Konzern

Aus AnthroWiki

Als Konzern (von lat. concernere „(ver-)mischen“) bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen einen eigenen Jahresabschluss erstellt. Dafür geben die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit auf, rechtlich bleiben die Unternehmen selbständig. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Der Konzern wird von der Kooperation abgegrenzt, der es regelmäßig an einer einheitlichen Leitung fehlt.

Allgemeines

In der Betriebswirtschaftslehre und dem Handelsrecht versteht man unter Konzern eine unter der einheitlichen Leitung eines herrschenden Unternehmens zusammengefasste Unternehmensgruppe. Unter einheitlicher Leitung im Sinne des Konzernrechts stehen Unternehmen, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag besteht (§ 291 AktG) oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist (§ 319 AktG).[1] Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen. Die Tochterunternehmen sind wirtschaftlich und finanziell gegenüber dem Mutterunternehmen unselbständig, rechtlich aber selbständig und erstellen eigene Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, die dann in der Konzernbilanz und Konzernerfolgsrechnung zusammengeführt (konsolidiert) werden. Je mehrgliedriger ein Konzern ist, umso häufiger werden Konzernebenen installiert, die jeweils einen Teilkonzern bilden. Dieser wird oft von einer Tochtergesellschaft der zweiten Ebene angeführt, deren Aufgabe in der Führung mehrerer Tochterunternehmen der dritten Ebene besteht.

Der Begriff Konzern ist deutschen Ursprungs und auch in anderen deutschsprachigen Ländern gebräuchlich. Grundsätzlich aber ist er nicht immer begriffsidentisch übersetzbar. In der englischsprachigen Welt ist concern = „Firma, Unternehmen“ zwar geläufig, gilt jedoch als deutscher Import und wird nur selektiv verwendet. Gebräuchlich ist dort eher die „corporate group“ oder einfach „group“.

Umgangssprachlich wird Konzern - bisweilen mit negativer Konnotation - als Synonym für ein „mächtiges Großunternehmen“ verwendet, selbst wenn dieses nicht rechtlich als Konzern organisiert ist.

Geschichte

Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Unternehmensverbindungen in Deutschland erstmals als „Conzern“ bezeichnet. Vorher dominierten in der Wirtschaft Einzelunternehmen. Die vereinzelten frühen ‚Konzerne‘ bezeichnete man in der industrialisierten Welt mit allen möglichen Begriffen wie trust, combination, combine, syndicat, gemischtes Werk, Fusion. In anderen Sprachgebieten setzte sich der deutsche Neologismus „Konzern“ nicht durch, so dass konkurrierende Formulierungen dominant blieben. In den USA gibt es keinen einheitlichen Konzernbegriff wie in Deutschland, man spricht von „affiliated corporations“, „affiliated groups“, „groups of corporations“, „integrated companies“ oder „corporate groups“. Meist wird der Begriff „corporation“ als wichtigstem Bestandteil für Konzerngebilde auch dann verwendet, wenn es sich um einen Konzern handelt.[2]

Als weltweit erster Konzern gilt die vom italienischen Bankier Cosimo de’ Medici gehaltene Unternehmensgruppe. De’ Medici hielt im Jahre 1458 Mehrheitsbeteiligungen an 13 Unternehmen, die alle seinen und den Namen eines Partners trugen und rechtlich selbständig blieben.[3]

Krupp-Gussstahlfabrik in Essen (1864)

In der Gründerzeit bildeten sich weltweit die ersten Konzerne wegen des enormen Kapitalbedarfs der Wirtschaft. Größere Unternehmen kauften kleinere auf und übten über sie Kontrolle aus - die Grundlage auch für die heutige Konzernbildung. Ab 1870 entstanden in den USA die Trusts, deren Komitee von Treuhändern (der „Board of Trustees“) sich lediglich mit der Verwaltung der Anteile der von ihm beherrschten Unternehmen befasste. Nachdem im Juli 1890 der Sherman Antitrust Act in Kraft trat und alle die Handelsfreiheit beeinträchtigenden Trusts verbot, umging man dieses Gesetz durch die Gründung von Holding Companies. Berühmteste Gründung war im Oktober 1889 die „Standard Oil Company of New Jersey Holding“, der Rechtsnachfolgerin des im Januar 1882 entstandenen „Standard Oil Trust“ - dem ersten bekannten Trust der amerikanischen Wirtschaftsgeschichte. Die „Securities Holding Company“ erwarb gerade so viele Aktien, um die ausschlaggebende Stimmenzahl zur Einflussnahme zu besitzen.[4] Der US-Bundesstaat New Jersey ließ 1888 erstmals eine Holding company zu und ebnete damit den Weg für Konzerne.[5]

Das deutsche Konzernrecht begann mit der Unternehmenskonzentration, die im Jahre 1864 einsetzte. Als sich 1864 das Kapital der Essener Alfred-Krupp-Gussstahlfabrik auf andere Unternehmen ausdehnte, kam es zur ersten deutschen Konzernbildung, und Krupp avancierte zum „Kanonenkönig“.[6] Weitere Konzerne in Deutschland entstanden als „Syndicatsgesellschaften“ in der Montan- und Kaliindustrie.[7] Hier blieben die Unternehmen wirtschaftlich selbständig, nur in Erzeugung und Absatz unterwarfen sie sich Beschränkungen. Weitere Konzerne schufen Hugo Stinnes, der unter der 1892 gegründeten Hugo Stinnes GmbH einen unüberschaubaren Mischkonzern zusammenkaufte, oder die AEG, die 1884 mit der Städtischen Elektrizitätswerke Berlin AG ihre Konzerntätigkeit aufnahm, und Siemens & Halske. Friedrich Flick schlug als Direktor der „Actien-Gesellschaft Charlottenhütte“ im September 1915 den Zusammenschluss seiner Firma mit den „Cöln-Müsener Bergwerks-Aktienverein“ vor.[8]

Einen wesentlichen Impuls zur Konzernbildung brachte die im neuen KStG vom März 1920 verschärfte Besteuerung der Fusion, das Schachtelprivileg sowie die im Umsatzsteuerrecht entwickelte Organtheorie. Es kam zu Konzernbildungen insbesondere im Bereich der Metallurgie, Schwerindustrie und chemischen Industrie.

Nachweise, Anmerkungen

Weblinks

Siehe auch

Konzern - Artikel in der deutschen Wikipedia


Dieser Artikel basiert (teilweise) auf dem Artikel Konzern aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.