Dschihad

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Als Dschihad [dʒiˈhaːd] (arab. جهاد Dschihād, DMG Ǧihād ‚Anstrengung, Kampf, Bemühung, Einsatz‘; auch Djihad oder gelegentlich in der englischen Schreibweise Jihad) wird im Islam, die Anstrengung[1] bzw. der Kampf auf dem Wege Gottes (al-dschihādu fī sabīli Llāh / الجهاد في سبيل الله / al-ǧihādu fī sabīli Llāh) bezeichnet, der seine rechtliche Grundlage im Koran, besonders in den Schwertversen, und der Sunna Mohammeds hat und eine allen Muslimen auferlegte Pflicht ist.

Nach der klassischen islamischen Rechtsauffassung, die in den ersten Jahrhunderten nach dem Tod Mohammeds formuliert wurde, geht es dabei um die Verteidigung und Ausweitung des islamisch dominierten Territoriums, wobei aber eine Zwangsbekehrung oder Vernichtung der Ungläubigen nicht vorgesehen war. Dem Angriff ging die Aufforderung voraus, zum Islam überzutreten, oder einen tributpflichtigen Schutzvertrag zu schließen (Dhimma), was ursprünglich nur Juden, Christen und Sabäern vorbehalten war, dann aber auf praktisch alle Nicht-Muslime ausgedehnt wurde[2].

Später, insbesondere bei zeitgenössischen Interpreten, kam auch vermehrt eine nicht-kriegerische Auffassung des Dschihad auf, bei der es vor allem um den inneren Kampf mit der eigenen „Triebseele“ (an-nafs al-ammāra bi 'l-sūʾ) geht. Spätere islamische Juristen haben den Dschihad in vier Arten[3] unterteilt:

  • Den Dschihad des Herzens (dschihad bi l-qalb) als innerer, spiritueller Kampf gegen Untugend, Verführung zu moralisch verwerflichen Taten und Ignoranz.
  • Den verbalen Dschihad (dschihad bi l-lisan) durch das ständige Sprechen der Wahrheit und die Verbreitung des Islams auf friedlichem Wege. Hierzu gehört auch das öffentliche Sprechen der Wahrheit (haqq) unter einem ungerechten Herrscher.[4]
  • Den Dschihad durch Taten, d.i. durch richtiges moralisches Verhalten (dschihad bi l-yad): Das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten.
  • Den Dschihad des Schwertes, als militärischer Kampf auf dem Wege Gottes.

Siehe auch

Anmerkungen

  1. The Encyclopaedia of Islam. Band 2, Leiden 1960 - 1965, S. 538: Djihad.
  2. Robert G. Hoyland (Hrsg.): Muslims and Others in Early Islamic Society. Aldershot 2004, S. xiv.
  3. Siehe Majid Khadduri: War and Peace in the Law of Islam. The Johns Hopkins Press, 1955. S. 56 f. und dortige Quellenangaben
  4. Yohanan Friedmann: Tolerance and Coercion in Islam. Interfaith Relations in the Muslim Tradition. Cambridge University Press, 2003. S. 150


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