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Pflicht
Aus Pflicht (eigtl. Sorge, Dienst, Pflege vom ahd. phlegan) zu handeln heißt, seine Handlung nach von außen anerkannten Normen zu richten.
"Der Mensch handelt, wenn er die Antriebe zu seinem Handeln in Geboten sucht, nach Gesetzen, deren Begründung nicht von ihm abhängt; er denkt sich eine Norm, die von außen seinem Handeln vorgeschrieben ist. Er handelt aus Pflicht. Von Pflicht zu reden, hat nur bei dieser Auffassung Sinn. Wir müssen den Antrieb von außen empfinden und die Notwendigkeit anerkennen, ihm zu folgen, dann handeln wir aus Pflicht. Unsere Erkenntnistheorie kann ein solches Handeln, da wo der Mensch in seiner sittlichen Vollendung auftritt, nicht gelten lassen. Wir wissen daß die Ideenwelt die unendliche Vollkommenheit selbst ist; wir wissen, daß mit ihr die Antriebe unseres Handelns in uns liegen; und wir müssen demzufolge nur ein solches Handeln als ethisch gelten lassen, bei dem die Tat nur aus der in uns liegenden Idee derselben fließt." (Lit.: GA 1, S. 201f.)
In seinen ethischen Untersuchung rückte Immanuel Kant den Pflichtbegriff besonders in den Vordergrund:
"Kant sprach einstmals von der zwingenden Pflicht, von dem, ich möchte sagen, den Menschen bändigenden kategorischen Imperativ, der nichts gestattet von Einmischung irgendeiner Sympathie. Was man tut aus sittlicher Pflicht, tut man, weil man es muß. Kant sagt deshalb: Pflicht, du erhabener, großer Name, der du nichts bei dir führest, was Einschmeichelung oder dergleichen bedeutet, sondern nur strengste Unterwerfung." (Lit.: GA 334, S. 69)
„Schiller fand dieses sklavische Unterwerfen unter die Pflicht nicht menschenwürdig“ (Lit.: GA 334, S. 69) und setzt Kant deshalb das entgegen, was er in seinen «Briefen über die ästhetische Erziehung des Menschen» ausdrückt. Goethe setzt ihm entgegen, dass ein Handlungsimpuls aus einem selbst kommen soll und aus Liebe geschehen soll.
"Das aber, was das Menschenleben erst menschenwert machen kann, das ist, wenn erfüllt wird, was Goethe in ein paar Worten ganz monumental sagt:
Aber die Stimmung, zu lieben, was man sich selbst befiehlt, sie kann nur angefeuert werden aus jener Verfassung der menschlichen Seele, die im Erwerben der Geisteswissenschaft zustande kommt." (Lit.: GA 334, S. 70)
Der bloß auf äußere Pflichten gegründeten Moral setzte Rudolf Steiner bereits in seiner Philosophie der Freiheit den auf die menschliche Freiheit gegründeten ethischen Individualismus entgegen:
"Der bloße Pflichtbegriff schließt die Freiheit aus, weil er das Individuelle nicht anerkennen will, sondern Unterwerfung des letztern unter eine allgemeine Norm fordert. Die Freiheit des Handelns ist nur denkbar vom Standpunkte des ethischen Individualismus aus." (Lit.: GA 4, S. 165)
In einem Brief an Karl Julius Schröer schreibt Rudolf Steiner:
"Wahrhaft unsere Handlungen sind ja doch nur diejenigen, wo wir, den Pflichtbegriff vollkommen beiseite setzend, rein unsere Individualität walten lassen." (Lit.: GA 38, S. 143)
Und dem oben angeführten Ausspruch Kants erwidert Steiner:
"Freiheit! du freundlicher, menschlicher Name, der du alles sittlich Beliebte, was mein Menschentum am meisten würdigt, in dir fassest, und mich zu niemandes Diener machst, der du nicht bloß ein Gesetz aufstellst, sondern abwartest, was meine sittliche Liebe selbst als Gesetz erkennen wird, weil sie jedem nur auferzwungenen Gesetze gegenüber sich unfrei fühlt." (Lit.: GA 4, S. 170f)
Die Pflicht zwischen Ahriman und Luzifer
"Wenn der Mensch nach der Pflicht hinblickt mit seiner Seele, so blickt er eigentlich aus sich hinaus. - Kant hat das ja so grandios zum Ausdruck gebracht, indem er die Pflicht hingestellt hat wie eine hehre Göttin, zu der der Mensch aufschaut: «Pflicht! du erhabener großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst...» - Der Mensch sieht die Pflicht gleichsam herabstrahlen aus Regionen der geistigen Welt. Religiös empfindet er die Pflicht als einen von den Wesenheiten der höheren Hierarchien auferlegten Impuls. Und indem der Mensch sich der Pflicht unterwirft, geht er in dem Pflichtgefühl aus sich heraus. Und dieses In-dem-Pflichtgefühl- aus-sich-Herausgehen ist schon etwas, was den Menschen aus seinem gewöhnlichen Selbst herausbringt.
Aber alles derartige Herausgehen aus dem gewöhnlichen Selbst, solches Streben nach Vergeistigung würde den Menschen in eine Lage bringen, in der er gleichsam den Boden unter den Füßen verlöre, wenn er nur dieser einen Tendenz sich hingeben würde, des Strebens aus sich heraus. Der Mensch würde gleichsam die Schwere verlieren, wenn er nur immer aus sich heraus wollte. Daher muß der Mensch, wenn er der Pflicht sich unterwirft, versuchen, in sich selbst eine Hilfe zu finden, die ihm gleichsam Schwere gibt, wenn er sich der Pflicht unterwirft. Schön hat das Schiller ausgedrückt, welcher das Wort gesprochen hat, daß der Mensch das schönste Verhältnis zur Pflicht habe, wenn er die Pflicht zugleich lieben lernt.
Mit diesem Gedanken ist eigentlich viel gesagt. Wenn der Mensch davon spricht, daß er die Pflicht lieben lernt, da unterwirft er sich nicht mehr bloß der Pflicht, da steigt er heraus aus sich und nimmt die Liebe mit, mit der er sonst nur sich selber liebt. Die Liebe, die in seinem Leibe lebt und Egoismus war, nimmt er heraus und liebt die Pflicht. Solange sie Selbstliebe ist, so lange ist sie luziferische Kraft. Wenn der Mensch aber diese Selbstliebe aus sich herausnimmt und die Pflicht liebt, wie er sonst nur sich selbst liebt, so erlöst er Luzifer, nimmt ihn hinaus in das Gebiet der Pflicht und macht sozusagen Luzifer zu einem berechtigten Wesen im Wirken, im Impulsfühlen der Pflicht. Dagegen, wenn der Mensch das nicht kann, wenn er nicht die Liebe aus sich herausholen und sie der Pflicht darbringen kann, so fährt er fort, nur sich zu lieben. Kann er nicht die Pflicht lieben, dann kann er sich nur der Pflicht unterwerfen, dann wird er der Sklave der Pflicht, dann vertrocknet er, dann verhärtet er als Pflichtenmensch, wird kalt und nüchtern, obwohl er der Pflicht hingegeben ist. Er verhärtet ahrimanisch, trotzdem er der Pflicht folgt.
Sie sehen, wie die Pflicht gleichsam mitten darinnensteht. Unterwerfen wir uns ihr, so vernichtet sie unsere Freiheit. Wir werden Sklaven der Pflicht, weil Ahriman von der einen Seite sich mit seinen Impulsen der Pflicht nähert. Bringen wir aber uns selbst, bringen wir der Pflicht die Kraft der Selbstliebe als Opfer dar, bringen wir die luziferische Wärme als Liebe der Pflicht entgegen, dann ist die Folge davon, daß wir durch den Gleichgewichtszustand zwischen Luzifer und Ahriman zu der Pflicht ein entsprechendes Verhältnis finden." (Lit.: GA 158, S. 143ff)
Siehe auch
Autoritätsglaube, Grundmaxime der freien Menschen
Literatur
- Rudolf Steiner: Einleitungen zu Goethes Naturwissenschaftlichen Schriften, GA 1 (1987), ISBN 3-7274-0011-0; Tb 649, ISBN 978-3-7274-6490-4 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
- Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit, GA 4 (1995), ISBN 3-7274-0040-4 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
- Rudolf Steiner: Briefe Band I: 1881 – 1890, GA 38 (1985), ISBN 3-7274-0380-2 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
- Rudolf Steiner: Der Zusammenhang des Menschen mit der elementarischen Welt, GA 158 (1993), ISBN 3-7274-1580-0 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
- Rudolf Steiner: Vom Einheitsstaat zum dreigliedrigen sozialen Organismus, GA 334 (1983), ISBN 3-7274-3340-X pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
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