Unterscheidung

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Die Unterscheidung oder Diskrimination (lat. distinctio „Absonderung, Scheidung, Unterscheidung“ bzw. discriminare „absondern, auslesen, trennen, unterscheiden“; griech. διάκρισις, διορισμός, diakrisis, diorismos), die mehr oder weniger deutliche Abgenzung von Bewusstseinsinhalten, die aktive Feststellung und Klarlegung von Unterschieden, Verschiedenheiten und Andersheiten[1], zählt zu den grundlegenden kognitiven Fähigkeiten des Menschen und ist - zusammen mit der Feststellung von Gleichheit - konstitutiv für das Bewusstsein. Das Unterscheidungsvermögen (griech. κριτικόν, kritikón) kommt nach Aristoteles der Seele zu, die qualitative und quantitative Unterschiede hervorheben kann. Die Unterscheidung an sich ist vollkommen neutral und mit keinem positiven oder negativen Werturteil verbunden - oder sollte es jedenfalls sein. Wird die wertneutrale und für das Welt- und Selbstverständnis notwendige Diskrimination mit einem negativen Werturteil verbunden, spricht man heute gemeinhin von Diskriminierung, insbesondere wenn es sich dabei um ein soziales Vorurteil handelt. Darüber hinaus ist auch eine positive Diskriminierung möglich, die gegebenenfalls auf eine ungerechtfertigte Bevorzugung hinausläuft.

Die grundlegendste Unterscheidung ist die zwischen Subjekt und Objekt, die Subjekt-Objekt-Spaltung, auf die sich das Ich-Bewusstsein gründet. Sind alle Unterschiede aufgehoben, ist das Bewusstsein leer und sinkt damit normalerweise auf das Niveau des Tiefschlafbewusstseins herab. Wenn man auf dem geistigen Schulungsweg die Stufe der Inspiration erreichen will, muss man die Fähigkeit entwickeln, das Bewusstsein leer zu machen und dennoch wach zu bleiben.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Eisler: Unterscheidung