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Das freie und sich selbst verwaltende Schul- und Hochschulwesen

Aus AnthroWiki

Die Freiheit im Geistesleben soll den Menschen die Ausbildung und Ausübung ihrer individuellen Fähigkeiten und eine kulturelle Vielfalt und Weiterentwicklung ermöglichen. Diese Freiheit könne sich nur in einer Struktur der Autonomie entfalten, in der das geistige und kulturelle Leben sowohl von den Interessen des Staates als auch von denen der Wirtschaft unabhängig bleibe. Die geringe Durchschlagskraft des intellektuellen und künstlerischen Bereiches für die gesellschaftliche Entwicklung leitet Steiner von dieser Abhängigkeit ab:

„Man muss darauf hinschauen, was das Geistesleben in der Abhängigkeit von der Staatsgewalt und der mit ihr verbundenen kapitalistischen Gewalt geworden ist. (Lit.: GA 333, S. 014)

Kultur und Wissenschaft können ihr Potential nur entfalten und die nötigen innovativen Impulse geben, wenn ihre Triebkräfte nicht von den Verwertungsinteressen der Wirtschaft oder den wechselnden Machtinteressen der Politik gespeist werden. Die Richtlinien und Ziele für Erziehung und Bildung können zur größtmöglichen Entfaltung der individuellen Fähigkeiten nur aus den Erkenntnissen ihres eigenen Bereiches gewonnen werden. Diese Autonomie soll nicht nur die Lehrenden, Erziehenden und Kulturschaffenden in ihrer spezifischen Tätigkeit betreffen, sondern auch die Verwaltung dieses Gebietes umfassen, welche somit von den hierin Arbeitenden möglichst selbst durchgeführt wird.

„Dem Geistesleben kann nur seine Kraft werden, wenn es von dem Staatsleben wieder losgelöst wird, wenn es ganz auf sich selbst gestellt wird. Was im Geistesleben lebt, insbesondere das Schulwesen, muss seiner Selbstverwaltung übergeben werden, von der obersten Spitze der Verwaltung des Geisteslebens bis zum Lehrer der untersten Schulstufe.“ (Lit.: GA 333, S. 014)

"Es wird also angestrebt, daß das Geistesleben nicht mehr abhängt vom Staatsleben und nicht mehr abhängt vom Wirtschaftsleben, sondern gerade frei und unabhängig sein kann, gerade so sein kann, wie es die Katholische Kirche niemals war, die sich immer mit dem Staat und Wirtschaftsleben zusammen konfundiert hat." (Lit.: GA 196, S. 122)

Die Schule im freien Geistesleben

„Die obigen Darlegungen zeigen, daß alle pädagogische Kunst auf eine Seelen-Erkenntnis gebaut sein muß, die an die Persönlichkeit des Lehrers eng gebunden ist. Diese Persönlichkeit muß sich in ihrem pädagogischen Schaffen frei ausleben können. Das ist nur möglich, wenn die gesamte Verwaltung des Schulwesens autonom auf sich selbst gestellt ist. Wenn der ausübende Lehrer in bezug auf die Verwaltung nur wieder mit ausübenden Lehrern zu tun hat. Ein nicht ausübender Pädagoge ist in der Schulverwaltung ein Fremdkörper wie ein nicht künstlerisch Schaffender, dem obliegen würde, künstlerisch Schaffenden die Richtung vorzuzeichnen. Das Wesen der pädagogischen Kunst fordert, daß die Lehrerschaft sich teilt zwischen Erziehen und Unterrichten und der Verwaltung des Schulwesens. Dadurch wird in der Verwaltung voll walten der Gesamtgeist, der sich aus der geistigen Haltung aller einzelnen zu einer Unterrichts- und Erziehungsgemeinschaft vereinigten Lehrer gestaltet. Und es wird in dieser Gemeinschaft nur das Geltung haben, was aus der Seelen-Erkenntnis sich ergibt. (...) Ein Geistesleben, das seine Direktiven von der politischen Verwaltung oder von den Mächten des Wirtschaftslebens erhält, kann nicht eine Schule in seinem Schoße pflegen, deren Impulse von der Lehrerschaft selbst restlos ausgehen.“ (Lit.: GA 24, S. 273f.)

„Sehen Sie sich die Universitäten an in früheren Zeiten: sie waren freie Korporationen, und sie stellten sich ganz selbständig in die menschliche soziale Struktur hinein. Der Mensch des früheren Zeitalters, wenn er ein bedeutender Jurist werden wollte, ging an eine bedeutende juristische Universität, also sagen wir nach Padua; wenn er ein bedeutender Mediziner werden wollte, nach Montpellier oder nach Neapel; wenn er ein bedeutender Theologe werden wollte, an die Universität in Paris. Das gehörte nicht irgendeinem Staate an, das gehörte der Menschheit an, denn das stellte sich als ein selbständiges Glied hinein in den sozialen Organismus.“ (Lit.: GA 188, S. 165)