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Öffentliches Interesse

Aus AnthroWiki
Version vom 16. September 2019, 16:27 Uhr von imported>Joachim Stiller
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Das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ganz allgemein das Gemeinwohl über die Interessen des Individuums stellt. Im modernen Rechtsleben muss für eine ausreichende Verhältnismäßigkeit zwischen öffentlichen und privaten Interessen gesorgt werden.