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Kampf um die Kinder

Aus AnthroWiki

Ein Paradigmenwechsel?

Immer deutlicher tut sich ein Widerspruch auf zwischen der Notwendigkeit der Erziehung und Sozialisation unserer Kinder durch ihre natürlichen Eltern einerseits und den Aufgaben und individuellen Entfaltungsmöglichkeiten und der Karriere-Ziele dieser Eltern andererseits.

Die Suche nach individueller Entwicklungsmöglichkeit scheint der Versorgung, Erziehung und Sozialisation der Kinder entgegen zustehen.

Die Bildungs- und Ausbildungsaufgabe obliegt seit dem „Kulturkampf“ im 19. Jahrhundert dem Staat. Die Berufswahl der Jugendlichen wird vom Staat über Prüfungen und Auslese kanalisiert. Gemäß ihrem Bedarf werden so der Staat und die Wirtschaft mit Nachwuchskräften versorgt – mehr oder weniger zufriedenstellend.

Durch die Verstärkung der Tendenz zur individuellen Selbstentfaltung der Menschen und durch die schwindende Bindungsfähigkeit von Vätern und Müttern sinkt die Bedeutung traditioneller Familienstrukturen. Entstehende Versorgungs- und Erziehungslücken füllt mehr und mehr der Staat durch sein Angebot von Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen und Tagesmüttern. Das kostet selbstverständlich viel Geld.

Die schwerste Last haben allein erziehende Mütter zu tragen: Um ihrem Kind Versorgung, Erziehung und soziale Wärme geben zu können, brauchen sie einen bezahlten Job und eine Möglichkeit, ihre Kinder bestmöglich unterzubringen. So nutzen sie die staatlichen oder kirchlichen Angebote. Das bringt eine Schwächung der familiären Bindung für die Kinder mit sich, die bis zur gegenseitigen Entfremdung der Kinder gegenüber ihren Eltern führen kann.

Der Plan von Familienministerin Schröder, ein Erziehungsgeld für Mütter und Väter einzuführen, falls sie ihre Kinder zuhause erziehen, soll den Familien ermöglichen, mehr Zeit für ihre Kinder zu haben, indem sie sie nicht unbedingt in staatliche Betreuungseinrichtungen geben müssen sondern zu Hause versorgen und erziehen können.

Dieser Plan ist heftig umkämpft, da er – so die Gegner des Plans – die individuelle Entfaltungsmöglichkeit der Erziehenden im Beruf einschränke und damit besonders die Wahlfreiheit – Beruf oder Familie – erschwere.

Nun spielen bei einem ministeriellen Plan selbstverständlich auch Kostenfragen eine Rolle, und das Betreuungsangebot des Staates deckt derzeit längst nicht den ermittelten Versorgungsbedarf; auch die Bereitstellung von Fachkräften – Erziehern und Erzieherinnen sowie Tagesmüttern – muss noch kosten- intensiver ausgebaut werden. So steht hinter der Betreuungsgeld-Idee auch ein massives finanzielles Kalkül – insbesondere, da das Betreuungsgeld nicht gegenüber einem sicheren Job bestehen kann, denn dazu ist es zu niedrig: Es erreicht nicht einmal die Höhe von Hartz-IV-Beträgen.

Artikel 6 des Grundgesetzes lautet:

(1)Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2)Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3)Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4)Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5)Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Das Grundgesetz sichert also den Eltern den staatlichen Schutz zu und garantiert ihnen das natürliche Recht der Pflege und der Erziehung ihrer Kinder. Nun ist dieser Schutz natürlich nicht garantiert, wenn es Eltern – ob allein erziehend oder nicht – finanziell gar nicht möglich ist, dieses Grundrecht umfassend wahrzunehmen. Es hat den Anschein, als wenn dieser Schutz des Staates und das natürliche Recht der Eltern, für ihre Kinder da zu sein, auf dem Spiel stehen. Denn nur, wenn der Staat den Eltern die Freiheit der Erziehungswahl nicht nur theoretisch sondern auch gerade finanziell ermöglicht, kann dieser Artikel des Grundgesetzes wirksam sein.

Es ist ein wenig wie bei der Privatschul-Frage (Art. 7 GG): Eine private, vom Staat genehmigte oder anerkannte Schule kann nur dann eine Wahlmöglichkeit für Eltern darstellen, wenn diese Wahl sie finanziell nicht zu sehr belastet. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht in den achtziger Jahren den Staat verpflichtet, nachvollziehbare und nach-rechenbare Zuschüsse an Privatschulen zu leisten.

Es geht um die Frage:

Wollen wir unsere Kinder, ihre Versorgung, Erziehung, Sozialisation und Bildung gänzlich dem Staat überlassen, und wollen wir die Eltern letztlich zu bloßen „Kinder-Nachwuchs-Lieferanten“ für Staat und Wirtschaft machen? Oder sind wir als freie, erwachsene und verantwortungsbewusste Eltern selbst in der Lage, das Beste in unseren Kindern zu wecken und zu fördern, um gerade dem Staat und der Wirtschaft – also uns allen – immer wieder neue, nie gekannte Kräfte und Fähigkeiten zuzuführen, deren unsere Gesellschaft doch so dringend bedarf?

Es ist klar: Der Ansatz des Familienministeriums kann höchstens ein Tropfen auf den heißen Stein sein, aber ich halte ihn für nötig – wenn auch in anderer Form und in anderer Höhe:

Allen Eltern sollte ein ausreichend hoher Betrag zur Verfügung gestellt werden, aus dem heraus sie selbst entscheiden können, ob sie das Kind im Rahmen der Familie großziehen, oder ob sie es (teilweise oder gänzlich) in öffentliche Einrichtungen geben wollen. Und auch für Letzteres muss eine freie Wahl möglich sein. Jedes Jammern über die möglicherweise „falsche Verwendung“ solcher Gelder ist hier fehl am Platze (dafür sind die Jugendämter da). So wäre auch eine gesunde Finanzierung öffentlicher Betreuungsangebote gewährleistet, nämlich ganz nach dem Maß, in welchem die Eltern solche Angebote wahrnehmen: Die Finanzierung öffentlicher Betreuungsplätze würde sich dann auch von ganz allein regeln, wenn das Betreuungsgeld entsprechend hoch angesetzt wäre und wenn sichergestellt würde, dass diese Gelder auch für die Erziehung verwendet werden. Jede staatliche Finanzierung und Planung würde überflüssig werden.

So wäre es den Familien zugleich ermöglicht, nach ihrer eigenen Façon zu leben. Ob die herkömmlichen Familienstrukturen sich erhalten können oder sollen, ist dann eine Frage der gesamtgesellschaftlichen elterlichen Entscheidungen und muss nicht mehr bejammert werden.

--Stumpfulus 11:20, 1. Okt. 2012 (CDT)