Urteile

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Die Sinne trügen nicht, das Urteil trügt.

Goethe: Maximen und Reflexionen[1]

Ein Urteil (lat. iudicium, griech. αποφανσις, apophansis, als Glied des Schlusses propositio bzw. προτασις, protasis genannt) ist eine logische Aussage, welche die durch das Denken vollzogene Verbindung zweier Begriffe bezeichnet.

Vorurteil

Hauptartikel: Vorurteil

Urteile, die in einer gegebenen Situation nicht unmittelbar durch das aktuelle Denken gefällt werden, sondern gewohnheitsmäßgig mehr oder weniger fertig dem Gedächtnis entnommen werden, sind ganz allgemein als Vorurteile zu werten. Tatsächlich ist unser Alltagsleben weitgehend durch derartige Vorurteile geprägt. Sie erleichtern die Orientierung im täglichen Leben, sind dafür geradezu unverzichtbar, verhindern derart aber auch sehr leicht das Streben nach einer tiefer gehenden Erkenntnis.

Der Astralleib als Träger der Urteilskraft

Träger der Urteilskraft ist der Astralleib des Menschen; die logische Urteilskraft erwacht darum auch erst so richtig etwa mit dem 12. Lebensjahr, wenn sich mit der nahenden Geschlechtsreife die Geburt des eigenständigen Astralleibs ankündigt. Eben weil das Urteil eigentlich im Astralleib sitzt und dieser nicht über ein ganz waches, sondern über ein Traumbewusstsein verfügt, können Urteile sehr gut in die träumende Seele hinuntersteigen. Darauf ist in der Waldorfpädagogik besonders Rücksicht zu nehmen.

"Das Urteil entwickelt sich ja zunächst auch, selbstverständlich, im vollwachenden Leben. Aber das Urteil kann schon hinuntersteigen in die Untergründe der menschlichen Seele, da, wo die Seele träumt. Der Schluß sollte nicht einmal in die träumende Seele hinunterziehen, sondern nur das Urteil kann in die träumende Seele hinunterziehen. Also alles, was wir uns als Urteil über die Welt bilden, zieht in die träumende Seele hinunter.

Ja, was ist denn diese träumende Seele eigentlich? Sie ist mehr das Gefühlsmäßige, wie wir gelernt haben. Wenn wir also im Leben Urteile gefällt haben und dann über die Urteilsfällung hinweggehen und das Leben weiterführen, so tragen wir unsere Urteile durch die Welt; aber wir tragen sie im Gefühl durch die Welt. Das heißt aber weiter: das Urteilen wird in uns eine Art Gewohnheit. Sie bilden die Seelengewohnheiten des Kindes aus durch die Art, wie Sie die Kinder urteilen lehren. Dessen müssen Sie sich durchaus bewußt sein. Denn der Ausdruck des Urteils im Leben ist der Satz, und mit jedem Satze, den Sie zu dem Kinde sprechen, tragen Sie ein Atom hinzu zu den Seelengewohnheiten des Kindes. Daher sollte der ja Autorität besitzende Lehrer sich immer bewußt sein, daß das, was er spricht, haften werde an den Seelengewohnheiten des Kindes." (Lit.: GA 293, S. 137)

Logische Urteile und Wahrnehmungsurteile

Von dem logischen Urteil oder Begriffsurteil zu unterscheiden ist das Wahrnehmungsurteil, bei dem ein Begriff mit einer Wahrnehmung verknüpft wird. Ein solches Wahrnehmungsurteil fälle ich beispielsweise, wenn ich diese Blume, die ich gerade ganz konkret wahrnehme (Wahrnehmung) als Rose (Begriff) identifiziere, also erkenne, dass sie unter den Allgemeinbegriff „Rose“ fällt.

„Bei aller wissenschaftlichen Bearbeitung der Wirklichkeit ist der Vorgang dieser: Wir treten der konkreten Wahrnehmung gegenüber. Sie steht wie ein Rätsel vor uns. In uns macht sich der Drang geltend, ihr eigentliches Was, ihr Wesen, das sie nicht selbst ausspricht, zu erforschen. Dieser Drang ist nichts anderes als das Emporarbeiten eines Begriffes aus dem Dunkel unseres Bewußtseins. Diesen Begriff halten wir dann fest, während die sinnenfällige Wahrnehmung mit diesem Denkprozesse parallel geht. Die stumme Wahrnehmung spricht plötzlich eine uns verständliche Sprache; wir erkennen, daß der Begriff, den wir gefaßt haben, jenes gesuchte Wesen der Wahrnehmung ist.

Was sich da vollzogen hat, ist ein Urteil. Es ist verschieden von jener Gestalt des Urteils, die zwei Begriffe verbindet, ohne auf die Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Wenn ich sage: die Freiheit ist die Bestimmung eines Wesens aus sich selbst heraus, so habe ich auch ein Urteil gefällt. Die Glieder dieses Urteils sind Begriffe, die ich nicht in der Wahrnehmung gegeben habe. Auf solchen Urteilen beruht die innere Einheitlichkeit unseres Denkens, die wir im vorigen Kapitel behandelt haben.

Das Urteil, welches hier in Betracht kommt, hat zum Subjekte eine Wahrnehmung, zum Prädikate einen Begriff. Dieses bestimmte Tier, das ich vor mir habe, ist ein Hund. In einem solchen Urteile wird eine Wahrnehmung in mein Gedankensystem an einem bestimmten Orte eingefügt. Nennen wir ein solches Urteil ein Wahrnehmungsurteil.

Durch das Wahrnehmungsurteil wird erkannt, daß ein bestimmter sinnenfälliger Gegenstand seiner Wesenheit nach mit einem bestimmten Begriffe zusammenfällt.“ (Lit.:GA 2, S. 64f)

Im Gegensatz zu den logischen Urteilen werden Wahrnehmungsurteile, zumindest in grundlegender Form, schon früh in der Kindheit ausgebildet.

Analytische und synthetische Urteile

Immanuel Kant hat zwischen analytischen und synthetischen Urteilen unterschieden. Analytische Urteile seien a priori wahr, da sie sich aus der Analyse bereits fertiger Begriffe ergeben und daher in Wahrheit nichts Neues bringen und folglich bloße „Erläuterungsurteile“ sind. Synthetische Urteile hingegen erweitern die Erkenntnis, sind also „Erweiterungsurteile“. Seit David Hume festgestellt hatte, dass aus empirischen Daten durch Induktion keine sicheren Urteile zu gewinnen sein, die mit absoluter Notwendigkeit gelten müssen, war Kant aus seinem „dogmatischen Schlummer“ geweckt und stellte daher die klassische Erkenntnisfrage: „Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“

Rudolf Steiner hielt die Unterscheidung analytischer und synthetischer Urteile für nicht gerechtfertigtes bloßes Gedankenspiel und dachte wesentlich realistischer. Um die Gültigkeit eines Urteils zu ergründen, müsse man es in ein Existenzurteil umwandeln. Dann erkenne man, ob etwas tatsächlich so ist oder nicht ist („Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage ...“).

„Wenn wir hier zu der Urteilsbildung kommen, dann müssen wir wiederum finden, daß die neuere denkerische Arbeit in eine Art von Mausefalle geraten ist. Denn es steht an der Pforte der neueren denkerischen Arbeit Kant, und er bildet eine der größten Autoritäten. Gleich im Beginne der Kantschen Werke finden wir die Urteile im Gegensatz zu Aristoteles. Heute wollen wir darauf hinweisen, wie Gedankenfehler gemacht werden. Gleich im Beginne der Kantschen «Kritik der reinen Vernunft» finden wir die Rede von analytischen und synthetischen Urteilen. Was sollen die analytischen Urteile sein? Sie sollen das sein, wo ein Begriff an den anderen gereiht wird so, daß in dem Subjektbegriff schon der Prädikatbegriff drinnenliegt und man ihn nur herausschält. Kant sagt: Denke ich den Begriff des Körpers und sage, der Körper ist ausgedehnt, so ist das ein analytisches Urteil; denn kein Mensch kann den Begriff des Körpers denken, ohne sich den Körper ausgedehnt zu denken. - Er löst aus dem Subjekt den Begriff des Prädikats nur heraus. So ist ein analytisches Urteil ein solches, das gebildet wird, indem man den Prädikatbegriff aus dem Subjektbegriff herausholt. Ein synthetisches Urteil dagegen ist ein Urteil, in dem der Prädikatbegriff noch nicht so eingewickelt im Subjektbegriff liegt, daß man ihn bloß auswickeln dürfte. Wenn jemand den Begriff des Körpers denkt, so denkt er nicht dazu den Begriff der Schwere. Wenn also der Begriff der Schwere zu dem des Körpers gefügt wird, so hat man ein synthetisches Urteil. Das ist ein Urteil, welches nicht nur Erläuterungen bringt, sondern unsere Gedankenwelt bereichern würde.

Nun werden Sie aber einsehen können, daß dieser Unterschied zwischen analytischen und synthetischen Urteilen überhaupt kein logischer ist. Denn ob jemand bei einem Subjektbegriff den Prädikatbegriff schon denkt, hängt davon ab, wie weit er es gebracht hat. Wer sich den Körper so vorstellt, daß er nicht schwer ist, für den ist der Begriff «schwer» in bezug auf den Körper fremd; wer aber schon durch seine denkerische und sonstige Arbeit es dahin gebracht hat, die Schwere sich mit dem Körper verbunden zu denken, der braucht auch aus seinem Begriff «Körper» nur diesen hineingewickelten Begriff wieder herauszuwickeln. Das ist also ein rein subjektiver Unterschied.

Bei all diesen Dingen muß man gründlich zu Werke gehen. Man muß die Fehlerquellen genau aufsuchen. Mir scheint tatsächlich, daß derjenige, der also doch dasjenige als rein subjektiv in Wirklichkeit erfaßt, was man herausschälen kann aus einem Begriff, daß der eigentlich eine Grenze zwischen analytischen und synthetischen Urteilen gar nicht finden wird und daß er in Verlegenheit kommen könnte, eine Definition davon zu geben. Es kommt auf etwas ganz anderes an. Worauf kommt es an? Das nachher! Mir erscheint in der Tat recht bezeichnend, was sich zugetragen hat, als bei einem Examen die Rede war von den beiden Urteilen. Da gab es einen Doktor, der sollte im Nebenfach über Logik geprüft werden. Er war in seinem Fache tüchtig gesattelt, doch in der Logik wußte er gar nichts. Er sagte vor der Prüfung zu einem Freunde, dieser sollte ihm noch einiges aus der Logik sagen. Aber der Freund, der dies etwas ernster nahm, sprach: Wenn du jetzt noch nichts weißt, so ist es schon gescheiter, du verläßt dich auf dein Glück. - Nun kam er zum Examen.

Da ging, wie gesagt, alles sehr gut in den Hauptfächern; da war er sattelfest. Aber in der Logik wußte er nichts. Der Professor fragte ihn: Also sagen Sie mir, was ist ein synthetisches Urteil? - Er wußte keine Antwort und war nun sehr verlegen. Ja, Herr Kandidat, wissen Sie gar nicht, was das ist? - fragte der Professor. Nein! - lautete die Antwort. Eine vortreffliche Antwort! - rief der Examinator -, sehen Sie, man forscht schon so lange nach dem, was das ist, und kann nicht dahinterkommen, was eigentlich ein synthetisches Urteil ist. Sie hätten eine bessere Antwort gar nicht geben können. Und können Sie mir noch sagen, Herr Kandidat, was ein analytisches Urteil ist? - Der Kandidat war nun schon frecher geworden und antwortete zuversichtlich: Nein! - O ich sehe, Sie sind - fuhr der Professor fort -, in den Geist der Sache eingedrungen. Man hat so lange geforscht nach dem, was ein analytisches Urteil ist und ist nicht dahintergekommen. Das weiß man nicht. Eine vortreffliche Antwort! - Die Tatsache hat sich wirklich zugetragen; sie erschien mir immer, wenn sie auch nicht unbedingt als solche genommen werden darf, als recht gute Charakteristik dafür, was beide Urteile unterscheidet. Es unterscheidet sie in der Tat nichts, es fließt das eine in das andere über.

Nun müssen wir uns noch klarmachen, wie denn überhaupt von gültigen Urteilen gesprochen werden kann, was ein solches ist. Das ist eine sehr wichtige Sache.

Ein Urteil ist zunächst nichts anderes als die Verbindung von Vorstellungen oder Begriffen. «Die Rose ist rot», ist ein Urteil. Ob nun dadurch, daß ein solches Urteil richtig ist, es auch schon gültig ist, darauf kommt es an. Da müssen wir uns klarmachen: wenn ein Urteil richtig ist, so braucht es noch lange kein gültiges Urteil zu sein. Bei diesem kommt es nicht nur darauf an, daß man einen Subjektbegriff mit einem Prädikatbegriff verbindet. Lassen Sie uns ein Beispiel nehmen! «Diese Rose ist rot», ist ein richtiges Urteil. Ob es nun auch gültig ist, ist nicht ausgemacht; denn wir können auch andere richtige Urteile bilden, welche deshalb noch lange nicht gültig sind. Nach der formalen Logik brauchte gegen die Richtigkeit eines Urteils nichts eingewendet werden zu müssen; es könnte ganz richtig sein, aber mit der Gültigkeit könnte es doch hapern. Es könnte zum Beispiel jemand die Vorstellung eines Wesens ausdenken, das halb Pferd, zu einem Viertel Walfisch und zum letzten Viertel Kamel ist. Dieses Tier wollen wir nun - «Taxu» nennen. Jetzt ist es zweifellos richtig, daß dieses Tier häßlich wäre. Das Urteil: «Das Taxu ist häßlich», ist also richtig und kann durchaus nach allen Regeln der Richtigkeit so gefällt werden; denn das Taxu, halb Pferd, viertels Walfisch und vierteis Kamel ist häßlich, das ist zweifellos, und wie das Urteil «Diese Rose ist rot» richtig ist, so auch dieses. Nun darf man niemals ein richtiges Urteil auch als gültig ansprechen. Dazu ist etwas anderes notwendig: Sie müssen das richtige Urteil umwandeln können. Sie müssen erst dann das richtige Urteil als gültig ansehen, wenn Sie sagen können: «Diese rote Rose ist», wenn Sie das Prädikat wiederum in das Subjekt hineinnehmen können, wenn Sie umwandeln können das richtige Urteil in ein Existentialurteil. In diesem Fall also haben Sie ein gültiges Urteil. «Diese rote Rose ist». Anders geht es nicht, als daß man den Prädikatbegriff hineinzunehmen vermag in den Subjektbegriff. Dann ist das Urteil gültig. «Das Taxu ist häßlich», kann man nicht zu einem gültigen Urteil machen. Sie können nicht sagen: «Ein häßliches Taxu ist». Das zeigt Ihnen die Probe, durch die man erfahren kann, ob ein Urteil überhaupt gefällt werden kann; das zeigt Ihnen, wie die Probe gemacht werden muß. Die Probe muß dadurch gemacht werden, daß man sieht, ob man das Urteil in ein Existentialurteil umzuwandeln in der Lage ist.“ (Lit.:GA 108, S. 229ff)

Zweifaches Umschmelzen geisteswissenschaftlicher Urteile

Bevor geisteswissenschaftliche Wahrheiten mitgeteilt werden können, müssen sie zweimal umgeschmolzen sein, was ein Prozeß sein kann, der sich über viele Jahre hinzieht:

„Nun, ich möchte sagen, in demselben Geiste fortfahrend, aus dem heraus ich dieses gesprochen habe, möchte ich heute zunächst einiges vorbringen über die Bildung eines geisteswissenschaftlichen Urteils überhaupt, ich meine eines solchen Urteils, das eine geisteswissenschaftliche Wahrheit aussprechen will. Es berührt einen immer sehr eigentümlich, wenn man merkt, wie wenig Gefühl vorhanden ist für den Ernst, mit dem geisteswissenschaftliche Wahrheiten ausgesprochen werden. Für das Aussprechen irgendeines Urteils innerhalb der alltäglichen Welt, die man durch seine Sinne beobachtet, da gilt es, dieses Urteil durch Beobachtung oder Logik in einem bestimmten Zeitpunkte seines Lebens zu gewinnen. Und es ist voll berechtigt, wenn man durch Beobachtung und Logik ein solches Urteil über Dinge der sinnlichen oder der geschichtlichen Außenwelt gewonnen hat. Beim Geisteswissenschaftlichen kann es eigentlich so nicht sein. Da genügt es nicht, einmal sich der Bildung eines Urteils unterzogen zu haben, sondern da ist wesentlich ein anderes notwendig. Da ist notwendig dasjenige, was ich die zweimalige Umschmelzung des Urteils nennen möchte. Und diese Umschmelzung geschieht in der Regel nicht nach kurzen Zeiträumen, sondern meistens nach langen Zeiträumen. Man faßt irgendein Urteil nach den gewöhnlichen Methoden, die Sie ja kennen aus meiner Darstellung in «Wie erlangt man Erkenntnisse der höheren Welten?» oder aus dem zweiten Teil meiner «Geheimwissenschaft»; man gelangt, sage ich, durch solche Methoden zu irgendeinem Urteil über geistige Vorgänge oder geistige Wesenheiten. Man hat jetzt eigentlich die Verpflichtung, dieses Urteil zunächst bei sich selbst zu behalten, es nicht auszusprechen. Ja man hat sogar die innere Verpflichtung, dieses Urteil vor sich selbst so zu behandeln, daß man es zunächst als eine bloße Tatsache hinnimmt und ihm weder mit Zustimmung noch mit Ablehnung entgegenkommt. Dann wird man nach einiger Zeit, vielleicht nach Jahren erst, dazu kommen, in dem eigenen Seelenleben die erste Umschmelzung dieses Urteils vorzunehmen, es zu vertiefen, ja es in vieler Beziehung zu verwandeln. Es wird dieses Urteil, selbst wenn es inhaltlich dasselbe bleibt nach dieser Umschmelzung, eine andere Nuance von innerem Anteil, von innerer ihm zuerteilter Wärme zum Beispiel, annehmen. Es wird unter allen Umständen nach dieser ersten Umschmelzung sich in anderer Weise als beim ersten Fassen in das Seelenleben einverleiben, und man wird nach dieser ersten Umschmelzung das Gefühl haben: Du hast dich selber in einer gewissen Weise von dem Urteil getrennt. - Wenn es zu der ersten Umschmelzung Jahre dauert, so kann man ja auch nicht immerfort dieses Urteil in seiner Seele weiterwälzen. Dieses Urteil geht natürlich ins Unbewußte hinunter. Dieses Urteil führt unabhängig von dem Ich ein eigenes Leben. Das ist notwendig. Solch ein Urteil muß unabhängig von dem eigenen Ich ein selbständiges Leben führen. Man muß gewissermaßen ein solches Urteil leben lassen, ohne daß man dabei ist. Dadurch schmilzt man aus dem Urteil die Egoität heraus. Man übergibt es demjenigen, was in einem selber objektiv ist, während beim ersten Beobachten und bei dem ersten logischen Zusammenstellen des Urteils eben die Egoität, das eigene Ich, immer mitwirkt und mitspielt. Und dann, wenn das Urteil zum ersten Male - wie gesagt, vielleicht nach Jahren - umgeschmolzen ist, dann wird man merken: Dieses Urteil kommt wieder, kommt einem aus den Seelentiefen so zu, wie irgendeine Tatsache der Außenwelt. Man hat es in der Zwischenzeit verloren gehabt, man findet es wieder. Man findet es wieder so, daß es einem jetzt sagt: Du hast mich unvollkommen, du hast mich vorerst vielleicht irrtümlich gefällt; ich habe mich selber richtiggestellt. - Dieses Urteil wird der wahre Geisteswissenschafter suchen, dieses Urteil, das sein eigenes Leben in der menschlichen Seele entfaltet. Geduld, viel Geduld gehört zu einem solchen Umschmelzen des Urteils, denn, wie gesagt, es ist oftmals erst nach Jahren möglich, diese Umschmelzung herbeizuführen, und die Gewissenhaftigkeit, die bei der Geisteswissenschaft entfaltet werden muß, die verlangt eben durchaus, daß man nicht sich sprechen läßt, sondern daß man die Dinge sprechen läßt.

Aber nun, meine lieben Freunde, wenn man ein Urteil also umgeschmolzen hat, dann erlangt man gerade diesem umgeschmolzenen, ich möchte sagen, aus der Objektivität wieder an einen herantretenden Urteile gegenüber das starke Gefühl: Man ist mit diesem Urteil, trotzdem man es sich objektiv hat wiedergeben lassen, dennoch in sich. Und noch immer kann es durchaus so sein, daß man sich durchaus außerstande fühlt, ein solches Urteil über eine geisteswissenschaftliche Angelegenheit schon abzugeben. Denn man hat eben die Aufgabe, die Dinge sprechen zu lassen und nicht sich sprechen zu lassen. Daher wartet man auf die zweite Umschmelzung des Urteils, bis zu der es unter Umständen wiederum Jahre dauern kann. So daß man also nach der zweiten Umschmelzung des Urteils eine dritte Gestalt des Urteils hat. Da wird man einen bedeutsamen Unterschied merken zwischen dem, was vorgeht in dem Zeitraum zwischen der ersten Fassung des Urteils und der ersten Umschmelzung, und zwischen der ersten Umschmelzung und der zweiten Umschmelzung. Man wird nämlich merken, daß man in einer verhältnismäßig leichten Weise zwischen dem ersten Fassen und der ersten Umschmelzung das Urteil wiederum in das Gedächtnis heraufbringen konnte. Zwischen der ersten Umschmelzung und der zweiten Umschmelzung hat man die größte Mühe, das Urteil wieder in Erinnerung zu bringen, denn es geht in tiefe, tiefe Seelenuntergründe hinunter, in Seelenuntergründe, in die ein zunächst an der Außenwelt leicht geschürztes Urteil gar nicht hinuntergeht. Ein so umgeschmolzenes Urteil geht in tiefe Seelenuntergründe hinunter, und da lernt man erst kennen, wenn man dann ein solches Urteil zwischen der ersten Umschmelzung heraufbringen will in die Seele, wie es oft eines Ringens bedarf, um ein solches Urteil ins Gedächtnis zu rufen. Unter dem Urteile meine ich jetzt die Anschauung der ganzen Tatsache, wenn es sich auf eine geisteswissenschaftliche Tatsache bezieht. Und dann, wenn man das Urteil in der dritten Gestalt bekommt, dann weiß man, dieses Urteil ist bei der Sache oder bei dem Vorgang gewesen, auf den es sich bezieht oder auf die es sich bezieht. Das Urteil zwischen dem ersten Fassen und der ersten Umschmelzung ist noch bei einem selbst geblieben, aber zwischen dem ersten und zweiten Umschmelzen ist das Urteil untergetaucht in die objektiv geistige Tatsache oder die objektiv geistige Wesenheit, und man merkt: die Sache selber gibt einem mit dieser dritten Gestalt das Urteil, das eben eine Anschauung ist, zurück. Und jetzt erst fühlt man sich eigentlich gegenüber den geisteswissenschaftlichen Tatsachen berufen, Mitteilung von der Anschauung beziehungsweise dem Urteile zu machen. Mitteilung macht man erst dann, wenn man diese zweifache Umschmelzung vollzogen hat und dadurch die Gewißheit erhalten hat, daß dasjenige, was man erst angeschaut hat in der ersten Fassung, durch die Seele selber den Weg genommen hat zu den Tatsachen, zu den Dingen hin und von diesen wiederum zurückgekommen ist. Ja, ein Urteil, das abgegeben wird in gültiger Weise auf geisteswissenschaftlichem Gebiete, ein solches Urteil hat man erst geschickt zu den Tatsachen oder Wesenheiten, über die es sprechen will.

Sehen Sie, dem, was ich jetzt gesagt habe, wird man nicht fernestehen, wenn man über wesentliche und bedeutungsvolle geisteswissenschaftliche Tatsachen die Darstellungen richtig auffaßt. Wenn man freilich Zyklen so liest, wie man moderne Romane liest, dann wird man nicht aus der Fassung selber erkennen, daß das Wesentliche, der eigentliche Beweis in dieser zweimaligen Umschmelzung des Urteils liegt. Und man wird dann sagen, das sei eine Behauptung, das sei kein Beweis. Ja, ein anderer Beweis als das Erleben, aber das gewissenhafte Erleben nach zweimaliger Umschmelzung des Urteils, ein anderer Beweis kann für Geistiges nicht aufgezeigt werden. Denn das Beweisen des Geistigen besteht in einem Erleben. Das Begreifen nicht. Das Begreifen ist dem gesunden Menschenverstände nach einer hinlänglichen Darstellung überall zugänglich. Aber diese hinlängliche Darstellung muß die Möglichkeit geben, aus der Fassung der Sache eben dem gesunden Menschenverstände alle Anhaltspunkte zu liefern, damit er aus dieser Art der Darstellung sich überzeugen kann, daß durch das «Wie» des gegebenen Urteils seine Wahrheit verbürgt ist.

Es macht immer einen höchst eigentümlichen Eindruck, wenn Leute kommen und sagen: Geisteswissenschaftliche Wahrheiten sollen in derselben Weise bewiesen werden, wie etwa Behauptungen über äußerlich sinnliche Tatsachen. Menschen, die dies fordern, kennen eben noch gar nicht den Unterschied zwischen dem, was eine Anschauung auf dem geistigen Gebiet ist, und demjenigen, was eine Anschauung auf dem Sinnes- oder gewöhnlichen historischen Gebiete ist. Derjenige, welcher Anthroposophie kennenlernt, wird bemerken, wie die einzelne Wahrheit, die vertreten wird, sich in den Zusammenhang der ganzen Anthroposophie hineinstellt. Und er wird einfach in demjenigen, das er im Zusammenhang kennengelernt hat, eine Bekräftigung einer neuen Wahrheit finden, die er hört. Und wiederum: die neue Wahrheit wird zurückwirken auf dasjenige, was er schon gehört hat. Und so ist mit Anthroposophie bekannt werden ein fortwährendes Wachsen in der Überzeugung von der Wahrheit der Anthroposophie. Von einer mathematischen Wahrheit kann man im Augenblick überzeugt sein, aber sie hat deshalb auch kein Leben. Das Anthroposophische ist Leben, daher ist auch die Überzeugung nicht in einem Augenblick abgeschlossen, das heißt, sie lebt, sie vergrößert sich fortwährend. Ich möchte sagen, die anthroposophische Überzeugung ist zunächst ein Baby, wo man noch ganz unsicher ist, wo man fast nur einen Glauben hat oder nur einen Glauben hat; dann wächst sich diese Überzeugung, indem man immer mehr und mehr kennenlernt, allmählich auch immer sicherer und sicherer aus. Dieses Auswachsen der anthroposophischen Überzeugung ist eben ein Zeuge von ihrer inneren Lebendigkeit.“ (Lit.:GA 257, S. 36ff)

Siehe auch

Literatur

Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
Freie Werkausgaben gibt es auf steiner.wiki, bdn-steiner.ru, archive.org und im Rudolf Steiner Online Archiv.
Eine textkritische Ausgabe grundlegender Schriften Rudolf Steiners bietet die Kritische Ausgabe (SKA) (Hrsg. Christian Clement): steinerkritischeausgabe.com
Die Rudolf Steiner Ausgaben basieren auf Klartextnachschriften, die dem gesprochenen Wort Rudolf Steiners so nah wie möglich kommen.
Hilfreiche Werkzeuge zur Orientierung in Steiners Gesamtwerk sind Christian Karls kostenlos online verfügbares Handbuch zum Werk Rudolf Steiners und Urs Schwendeners Nachschlagewerk Anthroposophie unter weitestgehender Verwendung des Originalwortlautes Rudolf Steiners.

Einzelanchweise

  1. Johann Wolfgang von Goethe: Maximen und Reflexionen, Werke - Hamburger Ausgabe Bd. 12, 9. Aufl. München: dtv, 1981, S. 408, ISBN 3423590386