Backwaren

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Deutsches Kleingebäck, Backwaren
Gebäck

Backwaren ist der Oberbegriff für Lebensmittel mit Getreide oder Getreideerzeugnissen als Hauptbestandteil, die gebacken werden. Hergestellt werden sie in der Regel von Bäckereien oder Konditoreien. Grob eingeteilt werden sie in die Gruppen Brot, Kleingebäck und feine Backwaren sowie als spezielle Untergruppe in länger haltbare Dauerbackwaren, die einen geringeren Feuchtigkeitsgehalt haben.

Beschreibung

  • Feine Backwaren[2] sind grundsätzlichh süße Backwaren. Sie unterscheiden sich lebensmittelrechtlich von Brot und Kleingebäck durch einen höheren Fett- und Zuckergehalt, nämlich zusammengenommen mindestens 1/9 des Mehlgehalts. Zum Feingebäck zählen Waffeln, Kuchen und Torten, außerdem auch Dauerbackwaren, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.[2]

Siehe auch

Literatur

  • Lebensmittel-Lexikon Dr. Oetker, 4. Aufl. 2004, Artikel Backwaren, Feine Backwaren und Kleingebäck, ISBN 978-3767005907

Weblinks

 Wiktionary: Backwaren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Backwaren - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Leitsätze für Brot und Kleingebäck, veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005.
  2. 2,0 2,1 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fassung 8. Januar 2010: Leitsätze für Feine Backwaren, aufgerufen 21. September 2012.
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