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Unternehmensrecht
Das Unternehmensrecht ist das Rechtsgebiet zur Führung, des Verkaufs und der Rechtsstellung des Unternehmens.
Eine einheitliche Kodifikation des Unternehmensrechts gibt es weder in der Schweiz, in Österreich noch in Deutschland. In Österreich wurde jedoch das 1939 von Deutschland übernommene Handelsgesetzbuch (HGB) in ein Unternehmensgesetzbuch (UGB) übergeführt.
Deutschland
In Deutschland wird das Unternehmensrecht als Querschnittsmaterie des Handels-, Arbeits-, Steuer-, Konzern-, Kartell- und Wettbewerbsrechts angesehen.
Österreich
Unternehmensrecht (Österreich) - Artikel in der deutschen Wikipedia
In Österreich ist das Unternehmensrecht hauptsächlich durch das Unternehmensgesetzbuch geregelt.
Schweiz
In der Schweiz stützt sich das Unternehmensrecht weitgehend auf das bürgerliche Obligationenrecht.
Siehe auch
- Unternehmensrecht - Artikel in der deutschen Wikipedia
Dieser Artikel basiert auf einer für AnthroWiki adaptierten Fassung des Artikels Unternehmensrecht aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |