Hirnstamm

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Gehirn eines erwachsenen Menschen, Anteile des Hirnstamms (Truncus cerebri) rot hervorgehoben
Frühe Embryonale Stadien des Gehirns von Wirbeltieren
linke Bildhälfte: 3-Bläschen-Stadium, rechte Bildhälfte: 5-Bläschen-Stadium.

Als Hirnstamm (lat. Truncus cerebri oder Truncus encephali) werden die unterhalb des Zwischenhirns (Diencephalon) lokalisierten Bereiche des Gehirns ohne Berücksichtigung des Kleinhirns (Cerebellum) bezeichnet.

Zum Hirnstamm gehören damit:[1]

Die Bezeichnung Stammhirn ist nicht synonym zu Hirnstamm. Der Ausdruck Stammhirn steht für einen Begriff, der neben dem Hirnstamm zusätzlich das Zwischenhirn, gelegentlich darüber hinaus auch noch das Kleinhirn und Teile des Endhirns (als Stammganglien) umfasst. Es ist jedoch weder aus entwicklungsgeschichtlicher Perspektive noch nach funktionellen Aspekten sonderlich sinnvoll, das Zwischenhirn mit Mittelhirn, Brücke und verlängertem Mark zusammenzufassen, weniger noch mitsamt Kleinhirn und Anteilen des Endhirns.

Die anatomischen Grundstrukturen des Hirnstamms veränderten sich im Lauf der Evolution relativ wenig, verglichen mit der stammesgeschichtlichen Entwicklung des Vorderhirns. Die Unterteilung des Hirnstamms in mesencephale, metencephale und myelencephale Anteile wird am deutlichsten erkennbar auf seiner zur Körpervorderseite zeigenden (ventralen) Oberfläche, wo die Brücke als querer Wulst auffällt.

Funktion

Der Hirnstamm steuert die überlebenswichtigen Funktionen. Zum Beispiel die Atmung, den Blutdruck, die Reflexe etc.

Siehe auch

Nachweise

  1. Martin Trepel: Neuroanatomie: Struktur und Funktion. 4. Auflage. Elsevier, Urban & Fischer Verlag, München 2008, ISBN 978-3-437-41298-1, Seite 118.
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