Bestattung

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Mit der Bestattung wird der Leichnam eines Verstorbenen, gegebenenfalls auch eines Tieres, der Erde übergeben. Üblicherweise ist die Bestattung von einem Bestattungsritual bzw. einer weltlichen oder religiösen Trauerfeier oder Trauerzeremonie begleitet.

Bestattungsarten

Grundsätzlich ist eine Erdbestattung (auch als Begräbnis oder Beerdigung bezeichnet) oder eine Feuerbestattung (auch Kremation, Einäscherung, Brandbestattung oder früher Leichenverbrennung) möglich.

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in der Regel in Tücher gehüllt oder in in einen Sarg gebettet, der in einem Grab in die Erde versenkt oder in einer Gruft aufbewahrt wird. Die Asche des Toten wird üblicherweise in einer Urne gesammelt oder über der Erde oder dem Wasser verstreut. Das ebenfalls gebräuchliche Wort Beisetzung bezieht sich im eigentlich Sinn auf das Setzen der Urne, also die Urnenbeisetzung.

Die ältesten nachgewiesenen, vermutlich bereits bewusst vollzogenen Bestattungen fanden schon vor etwa 90.000 bis 120.000 Jahren in den Höhlen von Qafzeh und Skhul in Israel statt.

Rudolf Steiners Handhabung der Bestattungsfrage

Rudolf Steiner betonte wiederholt, dass der jeweilige Vertreter der Religion des Verstorbenen das Ritual zu halten habe. Oftmals hat Rudolf Steiner bei Anthroposophen aber eine Gedenkansprache gehalten. Bei Anthroposophen, die nicht konfessionell beheimatet waren, verwies Rudolf Steiner zeitweise auf den christkatholischen Priester und Anthroposophen Hugo Schuster, der das Ritual halten und er selbst eine Ansprache halten wolle. Später insb. ab 1923 verwies er oft an Priester der Christengemeinschaft, die man bitten möge, das Ritual zu halten (vgl. auch den entsprechenden Abschnitt im Artikel Der freie christliche Impuls).

Ritual für Aussegnung und Bestattung durch Rudolf Steiner

Durch Rudolf Steiner wurde ein erneuertes Bestattungsritual 1919 dem christkatholischen Priester und Anthroposophen Hugo Schuster zur Verwendung gegeben, nachdem dieser bis dahin mit dem christkatholischen Ritual Anthroposophen bestattet hatte und Rudolf Steiner dieses Ritual "gar zu kläglich" fand. Das erneuerte Bestattungsritual wurde dann von Rudolf Steiner im Zuge der Gründung der Christengemeinschaft der Priesterschaft der Christengemeinschaft zur ausschließlichen Verwendung übergeben.[1]

Dieses Ritual ist zweiteilig und Beschließt die Zeit der Aufbahrung (Teil I) und begleitet die Übergabe des Leichnams an die Elemente (Teil II) bei der Erdbestattung oder vor(!) der Kremation.

Im sogenannten "freien christlichen Impuls" wird dieses Ritual unabhängig von der Christengemeinschaft beworben und verwendet. Dies scheint allerdings eine auf einem Missverständnis beruhende unrechtmäßige Aneignung zu sein, worauf inzwischen veröffentlichte Aussagen und Handlungen Rudolf Steiners sehr deutlich hinweisen (vgl. entsprechenden Abschnitt im Artikel Freier christlicher Impuls).

Umgang mit dem Leichnam aus anthroposophischer Sicht

Da der Verstorbene sich erst allmählich vom Leib löst, ist eine Aufbahrungszeit von etwa drei Tagen vom Tod an gerechnet sinnvoll. Hier können Angehörige Abschied nehmen und der Verstorbene hat Ruhe für diesen sensiblen nachtodlichen Prozess. Wegen unterschiedlicher gesetzlicher Möglichkeiten ist hier die frühzeitige Absprache mit einem erfahrenen Bestatter und dem Geistlichen, der die Bestattung vollziehen soll, sinnvoll. Oftmals gibt es gesonderte Aufbahrungsräume in anthroposophischen Einrichtungen, Kirchen der Christengemeinschaft oder bei Bestattungsinstituten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Michael Debus, Gundhild Kacer: Das Handeln im Umkreis des Todes - Fragen zur Bestattung, Herausgegeben von der Anthroposophische Gesellschaft Stuttgart für ihre Mitglieder, Stuttgart, 1999, S. 9ff.