Apprehension

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Als Apprehension (von lat. apprehendere, „ergreifen, erfassen“) wird in der Philosophie das bewusste Ergreifen bzw. Begreifen eines Wahrnehmungsinhalts bezeichnet. Sie ist nach Thomas von Aquin die erste Stufe der Erkenntnis, wobei er vier Apprehensionsformen unterscheidet:

  1. apprehensio simplex (absoluta), das einfache und unmittelbare Erfassen, das als solches immer „wahr“ ist, da es noch kein Urteil enthält, also Wahrnehmung im eigentlichen Sinn des Wortes ist.
  2. apprehensio actuales (inquisitiva), das untersuchende Erfassen.
  3. apprehensio sensualis (intellectus possibilis), das die Möglichkeiten wertende Erfassen.
  4. apprehensio intellectus (agens), das handelnde Erfassen.

Nach Immanuel Kant gibt es hingegen nur eine Form der Apprehension, nämlich die „unmittelbar an den Wahrnehmungen ausgeübte Handlung“, durch die „das Mannigfaltige der Erscheinungen“, d.h. der Sinneseindrücke, „ins Gemüt kommen“ soll und ein Vorprodukt der Einbildungskraft ist, die die Synthese dieses Mannigfaltigen zum Gesamtbild der „empirische Anschauung“ herbeiführt und damit die Vorstufe der Apperzeption ist[1].

„Das erste, was uns gegeben wird, ist Erscheinung, welche, wenn sie mit Bewußtsein verbunden ist, Wahrnehmung heißt (ohne das Verhältniß zu einem wenigstens möglichen Bewußtsein würde Erscheinung für uns niemals ein Gegenstand der Erkenntniß werden können und also für uns nichts sein und, weil sie an sich selbst keine objective Realität hat und nur im Erkenntnisse existirt, überall nichts sein). Weil aber jede Erscheinung ein Mannigfaltiges enthält, mithin verschiedene Wahrnehmungen im Gemüthe an sich zerstreuet und einzeln angetroffen werden, so ist eine Verbindung derselben nöthig, welche sie in dem Sinne selbst nicht haben können. Es ist also in uns ein thätiges Vermögen der Synthesis dieses Mannigfaltigen, welches wir Einbildungskraft nennen, und deren unmittelbar an den Wahrnehmungen ausgeübte Handlung ich Apprehension nenne[2]. Die Einbildungskraft soll nämlich das Mannigfaltige der Anschauung in ein Bild bringen; vorher muß sie also die Eindrücke in ihre Thätigkeit aufnehmen, d. i. apprehendiren.“

Anmerkungen

  1. "Es sind aber drei ursprüngliche Quellen (Fähigkeiten oder Vermögen der Seele), die die Bedingungen der Möglichkeit aller Erfahrung enthalten und selbst aus keinem andern Vermögen des Gemüths abgeleitet werden können, nämlich Sinn, Einbildungskraft und Apperception. Darauf gründet sich 1) die Synopsis des Mannigfaltigen a priori durch den Sinn; 2) die Synthesis dieses Mannigfaltigen durch die Einbildungskraft; endlich 3) die Einheit dieser Synthesis durch ursprüngliche Apperception." (AA IV, 89)
  2. Daß die Einbildungskraft ein nothwendiges Ingredienz der Wahrnehmung selbst sei, daran hat wohl noch kein Psychologe gedacht. Das kommt daher, weil man dieses Vermögen theils nur auf Reproductionen einschränkte, theils weil man glaubte, die Sinne lieferten uns nicht allein Eindrücke, sondern setzten solche auch sogar zusammen und brächten Bilder der Gegenstände zuwege, wozu ohne Zweifel außer der Empfänglichkeit der Eindrücke noch etwas mehr, nämlich eine Function der Synthesis derselben, erfordert wird.

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