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Bekenntnis von Nicäa

Das Bekenntnis von Nicäa wurde vom ersten Konzil von Nicäa 325, dem ersten ökumenischen Konzil herausgegeben.
Es ist nicht zu verwechseln mit dem bekannteren und nahe verwandten Nicäno-Konstantinopolitanum, dem Bekenntnis des ersten Konzils von Konstantinopel, das ebenfalls oft als Nicäisches Glaubensbekenntnis oder Nizänisches Glaubensbekenntnis bezeichnet wird. Im Gegensatz zu diesem wird das hier beschriebene Bekenntnis auch von allen alt-orientalischen Kirchen anerkannt und ist somit das meistanerkannte Glaubensbekenntnis im Christentum.
Geschichtlicher Hintergrund
Mit dem Bekenntnis zur Wesenseinheit von Christus und dem Vater bezog das erste nicht-lokale Konzil der Kirchengeschichte Stellung gegen den Arianismus, dessen Lehre auf dem Konzil von Nicäa (Nicäa entspricht dem heutigen İznik/Türkei) abgelehnt wurde.
In der Folge wurde das Bekenntnis von Nicäa oft als der Glaube der 318 heiligen Väter (318 Bischöfe, die am ersten Konzil von Nicäa teilgenommen haben sollen nach der Anzahl der Knechte mit denen Abraham in Genesis 14,14 auszieht) bezeichnet – sowohl die wörtliche Form, als auch verschiedene orthodoxe Glaubensbekenntnisse, die nach dem Prinzip von Nicäa formuliert wurden (z. B. das Nicäno-Konstantinopolitanum).
Auf dem Konzil von Ephesos im Jahre 431 wurde dann das wörtliche Glaubenbekenntnis von Nicäa ausdrücklich bestätigt und erklärt, dass es nicht verändert werden dürfe.
Text
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Heutige Übersetzungen und die lateinische Version enthalten eingeboren oder einziggeboren, unigenitum, davon ausgehend, dass γενή von γενναω geboren kommt. Allerdings übersetzen ältere lateinische Manuskripte des neuen Testaments μονογενή als unicus, einzigartig. So bleibt der Urtext mehrdeutig.
Vergleich mit älteren Bekenntnissen
Literarisch lässt sich das Bekenntnis von Nizäa auf ältere östliche Glaubensbekenntnisse zurückführen. Da jedoch von Jerusalem, Cäsarea, Antiochia und Alexandria sehr ähnliche Bekenntnisse überliefert sind, lässt sich nicht eindeutig feststellen, welches dieser Bekenntnisse die Grundlage für das nizäanische war.
Die trinitarische Formulierung des Bekenntnisses (Wir glauben an einen Gott … Und an den einen Herrn Jesus Christus … Und an den Heiligen Geist …) ist sowohl im Apostolikum als auch in vielen anderen Taufbekenntnissen der damaligen Zeit zu finden. Dieser Aufbau des Bekenntnisses war am Konzil kein Thema.
Die oben kursiv gesetzten Teile sind Zusätze des Konzils, die sich in keinem früheren Bekenntnis finden. In ihnen hat die Kirche Formeln gesucht, die die christologische Lehre der Kirche so ausdrückten, dass der Arianismus sie nicht arianisch interpretieren konnte – ältere Bekenntnisse wurden auch von den Arianern akzeptiert, da sie sie in ihrem Sinn auslegen konnten.
Strittig war am Konzil der Begriff homoousios (dt.wesensgleich / wesenseins), der in der Bibel nicht vorkommt – er wurde von Kaiser Konstantin I. oder dessen Berater Ossius von Córdoba vorgeschlagen. Da jedoch gerade dieser Ausdruck für die Arianer in einem Glaubensbekenntnis inakzeptabel war, entschied sich das Konzil trotz Bedenken dafür.
Literatur
- Hubert Jedin (Hrsg.): Die Reichskirche nach Konstantin dem Großen. Herder, Freiburg im Breisgau 1973, ISBN 3-451-14024-1 (Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. 2, erster Halbband).
- John Norman Davidson Kelly: Early Christian Creeds. 3. Auflage. Longman, London 1972, ISBN 0-582-48931-8.
- Renate Riemeck: Glaube - Dogma - Macht. Geschichte der Konzilien, Urachhaus Vlg., Stuttgart 1985, ISBN 3-87838-433-5.
Weblinks
Dieser Artikel basiert auf einer für AnthroWiki adaptierten Fassung des Artikels Bekenntnis von Nicäa aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |