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Universität

Aus AnthroWiki
Version vom 16. Juni 2019, 18:55 Uhr von imported>Joachim Stiller
Die Universität Oxford ist die älteste Hochschule des englischsprachigen Raums und zählt zu den renommiertesten der ganzen Welt[1]
Die Universität Heidelberg ist Deutschlands älteste Hochschule und wird gemeinhin zu den besten Europas gerechnet[2]

Universitäten (vom lateinischen universitas magistrorum et scolarium,[3] „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“, später im Sinne Humboldts für universitas litterarum, „Gesamtheit der Wissenschaften“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht, die früher als wissenschaftliche Hochschulen bezeichnet wurden,[4] die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen,[5] aber ihren Studenten auch praxisorientiert Berufsqualifikationen[6] vermitteln sollen. Neben den Volluniversitäten, die ein breites Fächerspektrum (Universalität) anbieten und mehrere zehntausend Studierende haben können (Massenuniversität), gibt es auch kleinere staatliche und Privatuniversitäten, die meist auf wenige Fächer spezialisiert sind und deren Anzahl an Immatrikulierten eher im vierstelligen Bereich liegt.

Als älteste Universität der Welt im modernen Sinne wird gemeinhin die Universität Bologna in Italien gezählt, wohingegen die Universität Oxford die älteste englische, die Universität Harvard die älteste amerikanische und die Universität Heidelberg die älteste deutsche darstellen.

Zu vielen weiteren Unterthemen siehe auch

Siehe auch

  1. Best universities in the world. 26. September 2018, abgerufen am 28. April 2019 (english).
  2.  Das sind die besten Unis Europas. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (https://www.sueddeutsche.de/bildung/rangliste-das-sind-die-besten-unis-europas-1.2900707).
  3. vgl. Olga Weijers, Terminologie des Universités au XIIIe Siècle (Lessico Intellettuale Europeo XXXIX), Roma 1987, S. 15–45.
  4. vgl. Hochschulgesetze der Länder, bspw. Hochschulgesetz Baden-Württemberg v. 1. Januar 2005, § 38; Sächsisches Hochschulgesetz vom 31. Januar 2006, § 27
  5. vgl. verschiedene aber ähnliche Formulierungen der Hochschulgesetze der Länder: Bspw. Bayerisches Hochschulgesetz v. 23. Mai 2006, Art. 2 Abs. 1; Hochschulgesetz Baden-Württemberg v. 1. Januar 2005, § 2 Abs. 1; Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen v. 30. November 2004, § 3 Abs. 1
  6. vgl. Hochschulgesetze der Länder (teilweise für alle Hochschulen formuliert): Bspw. Bayerisches Hochschulgesetz vom 23. Mai 2006, Art. 2 Abs. 1; Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen v. 30. November 2004, § 3 Abs. 1