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Die Urteile bei Aristoteles
"Begriffe verknüpfen wir zu Sätzen oder Urteilen (im logischen, nicht etwa im juristischen Sinne). In jedem Urteil werden (mindestens) zwei Begriffe miteinander verbunden. Subjekt heißt der Begriff, über den etwas ausgesagt wird. Prädikat heißt die Aussage, die über das Subjekt gemacht wird. (...)
Aristoteles versucht Urteile in verschiedene Klassen einzuteilen. Er unterscheidet das bejahende Urteil: Diese Nelke ist Rot, von verneinenden: Diese Nelke ist nicht rot. Er unterscheidet das allgemeine Urteil: Alle Nelken welken vom besonderen: Einige Nelken duften nicht und vom Einzelurteil: Diese Nelke ist gelb. Er unterscheidet schließlich Urteile, die ein Sein aussagen: Diese Nelke blüht – von solchen, die ein Notwendigsein aussagen: Diese Nelke muss heute aufblühen – und solchen, die ein bloßes Möglichsein aussagen: Diese Nelke kann heute noch aufblühen.“ (Hans Joachim Störig: „Keine Geschichte der Philosophie“, S.197-198)
Aristoteles unterscheidet also:
- allgemeine Urteile
- besondere Urteile
- Einzelurteile
- bejahende Urteile
- verneinende Urteile
- kategorische (unbedingte) Urteile
- apodiktische (notwendiges) Urteile
- problematische (vermutendes) Urteil
Da deutet sich die Trippelgestalt schon an, die Kant der Tafel der Urteile einmal geben wird. Kant übernimmt nun praktisch diese acht Urteilsformen, und fügt noch einige weitere hinzu.











