Arzneibuch

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Pharmacopoea Coloniense 1627[1]
Pharmacopoea Austriaco-Provincialis 1794[2]
Pharmacopoea germanica 1872[3]

Ein Arzneibuch (frühmittelhochdeutsch arzenîbuoch, mittelhochdeutsch arzetbuoch; Lehnübersetzung von mittellateinisch liber medicinalis: Bezeichnet wurden damit „heilkundliche Kompendien umfassender Indikation, zusammengesetzt aus Rezepten bzw. Kurztraktaten“)[4][5] auch als Pharmakopöe[6] (aus griech. pharmakopoieĩn ‚Arzneien zubereiten‘[7]) bezeichnet, ist eine Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln über die Qualität, Prüfung, Lagerung und Bezeichnung von Arzneimitteln und die bei ihrer Herstellung und Prüfung verwendeten Stoffe, Materialien und Methoden. Pharmaziegeschichtlich unterscheidet man:[8]

  • Amtliche Arzneibücher bzw. moderne Pharmakopöen als für den Apothekenbetrieb und die industrielle Arzneimittelfertigung geltende Standardwerke bzw. Vorschriftenbücher. Sie beruhen auf einem gesetzgeberischen Akt und sind verbindlich gültig.
  • Rezeptarien: Die beschriebenen Regeln beruhen auf Übereinkunft zwischen Heilberufsgruppen.[9] Dazu gehören auch Arzneibücher zu Tierarzneimitteln. Als von anerkannten Methoden auch unabhängig bestehend können davon sogenannte Volksarzneibücher[10] unterschieden werden.

Diese Unterscheidung ist unabhängig vom tatsächlichen Titel eines Arzneibuches.[8]

Geschichte

Bereits im antiken Ägypten waren Schriften bekannt, die sich mit Pflanzenheilkunde beschäftigten. Der Papyrus Edwin Smith ist dabei eines der ältesten Dokumente zu medizinischen Heilverfahren[11] und der Papyrus Ebers beschreibt etwa 800 Rezepturen.[12] De Materia Medica ist eine weitere Sammlung von Texten über Heilpflanzen, die etwa 50 v. Chr. von Pedanios Dioskurides verfasst worden ist. In die Reihe der Arzneibuchliteratur gehören auch die Schriften des Galenos, der den Begriff Antidot prägte, welcher der Fachprosagattung Antidotarium ihren Namen gab. Der persische Arzt Avicenna wiederum verfasste im 11. Jahrhundert nach Christus den Kanon der Medizin, der sich auch mit der Arzneimittelkunde befasst, wobei dieses Werk bis Mitte des 19. Jahrhunderts als Standardwerk galt.

Spätestens zu Beginn des 12. Jahrhunderts entstand das im alemannischen Raum verfasste deutschsprachige, den Namen Hippokrates werbewirksam nutzende Arzenîbuoch Ipocratis, ein anatomisch geordnetes Rezeptar, das über 59 medizinische Anweisungen aus frühmittelalterlichen Quellen (zum Beispiel Plinius, Pseudo-Apuleius, Marcellus Empiricus, Cassius Felix, Gargilius Martialis und Pseudo-Demokrit) enthält.[13] Im Gegensatz zu den „Antidotarien“ mit Vollrezepten fungiert in der vorsalernitanischen Periode das namenlose Kurzrezept als Strukturelement der sogenannten „Rezeptarien“, wie sie später in landessprachige Volksarzneibücher Eingang fanden. Beide Rezepttypen finden sich innerhalb von fünf Rezeptbüchern noch im Lorscher Arzneibuch des 8. Jahrhunderts.[14] Ebenfalls weite Verbreitung hatten das im 11. Jahrhundert aus frühmittelalterlicher Rezeptliteratur entstandene und noch vor 1200 im bairischen Raum übersetzte[15] oberdeutsche Benedikteurer Rezeptar, ein seit Ende des 13. Jahrhunderts anhand von vorwiegend süddeutschen Textzeugen nachweisbares Arzneibuch, sowie der sogenannte „Bartholomäus“ aus dem ostmitteldeutschen Raum gefunden.[16] Ende des 13. Jahrhunderts verfasste Ortolf von Baierland sein Arzneibuch, das den diagnostischen und therapeutischen Wissensstand der damaligen Zeit in deutscher Sprache aufzeigt und weit über das Mittelalter und seinen Entstehungsort Würzburg verbreitet war.[17][18]

Auch weniger verbreitete medizinische Publikationen bezeichneten sich in der Frühneuzeit als „Arzneibuch“ (frühmhd. arzenîbuoch; niederdeutsch um 1487 Arsedige-bûk[19]) oder – bei thematischer Beschränkung – als „Arzneibüchlein“.[20]

Im Jahr 1546 verfasste der Arzt Valerius Cordus eine Sammlung von Rezepturen von Arzneimitteln, die – ähnlich dem ab 1506 belegbaren Luminare majus des italienischen Apothekers Johannes Jacobus Manlius de Bosco als Vorläufer späterer Pharmakopoen[21] – als Vorläufer des deutschen Arzneibuchs gilt.[22] Die Pharmakopeia Augustana ist dabei die zweite Ausgabe des Werkes von Cordus. Dabei wird auch erstmals der Begriff Pharmakopeia (griech. Heilmittel, Gifte machen) verwendet.[22] 1570 gab ein „Collegium“ von Wiener Ärzten ein Dispensatorium pro pharmacopeis[23] heraus.

Im 18. Jahrhundert wurden an verschiedenen Orten Versuche unternommen, verbindliche Arzneibücher bzw. Pharmakopöen zu schaffen.[24] Das erste deutsche Arzneibuch DAB1 entstand 1872 (Pharmacopoea Germanica, ab 1890 Deutsches Arzneibuch).[25] Dabei tritt zum ersten Mal die Arzneibuch-Kommission zusammen.[22] In Österreich war ab 1812 die Pharmacopoea Austriaca gültig, die 1940 durch das Deutsche Arzneibuch abgelöst wurde. Seit 1960 gilt das Österreichische Arzneibuch.[26]

Siehe auch: Liste von Arzneibüchern

Europäisches Arzneibuch

Die Grundlage für das Europäische Arzneibuch (Pharmacopoea Europaea, Ph. Eur., in der Schweiz als Europäische Pharmakopöe bezeichnet) wurde 1965 gelegt. Die Ausarbeitung des Europäischen Arzneibuchs liegt in der Verantwortung der Europäischen Arzneibuch-Kommission. Diese besteht aus nationalen Delegationen mit maximal drei Mitgliedern pro Land. Der Sitz der Europäischen Arzneibuch-Kommission (European Directorate for the Quality of Medicines, EDQM) ist der Europarat in Straßburg.

Das Europäische Arzneibuch erscheint in englischer und französischer Sprache und wird von den zuständigen Behörden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in die deutsche Sprache übersetzt. Aktuell ist Ausgabenversion 9.

Die deutschsprachige amtliche Ausgabe besteht aus vier Teilen:

  • Europäisches Arzneibuch – Allgemeiner Teil, Monographiegruppen (Ph. Eur., Band 1)
  • Europäisches Arzneibuch – Monographien A–J (Ph. Eur., Band 2)
  • Europäisches Arzneibuch – Monographien K–Z (Ph. Eur., Band 3)
  • Europäisches Arzneibuch – Nachträge

Allgemeiner Teil und Monographien bilden das Grundwerk.

Arzneibuch der Vereinigten Staaten von Amerika

Die United States Pharmacopeia ist das offizielle Arzneibuch der Vereinigten Staaten von Amerika. Die United States Pharmacopeial Convention ist eine Non-Profit Organisation, welche die Rechte an der Marke sowie das Urheberrecht an diesem Arzneibuch besitzt. USP-NF ist eine Kombination aus Arzneibuch und dem National Formulary (NF) und wird jährlich mit jeweils zwei Supplementen herausgegeben.[27]

Das Arzneibuch besteht aus einzelnen Monographien (Zusammenstellung von Tests zu Wirkstoffen oder Darreichungsformen sowie von Spezifikationen), allgemeinen Kapiteln zu Tests, die in mehreren Monographien referenziert werden sowie aus einem allgemeinen Teil, der Terminologien und Begriffe aus den Monographien beschreibt und Hilfestellungen in der korrekten Interpretation der Monographien beinhaltet.[27] Herausgegeben wird die USP Pharmacopeia in vier Bänden:[28]

  • Band 1: Vorwort, allgemeine Beschreibungen und Definitionen, allgemeine Kapitel zu Tests
  • Band 2: Monographien von A–I
  • Band 3: Monographien von J–Z
  • Band 4: Monographien zu Nahrungsergänzungsmitteln, Hilfsstoffen und NF Monographien

Experten aus Industrie, Wissenschaft sowie Behördenvertreter arbeiten gemeinsam an der Aktualisierung des Arzneibuchs.[27]

Arzneibuch in Deutschland

Die gesetzliche Grundlage für das Arzneibuch in Deutschland bildet § 55 des deutschen Arzneimittelgesetzes.

Es besteht aus drei Arzneibüchern:

  • Europäisches Arzneibuch (9. Ausgabe)
  • Deutsches Arzneibuch (DAB 2017)
  • Homöopathisches Arzneibuch (HAB 2016)

Das Erscheinen der jeweils amtlichen Fassung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zu den Arzneibüchern sind zahlreiche nichtamtliche Kommentare erschienen.

Deutsches Arzneibuch

Das Deutsche Arzneibuch (DAB), über das Arzneibuch für das Deutsche Reich hervorgegangen aus der Pharmacopoea Germanica[29] (siehe unten), enthält Regelungen, welche die des Europäischen Arzneibuches ergänzen. So werden beispielsweise Analyseverfahren oder Drogen, die nicht in allen Staaten der Europäischen Arzneibuchkommission geläufig sind, geregelt. Das Europäische Arzneibuch trifft Festlegungen zu Bereichen, die allgemein in Europa verbreitet sind oder einer einheitlichen Regelung bedürfen.

Die Arzneibücher bestehen in der Regel aus einem Allgemeinen Teil, in welchem allgemeine Bestimmungen und Verfahren aus den verschiedenen Bereichen der Pharmazie festgelegt sind, und aus Monographien, welche Definitionen, Prüfverfahren auf Identität und Reinheit und Lagerungsvorschriften für Drogen und Chemikalien enthalten.

Die Regeln des Arzneibuches werden von Kommissionen festgelegt und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bekannt gemacht. Die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen hat ihren Sitz beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Nicht Teil des Arzneibuches und auch kein amtliches Werk ist der Deutsche Arzneimittel-Codex (DAC 99), welcher Herstellungsvorschriften enthält. Es handelt sich um Standardverfahren für die Defektur und Rezeptur.

Erscheinungsverlauf

Das Deutsche Arzneibuch ist in mehr als zehn Ausgaben erschienen. Die Ausgabe von 1872 war das erste, reichseinheitliche deutsche Arzneibuch (Pharmacopoea Germanica) nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871. Sowohl die erste Ausgabe, als auch deren Vorläuferin, die Pharmacopoea Germaniae von 1865, waren noch in lateinischer Sprache verfasst. Spätere Ausgaben bis zum DAB 6 wurden Arzneibuch für das Deutsche Reich genannt.

  • Pharmacopoea Germanica, editio I, 1872 (Pharm. Germ. edit. I = DAB 1)
  • Pharmacopoea Germanica, editio altera, 1883 (Pharm. Germ. edit. II = DAB 2)
  • Pharmacopoea Germanica, editio III, 1890 (Pharm. Germ. edit. III = DAB 3)
  • Deutsches Arzneibuch 4 (DAB 4), 1900
  • Deutsches Arzneibuch 5 (DAB 5), 1910
  • Deutsches Arzneibuch 6 (DAB 6), 1926
  • Deutsches Arzneibuch 7 (DAB 7), 1964 (DDR), 1968 (BRD)
  • Deutsches Arzneibuch 8 (DAB 8), 1978
  • Deutsches Arzneibuch 9 (DAB 9), 1986
  • Deutsches Arzneibuch 10 (DAB 10), 1991

In der DDR erschien das Deutsche Arzneibuch 7 als eigenständige Auflage. Danach wurden 1978, 1983, 1985 und 1987 Arzneibücher unter dem Namen Arzneibuch der Deutschen Demokratischen Republik (AB-DDR mit Angabe der Jahreszahl oder auch 2. AB-DDR mit Jahreszahl) herausgegeben.

Neben den Hauptausgaben sind noch einige amtliche Ergänzungsbücher (Erg.-B.) erschienen; diese enthalten „Arzneimittel, die im Deutschen Arzneibuch nicht enthalten sind“:

  • Ergänzungsbuch 3 zum DAB, Erg.-B. 3, 1894
  • Ergänzungsbuch 4 zum DAB, Erg.-B. 4, 1916
  • Ergänzungsbuch 5 zum DAB, Erg.-B. 5, 1930
  • Ergänzungsbuch 6 zum DAB, Erg.-B. 6, 1941

Im Zuge der Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft nimmt die Bedeutung des DAB im Verhältnis zum Europäischen Arzneibuch stetig ab. Neuere Ausgaben des DAB mit Aktualisierungen in kurzen Jahresabständen werden nun nach dem Ausgabenjahr bezeichnet, zum Beispiel:

  • Deutsches Arzneibuch 2004 (DAB 2004)
  • Deutsches Arzneibuch 2006 (DAB 2006)

Homöopathisches Arzneibuch

Das Homöopathische Arzneibuch (HAB) ist ähnlich aufgebaut wie andere Arzneibücher und umfasst einen allgemeinen Teil und einen Teil mit Monographien. Die Monographien der Ausgangsstoffe enthalten zusätzlich zu deren üblichen Qualitätsstandards auch Angaben zur Potenzierung bis zu jener Potenz, ab der mit 43%igem Ethanol weiterpotenziert wird. Das Kapitel Verfahrenstechniken im allgemeinen Teil enthält unter anderem die Beschreibung von Herstellungsverfahren der Homöopathie, zum Teil nach Hahnemann, der Anthroposophie, der Organtherapie (oder Organotherapie)[30][31][32] und der Spagyrik, die auf historischen Zubereitungsverfahren oder Konventionsmethoden basieren.

Die wichtigsten Herstellvorschriften des deutschen und des französischen homöopathischen Arzneibuches haben Eingang in das Europäische Arzneibuch gefunden. Das HAB ist ein Teil des Arzneibuchs nach § 55 des deutschen Arzneimittelgesetzes. Es enthält nur Regeln, die im Europäischen Arzneibuch (Pharmacopoea Europaea) nicht enthalten sind. Eine Online-Ausgabe gibt es bisher nicht. Die amtliche Ausgabe des HAB kann als Loseblattsammlung bezogen werden.[33]

Schweiz

Die gültige Pharmakopöe in der Schweiz ist die 8. Ausgabe der Europäischen Pharmakopöe (Ph. Eur. 8) mit ihren Nachträgen sowie die 11. Ausgabe der Schweizerischen Pharmakopöe (Ph. Helv. 11; Pharmacopoea Helvetica 11) mit ihren Nachträgen.

Österreich

In Österreich gilt neben der Ph. Eur. auch das Österreichische Arzneibuch (ÖAB – Pharmacopoeia Austriaca) sowie das deutsche HAB (homöopathische Arzneibuch).

Siehe auch

Literatur

  • Karl Heinz Bartels: Die Würzburger „Pharmakopöen“. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 25, 2006, S. 75–112.
  • Gundolf Keil: Arzneibuch. In: Lexikon des Mittelalters. Band I (1980), Sp. 1091–1094.
  • Gundolf Keil: Arzneibuch. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 104 f.
  • Thomas Richter: Pharmakopöen. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 1149 f.
  • Rudolf Schmitz: Das Wesen des Arzneibuches aus der Sicht des Historikers. In: Pharmazeutische Zeitung. Band 103, 1958, S. 1333–1337.
  • Dirk Arnold Wittop Koning: Was ist eine Pharmakopöe? In: Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge 22, 1963, S. 181–191.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Pharmacopoea sive Dispensatorium Coloniensis, Birckmann, Köln1627 (Digitalisat)
  2. Pharmacopoea Austriaco-Provincialis emendate. Ad Mandatum S.C.R. Apost. Majestatis, Christian Friedrich Wappler, Wien 1794 (Digitalisat)
  3. Pharmacopoea Germanica, R. von Decker, Berlin 1872 (Digitalisat)
  4. Ortrun Riha: Wissensorganisation in medizinischen Sammelhandschriften. Klassifikationskriterien und Kombinationsprinzipien bei Texten ohne Werkcharakter. (Habilitationsschrift Würzburg 1990) Reichert, Wiesbaden 1992 (= Wissensliteratur im Mittelalter. Schriften des Sonderforschungsbereichs 226 Würzburg/Eichstätt. Band 9). ISBN 3-88226-537-X, S. 7–18.
  5. Thomas Richter (2005), S. 1149 (zitiert).
  6. Karl Heinz Bartels: Die Würzburger „Pharmakopöen“. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 25, 2006, S. 75–112; hier: S. 75–78 und 106 f.
  7. Pharmakopöe. Duden; abgerufen 17. Juni 2015.
  8. 8,0 8,1 Wolfgang Schneider: Wörterbuch der Pharmazie. Band 4: Geschichte der Pharmazie. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 1985.
  9. zu historischen „Arzneibüchern“ und Rezeptarien vgl. beispielsweise Hartmut Broszinski und Gundolf Keil: ‚Kasseler Arzneibuch‘. In: Verfasserlexikon. 2. Aufl., Band IV, Sp. 1048–1050 (zwischen 1390 und 1425 angelegte Sammelhandschrift); Christian Tenner, Gundolf Keil (Hrsg.): Das ‚Darmstädter Arzneibuch‘. Randnotizen zu einer oberrheinischen Sammelhandschrift der Zeitenwende. In: Bibliothek und Wissenschaft 18, 1984, S. 85–234; Agi Lindgren (Hrsg.): Ein Stockholmer mittelniederdeutsches Arzneibuch aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. (Phil. Dissertation Stockholm) Stockholm/Göteborg/Upsala 1967 (= Acta universitatis Stockholmiensis: Stockholmer germanistische Forschungen, 5); und Ernst Windler (Hrsg.): Das Bremer mittelniederdeutsche Arzneibuch des Arnoldus Doneldey. Mit Einleitung und Glossar, Neumünster 1932 (= Niederdeutsche Denkmäler, 7); sowie Günther Jaeschke: Anna von Diesbachs Berner ‚Arzneibüchlein‘ in der Erlacher Fassung Daniel von Werdts (1658). Teil I: Text, Würzburg 1978 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 16); oder Hermann Fischer: Mittelhochdeutsche Rezeptare aus bayerischen Klöstern und ihre Heilpflanzen. In: Mitteilungen der Bayerischen botanischen Gesellschaft zur Erforschung der heimischen Flora. Band IV, 6, 1926, S. 69–75, auch in: Medizin im mittelalterlichen Abendland. Hrsg. von Gerhard Baader und Gundolf Keil, Darmstadt 1982 (= Wege der Forschung. Band 363), S. 83–94.; sowie Hans Michael Wellmer: Das ‘Würzburger chirurgische Rezeptar’. Untersuchungen zu einer wundärztlichen Formelsammlung des späten 15. Jahrhunderts mit Textausgabe. In: Fachprosaforschung – Grenzüberschreitungen. Band 1, 2005 (2007), S. 35–103.
  10. Eberhard Wolff: Volksmedizin, Volksarzneibücher. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin und New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 1454–1458, hier: S. 1457 („Volksarzneibücher“).
  11. Nunn: Ancient Egyptian Medicine. 1996.
  12. Thomas Richter (2005), S. 1149.
  13. Gundolf Keil: ‚Arzenîbuoch Ipocratis‘. In: Burghart Wachinger u. a. (Hrsg.): Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. 2., völlig neu bearbeitete Auflage, Band 1: ‚A solis ortus cardine‘ - Colmarer Dominikanerchronist. De Gruyter, Berlin/ New York 1978, ISBN 3-11-007264-5, Sp. 505.
  14. Christina Becela-Deller: Ruta graveolens L. Eine Heilpflanze in kunst- und kulturhistorischer Bedeutung. (Mathematisch-naturwissenschaftliche Dissertation Würzburg 1994) Königshausen & Neumann, Würzburg 1998 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 65). ISBN 3-8260-1667-X, S. 74–76.
  15. Gundolf Keil: ‚Benediktbeuer Rezeptar‘. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 164.
  16. Gundolf Keil: Benediktbeurer Rezeptar. In: Burghart Wachinger u. a. (Hrsg.): Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. 2., völlig neubearbeitete Auflage, Band 1: ‚A solis ortus cardine‘ - Colmarer Dominikanerchronist. De Gruyter, Berlin/ New York 1978, ISBN 3-11-007264-5, Sp. 691–693.
  17. Gundolf Keil: Das Arzneibuch Ortolfs von Baierland: Sein Umfang und sein Einfluß auf die ‘Cirurgia magistri Petri de Ulma’. In: Sudhoffs Archiv. Band 43, 1959, S. 20–20.
  18. Karl Heinz Barthels (2006), S. 78–80 (Das ‚Würzburger Arzneibuch‘ des Ortolf von Baierland).
  19. Gundolf Keil: Johan van Seghen (Siegen). In: Enzyklopädie Medizingeschichte. 2005, S. 698.
  20. Artzney Buchlein, wider allerlei kranckeyten und gebrechen der tzeen […]. Leipzig (Michael Blum) 1530 (spätere Auflagen unter dem Titel Zene Artzney). Neudruck, mit einem Nachwort von Hannelore Schwann. Leipzig 1984.
  21. B(ernhard) Schumacher (Hrsg. und Übers.): Das Luminare majus von Joannes Jacobus Manlius de Bosco (Johannes Crespinus, Lyon) 1536. Arthur Neymayer, Mittenwald/Bayern 1938 (= Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie, 34).
  22. 22,0 22,1 22,2 Kurze Geschichte zum Deutschen und Europäischen Arzneibuch. Laboratorium Dr. Liebich, abgerufen am 31. Oktober 2014.
  23. Dispensatorium pro pharmacopoeis Viennensibus in Austria 1570. Hrsg. vom österreichischen Apothekerverein und der Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie, bearbeitet von Otto Zekert, Berlin 1938.
  24. Karl Heinz Bartels: Die Würzburger „Pharmakopöen“. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 25, 2006, S. 75–112; hier: S. 80–82.
  25. Ralf Bröer: Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin und New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 943 f. (Arzneimittel).
  26. Vorlage:Wien Geschichte Wiki
  27. 27,0 27,1 27,2 USP-NF. USP, abgerufen am 29. Oktober 2014 (english).
  28. Mission and Preface. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) USP, archiviert vom Original am 2. Dezember 2013; abgerufen am 29. Oktober 2014 (english). i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.usp.org
  29. Karl Heinz Barthel (2006), S. 77.
  30. Max Höfler: Die volksmedizinische Organotherapie und ihr Verhältnis zum Kultopfer. Stuttgart/Berlin/Leipzig 1908.
  31. Hermann Schelenz: Organotherapie im Laufe der Jahrtausende. In: Sudhoffs Archiv Band 4, 1911, S. 138–156.
  32. Henner Vorwahl-Elze: Zur Geschichte der Organotherapie. In: Sudhoffs Archiv, Band 17, 1925, S. 201–203.
  33. Deutscher Apotheker Verlag: hier Aktuelle Ausgabe.
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