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Assoziativgesetz

Aus AnthroWiki
(Weitergeleitet von Verknüpfungsgesetz)

Das Assoziativgesetz (von lat. associare „vereinigen, verbinden, verknüpfen, vernetzen“) oder Verknüpfungsgesetz ist eine elementare Regel der Mathematik. Eine zweistellige Verknüpfung ist auf der Menge A assoziativ, wenn für alle a,b,cA folgende Bedingung erfüllt ist:

a(bc)=(ab)c=abc

Also z.B.:

2(34)=(23)4=234=24

Gegebenenfalls ist die Assoziativität nur einseitig erfüllt:

  • Eine binäre Verknüpfung ist links-assoziativ, wenn gilt: a*b*c=(a*b)*c
  • Eine binäre Verknüpfung ist rechts-assoziativ, wenn gilt: a*b*c=a*(b*c)