Zwangsarbeit

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Zwangsarbeit ist laut Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) „jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer beliebigen Person unter Androhung jeglicher Form von Strafe ohne freiwillige Zustimmung der genannten Person geleistet wird.“ Ausgenommen sind „der Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, die Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeiten in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient“[1]. Nach einer 2012 von der ILO durchgefühten Untersuchung sind gegenwärtig weltweit 20,9 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Etwa 55% davon (11,4 Millionen) sind Frauen. Über 90% der Zwangsarbeit wird dabei heute in der Privatwirtschaft geleistet (18,7 Millionen). 22% (4,5 Millionen) der Zwangsarbeit resultieren aus sexueller Ausbeutung (Zwangsprostitution)[2].

In Deutschland ist aufgrund von Hartz IV bzw. aufgrund des SGB II eine Arbeitsverweigerung sanktionsbehaftet. Das Arbeitslosengeld II wird dabei zum Teil (oder bei wiederholter Weigerung auch ganz) versagt. Dies widerspricht aber kurioserweise der Regelung im deutschen Grundgesetz, nach der ein Arbeitszwang oder eine Zwangsarbeit unzulässig ist.[3] Auch die deutsche Ex-Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin hält die derzeitige Praxis bei Hartz IV für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und mit dem UN-Sozialpakt. "So könne etwa die Pflicht von Hartz-IV-Empfängern, jegliche Arbeit anzunehmen, als menschenrechtswidrige Zwangsarbeit gewertet werden"[4]. Die Zwangsarbeit ist aber - wie gesagt - nach Art. 12, Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes ausdrücklich verboten.[5] [6]

Arbeitszwang jeglicher Art ist Ausdruck ungesunder sozialer Verhältnisse und durch keinerlei moralische, politische oder wirtschaftliche Bedürfnisse zu rechtfertigen.

"Das, was heute manche Volkswirtschafter sagen, klingt so: Wir kümmern uns nur um die Bedürfnisse und produzieren dann zentralistisch das, was zur Befriedigung der Bedürfnisse notwendig ist, und verteilen das. - Ja, aber sehen Sie, da stellt sich dann heraus, daß man genötigt ist, den Arbeitszwang einzuführen. Dies ist aber eine furchtbare Maßnahme, insbesondere dann, wenn sie nicht notwendig ist. Und sie ist nicht notwendig! Der Arbeitszwang wird nur für notwendig gehalten, weil man sich dem Aberglauben hingibt, daß es kein anderes Mittel gibt als den Arbeitszwang, um das Prinzip von Leistung und Gegenleistung zu verwirklichen. Außerdem bedenkt man nicht, was für raffinierte Mittel in der Zukunft, wenn zum Beispiel der Arbeitszwang gesetzmäßig eingeführt würde, gefunden werden, um sich der Arbeit zu entziehen. Also, es handelt sich durchaus nicht darum, daß bloß der Arbeitszwang nicht notwendig ist, sondern es handelt sich auch darum, daß er gar nicht durchgeführt werden könnte. Aber, wie gesagt, die Hauptsache bleibt, daß er nicht nötig ist, wenn man restlos das Prinzip durchführt, daß jeder Leistung auch eine entsprechende Gegenleistung gegenüberstehen muß. Dies kann man nun in der folgenden Weise konkretisieren.

Nicht wahr, die Menschen müssen, wenn sie in der menschlichen Gesellschaft leben wollen, arbeiten, das heißt etwas leisten. Dadurch bringen sie etwas hervor, was für die anderen eine Bedeutung hat. Dasjenige, was einer hervorbringt, das muß einen gewissen Wert haben. Er muß für das, was er hervorbringt, dasjenige eintauschen können, was er an Erzeugnissen der anderen für die Befriedigung seiner Bedürfnisse, und zwar für eine gewisse Zeit, benötigt. So lange muß er seine Bedürfnisse befriedigen können durch das, was er eintauscht, bis er wiederum ein Produkt von gleicher Art hervorgebracht hat. Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Fabriziere ich ein Paar Stiefel, so muß dieses Paar Stiefel so viel wert sein, daß ich gegen dieses Paar Stiefel dasjenige eintauschen kann, was ich brauche, bis ich ein neues Paar Stiefel hergestellt habe. Einen wirklichen Wertmaßstab hat man erst dann, wenn man einbezieht alles das, was bezahlt werden muß für die Menschen, die nicht arbeiten können, für die Kinder, die erzogen werden müssen, die Arbeitsunfähigen, die Invaliden und so weiter. Es ist möglich, den richtigen Preis der Ware herauszufinden. Hierzu aber ist folgendes notwendig: In dem Augenblick nämlich, wo zu viele Arbeiter an einem Artikel arbeiten, das heißt, wo ein Artikel in zu großen Mengen erzeugt wird, in dem Augenblick wird er wiederum zu billig. Da bekomme ich nicht so viel, daß ich meine Bedürfnisse, bis ich wiederum ein gleiches Produkt erzeugt habe, befriedigen kann. In dem Augenblick, wo zu wenig Arbeiter arbeiten, also ein Artikel nicht in genügender Menge erzeugt wird, wird er zu teuer. Es würden ihn nur diejenigen kaufen können, die über mehr als ein normales Einkommen verfügen. Es ist also notwendig, damit eine gerechte Preisbildung möglich wird, daß dafür gesorgt wird, daß immer die richtige Zahl an Arbeitern - sowohl geistige wie auch physische Arbeiter - an einem Artikel arbeiten. Das heißt, würde es sich zum Beispiel jetzt, wo wir in einer Übergangszeit leben, ergeben, daß irgendein Artikel in zu vielen Betrieben erzeugt wird, also im Übermaß erzeugt wird, so müßte man einzelne Betriebe stillegen und mit den Arbeitern dieser Betriebe Verträge abschließen, damit sie in einer anderen Branche weiterarbeiten. Allein dadurch ist es möglich, daß gerechte Preise entstehen. Auf eine andere Art und Weise ist dies nicht möglich. Wird von einem Artikel zuwenig erzeugt, so müßten für die Produktion dieses Artikels neue Betriebe eingerichtet werden. Das heißt, es muß fortwährend dafür gesorgt werden im Wirtschaftsleben, daß die Produktion unter Berücksichtigung gewisser Verhältnismäßigkeiten geschieht. Dann kann das Lohnverhältnis, dann kann das Kapitalverhältnis aufhören, es braucht nur noch zu bestehen das Vertragsverhältnis zwischen geistigen und physischen Arbeitern über die gerechte [Festsetzung des Anteiles, der denjenigen zusteht, welche die Ware gemeinsam zustande bringen]. Diesem Ideal lebt man eigentlich entgegen, auf dieses Ideal hofft man, auf dieses Ideal muß man zusteuern, und alles das, was nicht auf dieses Ideal zusteuert, das sind unklare Vorstellungen." (Lit.: GA 331, S. 170ff)

"Wenn der Mensch eben Mensch bleiben soll, so muß der Antrieb zur Arbeit in ihm selbst liegen. Er kann nicht Mensch bleiben [...] wenn man von Staates wegen Arbeitszwang einführen würde... Es handelt sich darum, daß der Impuls im Inneren des Menschen liegen muß. Er wird nicht im Inneren des Menschen liegen, wenn er nicht entzündet wird durch das Verhältnis, durch den Verkehr von Mensch zu Mensch." (Lit.: GA 198, S. 184)

"Der Mensch arbeitet, wenn in seiner Seele der Gedanke keimt, der ihn zur Arbeit treibt. Soll er im Zusammenhange des sozialen Lebens arbeiten, so empfindet er sein Dasein nur als menschenwürdig, wenn in diesem Leben Gedanken walten, die ihm sein Mitarbeiten im Lichte dieser Menschenwürde erscheinen lassen. Gewisse, auch sozialistisch orientierte Kreise möchten allerdings diesen Antrieb zur Arbeit durch den Arbeitszwang ersetzen. Das ist eben ihre Art, sich von der Einsicht in die Notwendigkeit fruchtbarer sozialer Ideen hinwegzudrücken." (Lit.: GA 24, S. 119f)

"... wer in den Geist meines Buches «Die Kernpunkte der Sozialen Frage» eindringt, der wird sehen, daß dasjenige, was nun wirklich jedem einigermaßen menschlich denkenden Menschen - das sage ich hier ganz unverblümt - als das Scheußlichste erscheinen muß, ein bürokratisch angeordneter Arbeitszwang, daß der in der Zukunft [in einem dreigegliederten sozialen Organismus] wegfallen kann. Natürlich ist ja jeder aus den sozialen Verhältnissen heraus gezwungen zu arbeiten, und man hat nur die Wahl, entweder zu verhungern oder zu arbeiten. Einen anderen Arbeitszwang als den, der sich auf diese Weise aus den Verhältnissen ergibt, kann es nicht geben [in einer sozialen Ordnung], in der doch die Freiheit des menschlichen Wesens eine Grundbedingung ist." (Lit.: GA 337a, S. 78)

"Geradeso wie sich die Nachfolger von Plato und Aristoteles entschließen mußten zu sagen: Der Mensch als Sklave darf nicht Ware sein -, so müssen sich eben die Nachfolger der heutigen Menschheit sagen lernen: Auf keinen Fall darf die Arbeitskraft Ware sein -, sondern durch andere Impulse muß der Mensch zum Dienen, zum Arbeiten für seine Mitmenschen getrieben werden, nicht durch den Wert desjenigen, was er erzeugt. Der volkswirtschaftliche Wert desjenigen, was erzeugt wird, wird niemals geregelt werden dürfen nach der aufgewendeten oder ersparten Arbeit, sondern lediglich nach dem berechtigten Entspannungsverhältnis der Ware und solchen menschlichen Bedürfnissen. Da entscheidet also weder aufgespeicherte noch ersparte Arbeitskraft; denn man steht nicht durch seine Arbeit im volkswirtschaftlichen Prozesse, man arbeitet nicht für Ersparung der Arbeit, sondern man arbeitet lediglich Ware fertig, damit sie in ein bestimmtes Spannungsverhältnis zum entsprechenden Bedürfnisse trete. Das entsprechende Bedürfnis kann bestimmen, daß eine Ware, auf die sehr viele Arbeit aufgewendet wird, unter Umständen billig sein muß, das Bedürfnis kann bestimmen im gesunden volkswirtschaftlichen Prozesse, daß eine Arbeit, auf die wenig Arbeit aufgewendet werden muß, vielleicht sogar teurer ist; die aufgewendete Arbeit kann nicht entscheidend sein. Das ergibt sich aus der heutigen Auseinandersetzung. Daher ergibt sich für den, der diese Dinge durchschaut, die radikale Forderung, den Impuls zum menschlichen Arbeiten von ganz anderer Seite her zu holen als von dem volkswirtschaftlichen Wert der Ware, der eben bestimmt wird durch das angedeutete Spannungsverhältnis.

Der allein, der diese Dinge durchschaut, kann dann entscheiden über die zwei wichtigen heute sozial vorliegenden Fragen: Arbeitszwang, Zwang zur Arbeit, wie die Bolschewisten es wollen, oder Recht auf Arbeit, wie man es auch nenne. Derjenige aber, der nicht in solchen Tiefen schürft, auf welche wir heute hingedeutet haben, der wird immer nur konfuses, törichtes Zeug reden, gleichgültig ob er auf irgendeinem Posten oder zu irgendeinem Zwecke von Arbeitsrecht oder Arbeitszwang redet. Nur wenn man im Tiefen schürft, hat man ein Recht, über solche Fragen zu sprechen. Und es ist heute eine ernste Frage, sich ein Recht zu erwerben, bei diesen Dingen mitsprechen zu dürfen." (Lit.: GA 188, S. 200f)

Sinnvoll ist im sozialen Zusammenhang nur jene Arbeit, die reale Bedürfnisse und nicht bloß künstlich erweckte Scheinbedürfnisse befriedigt. Unnötig verrichtete Arbeit ist schädlich für den sozialen Zusammenhang.

"Es kommt darauf an, welche inneren Gesetzmäßigkeiten der soziale Organismus haben muß. Und versteht man von diesem ganz durch und durch praktischen Gesichtspunkte aus den dreigliedrigen sozialen Organismus, so kann man dann auch schon Vorstellungen gewinnen darüber, was in diesem dreigliedrigen sozialen Organismus möglich sein wird. Vor allen Dingen wird eine gewisse ökonomische Ausnutzung der Zeit möglich sein im dreigliedrigen sozialen Organismus, ohne daß man Arbeitszwang oder dergleichen schöne Dinge brauchen wird, die alle Freiheit gründlich ausrotten würden. Es wird einfach unmöglich sein durch die Dinge, wie sie sich im dreigliedrigen sozialen Organismus ergeben, daß so viele Menschen wie jetzt unnütz herumlungern. Ich weiß, daß man mit diesen Worten «unnütz herumlungern» Mißverständnisse hervorruft; denn die Leute werden sagen: Ja, die eigentlichen Herumlungerer, die eigentlichen Lebensbummler, das sind nur sehr wenige. - Darauf kommt es aber nicht an, sondern es kommt darauf an, ob diejenigen Menschen, die viel tun, etwas tun, was unbedingt für das Leben notwendig ist, ob sie etwas tun, was sich rationell, fruchtbar in das Leben hineinstellt.

Wenn Sie heute irgendeinen Zweig des Lebens ins Auge fassen - ich will gleich denjenigen herausheben, der ja am brüchigsten ist in diesem heutigen Leben -, wenn Sie zum Beispiel den Journalismus ins Auge fassen und sehen, wieviel menschliche Arbeitskraft notwendig ist, vom Setzergesellen an bis zu all den anderen, die damit beschäftigt sind, daß Zeitungen Zustandekommen. Nehmen Sie all das zusammen, was da an Arbeit geleistet wird - der größte Teil dieser Arbeit wird von Lebensbummlern geleistet, denn der größte Teil dieser Arbeit ist eigentlich unnötige Arbeit. Man kann das alles rationeller machen, ohne so viele Menschen dabei zu beschäftigen. Nicht darum handelt es sich, daß man möglichst viele Menschen mit etwas sich befassen läßt, damit sie leben können, sondern darum, daß im Sinne eines wirklichen sozialen Lebenskreislaufes diejenigen Beschäftigungen verrichtet werden, die zu einem gedeihlichen Entfalten dieses Lebens, dieses sozialen Kreislaufs, nötig sind. Das alles, was heute an Chaotischem entsteht in bezug auf die Verwertung der menschlichen Arbeitskraft, das hängt ja damit zusammen, daß wir eigentlich gar keinen sozialen Organismus haben, sondern wir haben eigentlich ein durch die Vergötterung des Einheitsstaates hervorgerufenes soziales Chaos. Ich habe oftmals Beispiele hervorgehoben von diesem sozialen Chaos. Nehmen Sie nur einmal an, wie viele Bücher heute gedruckt werden, von denen keine fünfzig Exemplare verkauft werden. Nun, nehmen Sie solch ein Buch - wie viele Menschen sind damit beschäftigt, bis es fertig ist! Die haben ihr Auskommen, aber sie machen ganz unnötige Arbeit. Wenn sie etwas anderes täten, wäre es gescheiter, und es würden dadurch unzählige andere Menschen nach einer gewissen Seite hin entlastet. So aber arbeiten unzählige Setzer, arbeiten unzählige Buchbinder, sie machen Stöße von Büchern - meistens sind es lyrische Gedichte, es kommen aber auch noch andere Dinge in Betracht -, Stöße von Büchern werden fabriziert; fast alle müssen wieder eingestampft werden. Aber solche unnötigen Dinge gibt es viele im heutigen Leben; unzähliges ist absolut unnötig." (Lit.: GA 337b, S. 98ff)

Die Trennung von Arbeit und Einkommen ist ein Mittel, durch Geldnot induzierten Arbeitszwang zu verhindern:

„Denn worauf hingearbeitet werden muß, selbstverständlich vernünftig, nicht bolschewistisch, das ist: die Arbeit zu trennen von der Beschaffung der Existenzmittel. Das habe ich ja neulich ausgeführt. Wenn jemand nicht mehr für seine Arbeit entlohnt wird, dann verliert das Geld als Machtmittel für die Arbeit seinen Wert. Es gibt kein anderes Mittel für jenen Mißbrauch, der getrieben wird mit dem bloßen Gelde, als wenn überhaupt die soziale Struktur so geschaffen wird, daß niemand für seine Arbeit entlohnt werden kann, daß die Beschaffung der Existenzmittel von ganz anderer Seite her bewirkt wird. Dann können Sie natürlich nirgends erreichen, daß jemand durch das Geld in die Arbeit gezwungen werden kann.“ (Lit.:GA 18&, S. 46f.)

Literatur

Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
Freie Werkausgaben gibt es auf steiner.wiki, bdn-steiner.ru, archive.org und im Rudolf Steiner Online Archiv.
Eine textkritische Ausgabe grundlegender Schriften Rudolf Steiners bietet die Kritische Ausgabe (SKA) (Hrsg. Christian Clement): steinerkritischeausgabe.com
Die Rudolf Steiner Ausgaben basieren auf Klartextnachschriften, die dem gesprochenen Wort Rudolf Steiners so nah wie möglich kommen.
Hilfreiche Werkzeuge zur Orientierung in Steiners Gesamtwerk sind Christian Karls kostenlos online verfügbares Handbuch zum Werk Rudolf Steiners und Urs Schwendeners Nachschlagewerk Anthroposophie unter weitestgehender Verwendung des Originalwortlautes Rudolf Steiners.

Einzelanchweise

  1. ILO’s Forced Labour Convention, 1930 (No. 29): „All work or service which is exacted from any person under the menace of any penalty and for which the said person has not offered himself voluntarily.“ (ILO C.29, Art. 1) Ausgenommen ist „work of a purely military character, “normal” civic obligations, work as a consequence of a conviction in a court of law and carried out under the control of a public authority, work in emergency situations such as wars or natural calamities, and minor communal services.“ (Art. 2.2)
  2. Profi ts and Poverty: The Economics of Forced Labour, Bericht der ILO (veröffentlicht 2014)
  3. Vgl. Christof Gramm/Stefan Ulrich Pieper: Grundgesetz. Bürgerkommentar, Nomos Vlg., Baden-Baden, 3. Auflage 2015, S. 137
  4. https://www.welt.de/newsticker/news1/article106353370/Ex-Justizministerin-Soziale-Grundrechte-besser-schuetzen.html
  5. Vgl. Christof Gramm/Stefan Ulrich Pieper: Grundgesetz. Bürgerkommentar, Nomos Vlg., Baden-Baden, 3. Auflage 2015, S. 137
  6. Vgl. Michael Blank/Helmut Fangmann/Ulrich Hammer: Grundgesetz. Basiskommentar, 2. Auflage, Bund-Vlg., Köln 1996, S. 104 - 105