Die Urteile bei Kant

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Die Tafel der Urteilsformen umfasst bei Kant vier mögliche Gesichtspunkte, nach denen Begriffe in Beziehung gesetzt werden können, und jeder Gesichtspunkt umfasst drei Urteilsformen (Trippelschema). Insgesamt kommt Kant auf 12 Urteilsformen:

1. Quantität

(Umfang der Gültigkeit des Urteils)

allgemeine

besondere

einzelne


2. Qualität

(Gültigkeit oder Ungültigkeit der Beziehung)

bejahende

verneinende

unendliche


3. Relation

(Art der Beziehung)

kategorische (unbedingte)

hypothetische (bedingte)

disjunktive (ausschließende)


4. Modalität

(Art der Gültigkeit der Beziehung)

problematische (vermutende)

assertorische (behauptende)

apodiktische (notwendige)