Taubheit (Ohr)

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Klassifikation nach ICD-10
H90 Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung, inklusive Schwerhörigkeit oder Taubheit, angeboren
H91.9 Sonstiger Hörverlust, Schwerhörigkeit oder Taubheit ohne nähere Angaben
H91.3 Taubstummheit, anderenorts nicht klassifiziert
ICD-10 online (WHO-Version 2016)

Unter Taubheit (lat. Surditas, gr. Anakusis) versteht man in der Otologie den völligen Ausfall der Funktion der Pars cochlearis des Nervus vestibulocochlearis oder des Corti’schen Organes des Innenohres. Je nachdem, ob nur ein Ohr oder beide Ohren betroffen sind, spricht man von einer einseitigen oder beidseitigen Taubheit.

In der Otologie werden auch die Ausdrücke „klinische Taubheit“ oder „praktische Taubheit“ verwendet, wenn zwar das Ausmaß des Hörverlustes praktisch einer Taubheit gleichzusetzen ist, sich audiometrisch jedoch noch eine Teilfunktion des Innenohres nachweisen lässt. Eine solche Situation kann vor allem bei einer kombinierten Schwerhörigkeit auftreten.

Bei einer nur einseitigen Taubheit kann der Spracherwerb bei Kindern normal verlaufen. Nicht möglich ist das Richtungshören. Bei einer beidseitigen Taubheit ist der normale Spracherwerb erheblich erschwert und kann zu erheblicher sozialer Benachteiligung führen. Meist wird in Deutschland diese Behinderung mit dem Begriff Gehörlosigkeit, vormals auch als Taubstummheit bezeichnet. Personen, die nach dem Spracherwerb als Jugendliche oder Erwachsene das Gehör verlieren, werden im deutschen Sprachraum als Ertaubte bzw. Spätertaubte bezeichnet.

Neben dem generellen Befund Taubheit werden nach ICD-10 folgende weitere Formen definiert:

Angeborene Erkrankungen, die mit Taubheit einhergehen

Siehe auch

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