Dibbuk

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Als Dibbuk (hebr. דיבוק Anhaftung; auch Dybuk oder Dybbuk; Pl. Dibbukim = Umklammerer oder Anhafter) wird nach verbreitetem jüdischem Volksglauben die Seele eines ehemals bösartigen oder verbohrten Toten bezeichnet, die sich aufgrund ihrer Verfehlungen nicht von der irdischen Existenz lösen kann und nach einem lebenden Körper sucht, um sich in diesem zu inkorporieren. Die Seele des Toten hofft auf diese Weise aufzuarbeiten, was sie im vergangenen Erdenleben verabsäumt hat. Die Besessenheit durch Tote, die etwa seit dem 17. Jh. in der kabbalistischen Literatur belegt ist, kann durch einen Zaddik (hebr. für „Gerechten") in einer Art Exorzismus gemeinsam mit zehn weiteren Mitgliedern der Gemeinschaft (Minjan) aufgehoben werden, die im Totenhemd gekleidet sind und dabei Gebete singen, auf dem Schofar blasen und allerlei Räucherwerk verbrennen.

Als Gegenstück dazu ist aber auch die positive Form der zeitweiligen Besessenheit durch einen wohlgesonnenen Toten, durch einen Ibbur, bekannt. Rabbi Isaak Luria (1534–1572) hat diese Phänomene in seinem Schaar ha-Gilgulim („Tor der Reinkarnationen“) im Rahmen der kabbalistischen Wiedergeburtslehre (Gilgul) sehr ausführlich geschildert.

"Seelenschwängerung aber findet statt, wenn eine Seele in den Körper eines schon mit einer Seele geborenen und heranwachsenden Menschen kommt. Wenn in einen solchen Menschen noch eine andere Seele gelangt, ist diese gleichsam wie eine Schwangere, die außer ihrem Leib noch einen anderen in sich hat. Daher kommt der Ausdruck Seelenschwängerung. Diese erfolgt, wie schon gesagt, erst bei einem heranwachsenden Menschen, das heißt bei einem Menschen, der mindestens 13 Jahre und einen Tag alt ist.

[...]

Diese Seelenschwängerung geschieht aus zwei Gründen: Zum Einen erfolgt sie, wenn die neu hinzukommende Seele In ihrem früheren Erdenleben ein Gebot nicht erfüllen konnte. Diese Pflichtverletzung ist aber nicht so schwer, dass sie deshalb noch einmal eine Seelenwanderung durchmachen muss. Sie kommt daher in jenen Menschen nur, um die ihr entgangene Gelegenheit zur Erfüllung jener Pflicht nachzuholen.

Zum Anderen kommt jene Seele zu der schon vorhandenen hinzu, wenn der Besitzer dieser ersten Seele die andere nötig hat, damit sie ihm helfe, ihn gerecht mache und regiere. Dann ist die hinzukommende Seele frei von Mängeln. In beiden Fällen erfolgt die Seelenschwängerung erst in einem Alter von 13 Jahren und einem Tag.

Im Übrigen besteht zwischen beiden Fällen folgender Unterschied. Wenn die schwängernde Seele zu der ursprünglichen hinzukommt, um einen eigenen Mangel auszugleichen, so verbreitet sie sich wie die bereits vorhandene durch den ganzen Körper, erduldet wie diese alle Schmerzen und Mühen des Körpers und muss in ihm so lange verweilen, bis sie die noch ausstehenden Pflichten erfüllt hat. Dann trennt sie sich wieder von jenem Menschen.

Wenn aber die schwängernde Seele in einen Menschen kommt, weil dieser ihre Unterstützung nötig hat, so erduldet sie keinerlei Schmerzen und Mühen dieses Körpers, da sie ja nicht selbst an einem Mangel leidet und nicht um ihrer selbst willen gekommen ist. Daher ist ihr auch keine Zeit vorgeschrieben, vor deren Ablauf sie sich nicht von jenem Körper trennen dürfte. Vielmehr bleibt sie in jenem Körper so lange, wie sie es für richtig hält. Wenn der Mensch Gutes tut, so verweilt sie bei ihm und vereinigt sich mit ihm um so inniger, je besser der betreffende Mensch wird. Wenn er dagegen Schlechtes tut und schlecht wird, so trennt sie sich aus eigenem Antrieb von ihm.

[...]

Zuweilen kann es geschehen, dass in einem eben geborenen Körper nicht nur eine Seele das Dasein auf Erden erneut durchmacht, sondern zur gleichen Zeit zwei, drei, ja sogar vier sich mit diesem Körper zu einer neuen Erdenwanderung verbinden. Sie müssen aber von gleicher Natur sein. Mehr als vier können aber in demselben Körper nicht vereinigt sein. Der Zweck dieser Vereinigung ist ihre gegenseitige Unterstützung in der Sühnung der Schuld, die der Grund für ihr neues Erdenleben ist. Manchmal beherbergt jener Körper nur eine Seele, die zum ersten Mal ein neues Erdendasein erdulden muss. Aber es kommt auch vor, dass bei einer erstmalig wandernden Seele solche dabei sind, die dies schon zwei Mal oder drei Mal erduldet haben. Aber mehr als eine erstmalig wandernde und drei wiederholt wandernde Seelen sind nie in einem Körper.

Ebenso können sich bei einer Seelenschwängerung nie mehr als drei andere schwängernde Seelen vereinigen.

Doch im Gegensatz zu der Seelenwanderung, bei der die verschiedenen Seelen alle zugleich in den neugeborenen Körper kommen, erfolgt bei der Seelenschwängerung der Hinzutritt mehrerer Seelen zu der ursprünglichen in einer bestimmten Reihenfolge. Zuerst kommt eine Seele, die wegen ihrer geringeren Vollkommenheit tiefer steht, hinzu, dann die vollkommenere und schließlich diejenige, die alle überragt." (Lit.: Luria, I,V, zit. nach Werner, S 194ff)

Literatur

  1. Isaak Luria: Das Buch von der Seelenwanderung
  2. Leander Petzoldt: Kleines Lexikon der Dämonen und Elementargeister. 3. Auflage München 2003, Seite 45–46
  3. Helmut Werner: Die Kabbala, Komet Verlag, Köln 2009, ISBN 978-3-89836-165-1