Zirkelschluss

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Als Zirkelschluss, Kreisschluss oder logischer Zirkel (lat. probatio circularis „sich im Kreis drehende Beweisführung“) oder auch als Cir­cu­lus vi­ti­o­sus (lat. „fehlerhafter Kreis“) wird ein logischer Beweis bezeichnet, bei dem das zu Beweisende implizit (aber meist nicht offensichtlich) schon in den Voraussetzungen enthalten ist und damit den Satz vom zureichenden Grund (lat. principium rationis sufficientis) verletzt, wonach jedes Sein oder Erkennen in zureichender Weise auf ein anderes, grundlegenderes Sein oder Erkennen zurückgeführt werden soll.

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