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Mitzwa
Eine Mitzwa (so die sephardische Aussprache; aschkenasisch Mitzwe, hebr. מצוה; Mehrzahl: sephardisch Mitzwot, aschkenasisch Mitzwauss oder Mitzwojss) ist ein Gebot im Judentum, welches von der talmudischen Literatur in der Tora benannt wird oder aber auch von Rabbinern festgelegt worden sein könnte. Im Gegensatz zur Halacha, welche das gesamte „religionsgesetzliche“ System des Judentums bezeichnet, stellt Mitzwa auf eine „einzelne Pflicht“ ab.[1]
Im Talmud wird die Zahl der in der Tora enthaltenen Mitzwot mit 613 beziffert, ohne diese näher aufzuzählen. Erst spätere Gelehrte haben in ihren Werken die 613 Mitzwot fixiert (der Dekalog (Zehn Gebote) sind ein Teil davon). Die Mitzwot teilen sich auf in 365 Verbote und 248 Gebote. Unter den Mitzwot besteht Gleichwertigkeit, wenngleich leichte (kalot) und schwere (chamurot) Gebotsverstöße unterschieden werden.
Eine der bekanntesten Aufzählungen und Erläuterungen der 613 Mitzwot ist das – im Mittelalter entstandene – Sefer HaMitzwot des jüdischen Rechtsgelehrten Maimonides.
Nach jüdischem Recht dürfen bis auf drei (Mord, Götzendienst, Unzucht) sämtliche Gebote der Tora gebrochen werden, um eine drohende Lebensgefahr abzuwenden. Insbesondere für die Befolgung der Sabbatruhe gilt die Regel: „Lebensgefahr hebt den Schabbat auf.“
Einzelnachweise
- ↑ Julius H. Schoeps, Neues Lexikon es Judentums, Mizwa
Weblinks

Literatur
- Julius Hans Schoeps, Neues Lexikon des Judentums, Bertelsmann Lexikon Verlag, 1998, ISBN 3-577-10604-2
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