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Schirk
Schirk (arab. شرك, DMG širk, abgeleitet von der Wurzel š-r-k „teilnehmen, Anteil haben“) bedeutet gemäß der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) einen Verstoß gegen den strengen Monotheismus, der die Einzigkeit Allahs durch die Beigesellung anderer (Götter) antastet und ist damit die verwerflichste Form des Unglaubens. Schirk bezog sich ursprünglich auf die heidnische Verehrung von Steinen, Bäumen und anderen Natureinscheinungen durch die arabischen Völker der arabischen Halbinsel und steht in der Folge für jede Art von Polytheismus, Idolatrie, Götzendienst, Abgötterei und wird insbesonders auch auf den christlichen Trinitäts-Glauben bezogen.
In der 4. Sure (Surah An-Nisa „Die Frauen“) des Koran heißt es:
„Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, daß Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch Er vergibt das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde begangen.“
„Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, daß Ihm Götter zur Seite gestellt werden: doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der ist in der Tat weit irregegangen. (116) Wahrlich, sie rufen statt Seiner nur weibliche Wesen an; dabei rufen sie nur einen rebellischen Satan, (117) "den Allah verflucht hat und der dies erwiderte: ""Ich werde von Deinen Dienern einen bestimmten Teil nehmen; (118) ""und ich werde sie irreleiten und ihre Hoffnungen anregen und ihnen Befehle erteilen, dem Vieh die Ohren aufzuschlitzen, und ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern."" Und wer sich Satan statt Allah zum Beschützer nimmt, der hat sicherlich einen offenkundigen Verlust erlitten; (119) "er macht ihnen Versprechungen und erweckt Wünsche in ihnen, und was Satan ihnen verspricht, ist Trug. (120) Diese haben Dschahannam zur Herberge, und sie werden keinen Ausweg daraus finden. (121) Diejenigen aber, die glauben und gute Werke tun, wollen Wir in Gärten führen, durch welche Bäche fließen, darin werden sie auf ewig und immerdar verweilen - (dies ist) eine wahrhaftige Verheißung Allahs; und wer ist glaubwürdiger in der Aussage als Allah? (122)“