Professor

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Professor ist in der Regel die Amts- und Berufsbezeichnung oder der akademische Titel des Inhabers einer Professur. Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.

Professur (von lat. profiteri, deutsch ‚bekennen‘ in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule.

In Deutschland und der Schweiz kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstler. Im Bundesland Baden-Württemberg kann die Bezeichnung Professor oder Professorin ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden (siehe Professor (Ehrentitel in Baden-Württemberg)). In Österreich ist Professor auch ein Berufs- oder Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrer an höheren Schulen.

Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen ist idealtypisch die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre (im Sinne des humboldtschen Bildungsideals). Professur und Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt.

Überblick

Wie im Deutschen Reich bis 1918 und darüber hinaus in Baden und in Bayern, wird in einigen Ländern Europas (z. B. in Österreich, Frankreich, Italien, Polen, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien) auch ein ernannter Lehrer an einer höheren Schule (österr. meist fälschlich noch „Mittelschule“) als Professor bezeichnet. Deswegen wird in Österreich in Abgrenzung dazu die Bezeichnung Universitätsprofessor (Univ.-Prof.) oder Professor an einer Fachhochschule (FH-Prof.), früher auch vom Hochschulprofessor, verwendet. In Österreich kann der Bundespräsident Personen ohne Studientitel, die sich auf dem Gebiet von Kunst oder Wissenschaft verdient gemacht haben, den Titel Professor verleihen. Auch in Deutschland verleihen einzelne Bundesländer mitunter diesen Ehrentitel. Österreich und Deutschland kennen noch weitere, die Transparenz erschwerende Titelformen, wie jene des außerordentlichen Universitätsprofessors (siehe unten), des Juniorprofessors und außerplanmäßigen Professors. Zudem tragen seit der Umbenennung der österreichischen Kunsthochschulen in Kunstuniversitäten durch das Universitätsgesetz 2002 auch die vormaligen Kunsthochschulprofessoren nun die Bezeichnung „Universitätsprofessor“. Titularprofessor ist in Österreich der verliehene Titel, in der Schweiz indes ist damit kein Anspruch auf einen Lehrstuhl verbunden.

Abkürzungen

  • ao. Univ.-Prof.: außerordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung; entspricht in Liechtenstein dem assoziierten Professor)
  • apl. Prof.: außerplanmäßiger Professor (nur in Deutschland)
  • Ass.-Prof.: Assistenzprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung)
  • assoz. Prof.: assoziierter Professor (nur in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein)
  • Hon.-Prof.: Honorarprofessor
  • Jun.-Prof.: Juniorprofessor
  • o.ö. Prof.: ordentlicher öffentlicher Professor (Deutschland, Preußen)
  • o. Univ.-Prof.: ordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz; teilweise veraltet)
  • Prof.: Professor
  • Prof. em. (oder emer.): Professor emeritus
  • Prof. h. c.: Professor honoris causa (‚ehrenhalber‘)
  • Prof. hon.: Professor honorarius (Honorarprofessor; veraltet)
  • Prof. i. K.: Professor im Kirchendienst (nur in Deutschland)
  • Tit. Prof.: Titularprofessor (Schweiz, Österreich)
  • Univ.-Prof.: Universitätsprofessor

Gesetzlicher Schutz

In Deutschland ist die Bezeichnung „Professor“ in § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB gegen Missbrauch geschützt. Wer unbefugt diese Amtsbezeichnung führt, macht sich danach strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dabei schützt die Vorschrift ausdrücklich auch ausländische Dienstbezeichnungen.

Zu vielen weiteren Theman siehe auch

Siehe auch

Literatur

Zu Gender-Aspekten:

  • Cheryl Bernard, Edit Schlaffer: Frauenkarrieren an der Universität oder gibt es doch einen weiblichen Masochismus? In: Luise F. Pusch (Hrsg.): Feminismus – Inspektion der Herrenkultur. edition suhrkamp 1192, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-518-11192-2.
  • Rainer A. Müller: Geschichte der Universität – Von der mittelalterlichen Universitas zur deutschen Hochschule. Callwey, München 1990, 1996, ISBN 3-7667-0959-3.
  • Martin Schmeiser: Akademischer Hasard. Das Berufsschicksal des Professors und das Schicksal der deutschen Universität 1870–1920. Klett-Cotta, Stuttgart 1994, ISBN 3-608-91688-1 (zugleich Dissertation an der Universität Tübingen 1994).
  • Wolfgang Brezinka: Pädagogik in Österreich. Die Geschichte des Faches an den Universitäten vom 18. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts. Band 1. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2908-4.

Weblinks

Commons: Professors - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema
 Wiktionary: Professor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wiktionary: Professur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Zu Gender-Aspekten.

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