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Volksbegehren

Aus AnthroWiki

Volksbegehren steht, in Deutschland und Österreich, im Allgemeinen für ein Instrument der Volksgesetzgebung, bei dem die stimmberechtigten Bürger eines Landes durch eine Unterschriftensammlung ihren Willen dazu bekunden, ob ein Gesetzentwurf dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden soll oder nicht. (vgl. Definition auf juraforum.de)

Im Speziellen ist:

Siehe auch

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Dieser Artikel basiert auf einer für AnthroWiki adaptierten Fassung des Artikels Volksbegehren aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.