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Ausgleichende Gerechtigkeit
Aus AnthroWiki
Die ausgleichende Gerechtigkeit ist ein Unterbegriff der Gerechtigkeit und beschreibt gemäß der Nikomachischen Ethik von Aristoteles Rechtsbeziehungen zwischen Gleichgeordneten. Im Gegensatz hierzu steht die „austeilende Gerechtigkeit“, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Ungleichen (zum Beispiel dem Staat und den Bürgern) beschreibt.
Aristoteles unterscheidet bei der ausgleichenden Gerechtigkeit weiterhin zwischen
- „austauschender Gerechtigkeit“ (iustitia commutativa) in freiwilligen Vertragsbeziehungen (z. B. Kauf, Verkauf, Darlehen, Bürgschaft, Nutznießung, Deposition, Miete)
- „wiederherstellende oder korrektive Gerechtigkeit“ (iustitia regulativa sive correctiva) in unfreiwilligen Verkehrsbeziehungen (z. B. Diebstahl, Raub, Freiheitsberaubung, Misshandlung, Totschlag, Mord)
Während die austeilende Gerechtigkeit eine geometrische Proportionalität zum Maßstab hat (Verteilung nach Anspruch, Würde oder Verdienst), hat die ausgleichende Gerechtigkeit eine arithmetische Proportionalität zum Maßstab (ohne Ansehen der Person).
Siehe auch
- Ausgleichende Gerechtigkeit - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Ausgleichen - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Aequitas - Artikel in der deutschen Wikipedia
Literatur
- Günther Bien: Gerechtigkeit bei Aristoteles. In: Aristoteles. Nikomachische Ethik. 3., bearbeitete Auflage Auflage. Akademie Verlag Berlin, Berlin 2010, ISBN 978-3-05-004925-0.
Dieser Artikel basiert auf einer für AnthroWiki adaptierten Fassung des Artikels Ausgleichende Gerechtigkeit aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |