kritisiert. Alleine im Jahr 2009 wurden 143.000 Klagen gegen die Jobcenter eingereicht, die Erfolgsquote liegt bei 48,9 Prozent.[26] Zum November 2015 hat das Bundessozialgericht 777 Urteile zum Arbeitslosengeld II gefällt. Dies liege nach Ansicht von Juristen vor allem an der Abschottungspraxis der Jobcenter, sodass viele Streitigkeiten, die früher formlos geklärt werden konnten, heutzutage vor Gericht ausgetragen werden müssen. Außerdem werden Anträge häufig gar nicht erst bearbeitet, sodass sich Antragsteller erst mit Untätigkeitsklagen wehren müssen, bevor das Amt überhaupt reagiert. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klage eines Leistungsbeziehers auf Veröffentlichung der Telefonlisten der Jobcenter-Mitarbeiter mit der Begründung abgelehnt, die Veröffentlichung dieser Telefonlisten gefährde die Sicherheit und Existenz der Bundesrepublik Deutschland.[27]

Kritik an der Leistungsberechnung

  • Berechnung und Höhe der Regelleistung. Die Regelleistungshöhe wird sowohl von Wohlfahrts- und Erwerbsloseninitiativen als auch von Wirtschaftsverbänden kritisiert; jene halten die Regelleistungshöhe für zu niedrig, während diese sie als zu hoch ansehen. Der Senat 11b des Bundessozialgerichts hatte keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität der aktuellen Höhe der Regelleistung,[28] während der 14. Senat die Regelung, wonach das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf nur 60 vom Hundert der für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festgesetzt ist, für verfassungswidrig hält.[29] Das Hessische Landessozialgericht war der Ansicht, dass die Höhe der Regelleistung und des Sozialgeldes nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien mit Kindern decke und daher gegen das Grundgesetz verstoße. Beide Gerichte hatten die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.[30] Dieses hat zwar die Berechnung, aber nicht die Höhe der Regelleistung und des Sozialgeldes für verfassungswidrig erklärt sowie eine Härtefallregelung eingeführt. In seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 bezeichnet das Bundesverfassungsgericht die Regelbedarfsleistungen als „derzeit noch verfassungsgemäß“. Soweit die tatsächliche Deckung existenzieller Bedarfe in Einzelpunkten jedoch zweifelhaft sei (etwa bei den Kosten für Haushaltsstrom, Mobilität und die Anschaffung von langlebigen Gütern wie Kühlschrank und Waschmaschine), habe der Gesetzgeber eine tragfähige Bemessung der Regelbedarfe bei ihrer anstehenden Neuermittlung auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 sicherzustellen.[31] Ein Wohlfahrtsverband kritisierte Ende 2014, dass die Bundesregierung noch nicht auf die Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes reagiert habe.[32]
  • Regelsatz unzureichend für gesunde Kinderernährung. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn gelangte 2007 in umfangreicher Studie zum Ergebnis, dass ALG II nicht ausreiche, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Der Gesetzgeber veranschlagt für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kaufe, müsse jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich ausgeben, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten litten heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen.[33]
  • Abkoppelung vom Versicherungssystem. Eine Kritik am Arbeitslosengeld II besagt, dass mit der Hartz-IV-Reform und der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe viele früher langjährig Berufstätige finanziell mit Menschen gleichgestellt würden, die nie oder nie längere Zeit gearbeitet hätten. Dies betreffe vor allem Arbeitssuchende, die im höheren Alter arbeitslos würden und deswegen trotz Berufserfahrung schlechter eine neue Stelle fänden. Die Ursache des kritisierten Zustands sei - so die Kritiker -, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes II vom früheren Arbeitslohn unabhängig sei. Der Gesetzgebers begegnet diesem Effekt mit einem speziellen Förderprogramm für ältere Arbeitslose.[34]
  • Zwangsumzüge. Die nur teilweise Übernahme der Kosten von großen und teuren Wohnungen wird als Zwang zum Umzug in eine kleine und billige Wohnung angesehen und kritisiert, da der Wohnungsmarkt vor allem in Ballungsregionen nicht genügend geeignete Wohnungen bereitstelle und die erhöhte Nachfrage nach billigem Wohnraum zu erneuten Zwangsumzügen führe. Nach einer im März 2007 vorgestellten Marktübersicht des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) für Nordrhein-Westfalen habe die Einführung von Arbeitslosengeld II in den vergangenen zwölf Monaten in NRW zu Mietsteigerungen bei einfach ausgestatteten Wohnungen in Höhe von sieben bis elf Prozent geführt. Viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger hätten in kleinere Wohnungen umziehen müssen, durch die größere Nachfrage seien Mieten gestiegen.[35]
  • Unzureichende regionale Differenzierung. Kritisiert wird die nur wenig differenzierte Berechnung der Regelleistung, weil sie die großen regionalen Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Regionen nur unzureichend berücksichtige.[12]
  • Privilegierung von Vermögen; kritisiert wird das Missverhältnis zwischen der rigiden Anrechnung von (Erwerbs-) Einkommen und den vergleichsweise großzügigen (bedingungslosen) Vermögensfreibeträgen in beträchtlicher Höhe, wie beispielsweise bei selbstgenutzten Eigenheimen.

Auf Kritik stieß, dass Geld für Alkohol und Nikotin aus der Berechnungsgrundlage gestrichen wurde.[36][37]

Kritik an Instrumenten zur Eingliederung in Arbeit

Auch mehrere im SGB II vorgesehene Instrumente zur Eingliederung von Arbeitslosen ins Erwerbsleben werden von Arbeitsloseninitiativen, Linkspartei und dem DGB als Gegner der Hartz-IV-Reform kritisch gesehen:

  • Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden vor allem wegen des Verdachts auf die Vernichtung von regulären Arbeitsplätzen kritisiert und als „1-Euro-Jobs“ gebrandmarkt, weil die Gemeinnützigkeit und vor allem Zusätzlichkeit der geschaffenen Stellen nicht ausreichend kontrolliert werde oder zum Teil gar nicht kontrolliert werden könne. Kritisch gesehen werden weiter von Teilen der Politik die niedrige Entschädigung und die Rechtsstellung der so Beschäftigten.
  • die Ausgestaltung der „aktivierenden“ Maßnahmen und Instrumente zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, insbesondere die nach Auffassung der Kritiker übermäßige Betonung des Forderns bei nach deren Meinung gleichzeitiger Bei- oder Nachordnung des Förderns[38] entgegen dem ausgeglichenen Leitbild des „Förderns und Forderns“.

Positive Bewertung des Arbeitslosengeldes II

Allgemeine positive Bewertungen

  • Von Politikern der SPD und CDU/CSU wird die Einführung des Arbeitslosengeldes II im Nachhinein positiv bewertet. Die Sozialreformen, die zu seiner Einrichtung führten, seien notwendig und ohne machbare Alternative gewesen.[39]
  • Der Deutsche Landkreistag beurteilt die dem Arbeitslosengeld II zu Grunde liegende Arbeitsmarktreform positiv, da sie durch das Optionsmodell vielen Kommunen die Möglichkeit gegeben hätte, selbst direkt etwas gegen die Arbeitslosigkeit in der eigenen Stadt/im eigenen Landkreis zu tun und alle Leistungen aus einer Hand zu bewerkstelligen. Dies habe sich in der Praxis auch bewährt.[40]

Positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt

  • Nach Ansicht des Berliner Wirtschaftsprofessors Michael Burda sei eine positive Folge der Einführung des Arbeitslosengeldes II eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, die zu einer Steigerung der Beschäftigung geführt habe. Diese Ansicht wird von den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten in ihrem Frühjahrsgutachten 2008 geteilt,[41] ist jedoch auch unter Arbeitsmarktexperten umstritten.[42]
  • Die Bundesagentur für Arbeit sieht in der Reform einen zusätzlichen positiven Effekt zur Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit (Senkung um 700.000 von 2005 bis 2007). Diesen führt sie auf eine nach ihrer Auffassung professionelle Arbeit der Jobcenter zurück.[43]
  • Durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II habe sich weiterhin nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit die Betreuung junger Arbeitslose verbessert, wodurch deren Arbeitslosigkeit auch überdurchschnittlich zurückging (2007 um 27 % gegenüber dem Vorjahr).[43]
  • Bereits kurz nach Einführung des Arbeitslosengeldes II seien nach Ansichten aus der Führung der Bundesagentur für Arbeit die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit insgesamt trotz negativer statistischer Effekte gestiegen.[44] Auch nach längerer Zeitdauer beurteilen Führungskräfte der Jobcenter und Arbeitsagentur die eigene Arbeit in der Praxis positiv.[45][46]
  • durch das Arbeitslosengeld II sei nach Ansicht von Befürwortern wie dem Politologen Klaus Schröder von der FU Berlin für Arbeitslose der Anreiz gestiegen, wieder eine Arbeit aufzunehmen[12]

Sprachgebrauch

Im Volksmund hat sich weitgehend die Bezeichnung „Hartz IV“ für das Arbeitslosengeld II eingebürgert („Er bekommt Hartz IV“ oder „Ich habe Hartz IV beantragt“). „Hartz IV“ bezeichnet eigentlich nur das Gesetzespaket, das die vierte Stufe der sogenannten Hartz-Reformen bildete, in deren Rahmen auch das ALG II geschaffen wurde. Als Synonym für dieses ist die Bezeichnung jedoch inzwischen auch in den behördlichen Sprachgebrauch eingedrungen.[47][48][49]

Das von „Hartz IV“ abgeleitete Verb hartzen[50] wurde von einer Jury unter Leitung des Langenscheidt Verlages zum Jugendwort des Jahres 2009 gewählt.

Siehe auch

Literatur

Ratgeber
  • Frank Jäger, Harald Thomé: Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A-Z. Hrsg. Tacheles e.V. Wuppertal. 26. Auflage. 2011, ISBN 978-3-932246-81-4.
  • Arbeitslosenprojekt TuWas (Udo Geiger, Ursula Fasselt, Ulrich Stascheit, Ute Winkler) (Hrsg.): Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Der Rechtsratgeber zum SGB II. 8. Auflage. Fachhochschulverlag Frankfurt am Main, 2011, ISBN 978-3-940087-74-4.
  •  Annett Reinkober: Hartz IV. Der aktuelle Ratgeber zum Arbeitslosengeld II. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-7663-6093-9.
  •  Rolf Winkel, Hans Nakielski: 111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. 4. Auflage. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-7663-6026-7.
  • Albrecht Brühl, Jürgen Sauer: Mein Recht auf Sozialleistungen. 20. Auflage. Beck-Rechtsberater im dtv, 2007, ISBN 978-3-932246-50-0.
  • Hartz IV - Tipps und Hilfen des DGB, Auflage 2013, Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, 10178 Berlin
Kritik und Analysen
  • Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand – Eine Zwischenbilanz. Assoziation A, Hamburg/ Berlin 2006, ISBN 3-935936-51-6.
  • Christoph Butterwegge: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik? Beltz Juventa, Weinheim 2015, ISBN 978-3-7799-3234-5.
Grundlagen
  • Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 3., erw. Auflage. VS – Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-8100-4138-6.
  • Heinz Lampert, Jörg W. Althammer: Lehrbuch der Sozialpolitik. 9., aktualisierte u. überarb. Auflage. Springer, Berlin 2013, ISBN 978-3-642-31890-0.

Weblinks

 Wiktionary: Hartz IV – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955.
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 15/1516
  3. Änderungen des SGB II, lediglich das EStG und einige andere Bücher des Sozialgesetzbuches wurden öfter geändert
  4. Rechtsverordnungen zum SGB II
  5. Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010, BGBl. I S. 1112.
  6. BVerfG, Urteil — 2 BvR 2433/04 — 2 BvR 2434/04, 20. Dezember 2007.
  7. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) vom 21. Juli 2010, BGBl. I S. 944.
  8. tagesschau.de: Bilanz der Hartz-Reformen, Hartz IV – Gewinner und Verlierer (Memento vom 15. Februar 2009 im Internet Archive)
  9. Schweinfurter Tagblatt vom 7. März 2008: SALI hält Gesetze für gescheitert, Bilanz nach drei Jahren Hartz IV-Stelle
  10. Dies kritisierte 2006 die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke in einem Antrag Antrag im Bundestag vom 16. März 2006 (PDF).
  11. So bspw. Der Spiegel Nr. 34/2004 vom 16. August 2004; Titel: „Angst vor Armut“
  12. 12,0 12,1 12,2 Süddeutsche Zeitung von 26. Mai 2008: Die Tricksereien machen mich fassungslos.
  13. „Die Wirkung ist klar: Die Situation der von Hartz IV betroffenen Menschen verschlechtert sich dauerhaft. Insgesamt werden Armut und Ausgrenzung in Deutschland eher befördert als eingegrenzt“, Hans-Jürgen Marcus, in: NAK 2005, S. 3.; ähnlich: Klaus-Dieter Gleitze, Uli Gransee, Meike Janßen: „Sozialpolitische Einschnitte“. In: Landesarmutskonferenz Niedersachsen – DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Absturzgefahr. Sozialabbau – Auswirkungen und Alternativen (neue, erweiterte 2. Auflage). Dezember 2004.
  14. Angela Halberstadt: Familien. In: Landesarmutskonferenz Niedersachsen – DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Absturzgefahr. Sozialabbau – Auswirkungen und Alternativen (neue, erweiterte 2. Auflage). Dezember 2004.
  15.  Wolfgang Nešković, Isabel Erdem: Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV – Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht. In: Die Sozialgerichtsbarkeit. Nr. 3, 2012, ISSN 0943-1462, S. 134–140.
  16. UN-Ausschuss besorgt: http://www.sueddeutsche.de/politik/bericht-der-vereinten-nationen-un-tief-besorgt-ueber-soziale-missstaende-in-deutschland-1.1116605
  17. spiegel.de vom 1. Januar 2015: Hartz-Reformen und Langzeitarbeitslose: Die vergessene Million
  18. Erster Gleichstellungsbericht: Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6240, 16. Juni 2011, Abschnitt 5.8.4 Frauen im SGB-II-Bezug, S. 146.
  19. So bspw. Andreas Geiger: Auswirkungen der neuen Arbeitsmarktpolitik. Beobachtungen von vor Ort und erste Erkenntnisse. In: NAK 2005. S. 5; Stiftung Warentest: Arbeitslosengeld II: Auf Hartz und Nieren test.de vom 18. Oktober 2005; Gieselmann. In: Agenturschluss 2006: 27 u. a.
  20. So wandte sich beispielsweise Christoph Flügge vom Sozialgericht Berlin an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz mit einem „Bericht des Sozialgerichts über Probleme in der Zusammenarbeit mit den Jobcentern“, in dem er auf „organisatorische Defizite und Vollzugsprobleme bei den Jobcentern hinwies. Vgl. Schreiben von Christoph Flügge, Sozialgericht Berlin, an die Senatsverwaltung für Justiz vom 27. Oktober 2006, A3–5111/14
  21. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: „Arbeitslosengeld II – Hartz IV“, http://www.lpb-bw.de/aktuell/hartz_iv.php (Zugriff: 22. März 2007)
  22. 100.000. Hartz IV Fall!, Pressemitteilung, Sozialgericht Berlin, 18. Juni 2010.
  23. Vgl. Allex/Eberle, in: Agenturschluss 2006, S. 52.
  24. bz-berlin.de
  25. noz.de
  26. Jeder dritte Widerspruch erfolgreich – Süddeutsche Zeitung
  27. Uwe Klerks: Das SGB II – Rückblick und Ausblick aus anwaltlicher Sicht. In: info also, Nr. 2, 2016, ISSN 1862-0469, S. 51–55.
  28. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. November 2006 – B 11b AS 1/06 R, Rn 46 ff.
  29. Bundessozialgericht: Entscheidung vom 27. Januar 2009, B 14 AS 5/08 R.
  30. Hessisches LSG Beschluss vom 29. Oktober 2008 – L 6 AS 336/07 Pressemitteilung vom 26. Januar 2009; BSG vom 27. Januar 2009, B 14 AS 5/08.
  31. Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 76/2014 vom 9. September 2014. Abgerufen am 10. September 2014.
  32. Neue Expertise zu Hartz IV: Paritätischer fordert 485 Euro Regelsatz. finanzen.net, 29. Dezember 2014, abgerufen am 29. Dezember 2014.
  33. Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn: Arbeitslosengeld II reicht nicht für gesunde Kinderernährung.
  34. perspektive50plus.de
  35. taz NRW vom 14. März 2007, Mieter zahlen drauf.
  36. RP-Online. Abgerufen am 7. Oktober 2010.
  37. Thüringische Landeszeitung. Abgerufen am 7. Oktober 2010.
  38. „Während also das ‚Fordern‘ […] deutlich erhöht und allein auf Arbeitslose konzentriert wurde, muss die Komponente des ‚Förderns‘ erst entwickelt werden“, Ursula Engelen-Kefer: „Die Hartz-Gesetze – eine Zwischenbilanz des DGB“. Thesenpapier – Fachtagung der Arbeitnehmerkammer Bremen, 8. Februar 2005, S. 4.
  39. Tagesschau.de: 5 Jahre Agenda 2010 (Memento vom 14. Februar 2009 im Internet Archive)
  40. Der Tagesspiegel vom 28. Dezember 2005: Landkreistag bewertet Hartz IV positiv, sieht aber Korrekturbedarf
  41. Main-Post vom 18. April 2008: Fels in der Brandung, Frühjahrsgutachten 2008 der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute
  42. tagesschau.de: Bilanz der Hartz-Reformen, Hartz IV-Gewinner und Verlierer (Memento vom 15. Februar 2009 im Internet Archive)
  43. 43,0 43,1 Main Post vom 8. April 2008: Hartz IV sorgt für weniger Langzeitarbeitslose, positiver Trend erkennbar
  44. Uni-Protokolle vom 17. März 2005: Hartz IV wirkt positiv
  45. Lübecker Nachrichten vom 19. Februar 2008: Positive Tendenz bei Hartz IV
  46. Newsticker.de vom 27. März 2008: Arbeitsagentur – Mehr Beschäftigung durch Hartz IV.
  47. Telefonansage beim Anruf der Servicenummer für Arbeitnehmer
  48. Hartz IV-Antrag: Erläuterungen bald in 13 Sprachen auf jobcenter-duesseldorf.de, abgerufen am 23. März 2015
  49. Neue Software ALLEGRO zur Berechnung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auf arbeitsagentur.de, abgerufen am 23. März 2015
  50. Hartzen auf duden.de
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