Grund und Boden

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Grund und Boden, solange er nicht vom Menschen bearbeitet wurde, ist als solcher kein Objekt des Wirtschaftsprozesses, sondern bildet dessen nicht weiter vermehrbare Naturgrundlage und darf daher nicht als Ware betrachtet werden. Erworben werden kann nur das ausschließliche Recht, diesen Boden zu benützen und zu bearbeiten.

"... fernerhin glaubt man Ware oder deren Repräsentanten, das Geld, zu tauschen gegen dasjenige, was, solange es vom Menschen nicht verändert ist, nicht Ware sein kann, Grund und Boden zum Beispiel. Denn der Grund und Boden ist als solcher kein Objekt des Wirtschaftsprozesses. Auf dem Grund und Boden werden Objekte des Wirtschaftsprozesses gewonnen durch menschliche Tätigkeit, aber der Grund und Boden ist als solcher kein Objekt des Wirtschaftsprozesses. Was im Wirtschaftsprozeß, im sozialen Organismus überhaupt für den Boden in Betracht kommt, das ist, daß der eine oder andere ein Recht hat, ausschließlich diesen Boden zu benützen und zu bearbeiten. Dieses Recht auf den Boden ist es, was wirklich eine reale Bedeutung für den sozialen Organismus hat. Der Boden selber ist nicht Ware, sondern Waren entstehen auf ihm. Und was da eingreift, ist das Recht, das der Besitzer hat auf den Grund und Boden. Wenn Sie also käuflich, das heißt durch Tausch, ein Grundstück erwerben, so erwerben Sie in Wirklichkeit ein Recht, das heißt, Sie tauschen eine Sache gegen ein Recht, wie es ja schließlich auch beim Kaufe von Patenten der Fall ist." (Lit.: GA 189, S. 107)

Literatur

  • Rudolf Steiner: Die soziale Frage als Bewußtseinsfrage, GA 189 (1980), ISBN 3-7274-1890-7 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
  • Udo Herrmannstorfer, Scheinmarktwirtschaft: Arbeit, Boden, Kapital und die Globalisierung der Wirtschaft. Verlag Freies Geistesleben, Stuttgart, 3. erw. Aufl. 1997, ISBN 3772512062
  • Dietrich Wasser: Bodenordnung im Zeichen der Bewußtseinsseele oder: Sind Grund und Boden unverkäuflich?, 1999, Jahrbuch für anthroposophische Kritik, S. 186 - 203
  • Fritz Andres: Zur Klärung des Begriffs Bodenrente, 2002, in: Fragen der Freiheit, 2002, H.261, S.3-13 (Die Bodenrente als Differntialrente. Bodenrente ohne Freiland. Bodenrente als Knappheitsrente.)
  • Boos, Roman (Hrsg.) / Rudolf Steiner: Landwirtschaft und Industrie - Neuordnung des Bodenrechtes als soziale Forderung der Gegenwart. Wortlaute aus Schriften und Vorträgen von Rudolf Steiner, gesammelt und mit verbindendem Text hrsg. von Roman Boos, Forschungsring für biologisch-dynamische Wirtschaftsweise, Stuttgart, 1957
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