Warencharakter der menschlichen Arbeit

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Der Warencharakter der menschlichen Arbeit entstand dadurch, dass ein Teil des Menschenwesens vom Kapitalismus in den Wirtschaftsprozess eingegliedert wurde:

"Im Altertum gab es Sklaven. Der ganze Mensch wurde wie eine Ware verkauft. Etwas weniger vom Menschen, aber doch eben ein Teil des Menschenwesens selber wurde in den Wirtschaftsprozeß eingegliedert durch die Leibeigenschaft. Der Kapitalismus ist die Macht geworden, die noch einem Rest des Menschenwesens den Charakter der Ware aufdrückt: der Arbeitskraft." (Lit.: GA 23, S. 53)

"Sie können den größten menschlichen Scharfsinn, Sie können die tiefsten nationalökonomischen Erkenntnisse aufwenden, um darüber zu diskutieren, wie man das nun machen soll, daß im sozialen Organismus der Arbeiter nicht mehr seine Arbeitskraft als Ware zum Markte tragen soll, daß er diese letzte Konsequenz der Sklaverei aus der Welt schaffen könnte, und Sie werden, auch wenn Sie mit dem größten Scharfsinn, mit den tiefsten nationalökonomischen Erkenntnissen mehrere Menschenleben nachdenken könnten, Sie werden zu keinem Resultate kommen. Sie können zu keinem Resultate kommen, denn dies ist gerade im eminentesten Sinne eine Frage, welche nicht diskutiert werden kann, welche nicht theoretisch beantwortet werden kann, sondern welche nur vom Leben selbst beantwortet werden kann, nur dadurch beantwortet werden kann, daß man etwas schafft, was im Leben so wirkt, daß die Arbeitskraft des Warencharakters entkleidet wird." (Lit.: GA 328, S. 67f)

Eine Antwort auf diese Frage liegt also nicht in theoretischen Resultaten, wie etwa auch dem Marxismus, sondern vielmehr in zu schaffenden praktischen Einrichtungen, wie etwa einem allgemein zugänglichen Bedingungslosen Grundeinkommen.

Arbeit ist ein Recht und nicht eine Ware

Im gesunden sozialen Organismus darf die Arbeit nicht mehr zur Ware werden, sondern muss den Charakter eines Rechtes bekommen, das im Rechtsleben verankert ist und nicht im Wirtschaftsleben. Es muss folglich eine Trennung von Arbeit und Einkommen zustande kommen, die Rudolf Steiner schon 1905 als notwendige Konsequenz des von ihm formulierten Sozialen Hauptgesetzes gefordert hat.

„Man sieht auch, daß diese Wirtschaftsform der menschlichen Arbeitskraft den Charakter der Ware aufgeprägt hat. Aber man sieht nicht, wie es im Wirtschaftsleben selbst liegt, daß alles ihm Eingegliederte zur Ware werden muß. In der Erzeugung und in dem zweckmäßigen Verbrauch von Waren besteht das Wirtschaftsleben. Man kann nicht die menschliche Arbeitskraft des Warencharakters entkleiden, wenn man nicht die Möglichkeit findet, sie aus dem Wirtschaftsprozeß herauszureißen.“ (Lit.:GA 23, S. 54)

„Geld und Arbeit sind keine austauschbaren Werte, sondern nur Geld und Arbeitserzeugnis. Gebe ich daher Geld für Arbeit, so tue ich etwas Falsches. Ich schaffe einen Scheinvorgang. Denn in Wirklichkeit kann ich nur Geld für Arbeitserzeugnis geben.“ (Lit.:GA 23, S. 77)

„Im gesunden sozialen Organismus muss zutage treten, dass die Arbeit nicht bezahlt werden kann. Denn diese kann nicht im Vergleich mit einer Ware einen wirtschaftlichen Wert erhalten. Einen solchen hat erst die durch Arbeit hervorgebrachte Ware im Vergleich mit andern Waren.“ (Lit.:GA 23, S. 78)

„Durch soziale Einrichtungen, die in der Richtung des hier Dargestellten liegen, wird der Boden geschaffen für ein wirklich freies Vertragsverhältnis zwischen Arbeitleiter und Arbeitleister. Und dieses Verhältnis wird sich beziehen nicht auf einen Tausch von Ware (beziehungsweise Geld) für Arbeitskraft, sondern auf die Festsetzung des Anteiles, den eine jede der beiden Personen hat, welche die Ware gemeinsam zustande bringen.“ (Lit.:GA 23, S. 99)

„Aus dem Wirtschaftlichen müssen ausgesondert werden alle Rechtsverhältnisse: Besitzverhältnisse und Arbeitsverhältnisse. Man kann heute – so steht es in allen Lehrbüchern – Ware gegen Ware kaufen, Ware gegen Arbeitskraft, Waren gegen Rechte. Das sind die volkswirtschaftlichen Begriffe. Die beiden Letzten müssen vollständig verschwinden. Rechte dürfen nicht gekauft werden. Arbeitskraft darf nicht verkauft werden. Der Arbeiter darf nicht mehr in einem Lohnverhältnis stehen, der Arbeiter muss unter allen Umständen in einem freien Verhältnis innerhalb seiner Arbeitsgemeinschaft stehen. Das Arbeitsrecht muss außerhalb der Wirtschaftsorganisation geschaffen werden. Die Wirtschaft hat die Tendenz, zu verbrauchen; was nicht verbraucht werden kann, ist in der Wirtschaftsorganisation ungesund. In der alten Ordnung wurde die Arbeitskraft verbraucht, während sie ein Rechtsverhältnis ist. Aus der demokratischen Organisation heraus muss das Arbeitsrecht geschaffen werden.

In der Arbeitsruhe muss die Möglichkeit vorhanden sein, dass jeder an dem sozialen Leben teilhat. Die Arbeitszeit wäre sehr gering, wenn alle körperlich arbeiten würden. Arbeitsteilung ist nötig. In der Zukunft muss es Grundsatz sein, dass die Preisbildung innerhalb des Wirtschaftslebens eine Folge des Arbeitsrechts ist, geradeso, wie sie eine Folge der Naturprozesse ist. Die Einkünfte der Arbeiter dürfen nur aus dem Arbeitsrecht folgen. Dann wird der Wohlstand abhängig vom Arbeitsrecht sein. Das aber wäre eine gesunde Abhängigkeit.

Wenn zum Beispiel durch einen sechsstündigen Arbeitstag der Wohlstand zurückgehen würde, dann müsste man sich in der Rechtsorganisation darüber einigen, ob man länger arbeiten will. Man soll nicht aus wirtschaftlichen Bedürfnissen die Arbeitszeit verlängern können oder Frauen und Kinder einstellen können. Die Arbeitszeit, die Art und das Maß der Arbeit müssen außerhalb der Wirtschaft geregelt werden. Bevor der Wirtschaftsprozess beginnt, muss das Arbeitsrecht geregelt sein, wie die Rohstoffe von der Natur gegeben sind.“ (Lit.:GA 332b, S. 82f)

Rechtlich bestimmte Arbeit als Vorgegebenheit für das Wirtschaften

„Wenn aus den Impulsen dieses Rechtsorganismus heraus die Begrenzung der menschlichen Arbeitskraft, die fortan nicht den Charakter der Ware hat, sondern den Charakter eines Rechts hat, wenn diese Arbeitskraft so in einen bestimmten Wirtschaftszweig hineinfließt, daß sich dieser Wirtschaftszweig nicht rentiert, dann wird dieser Wirtschaftszweig ebenso in bezug auf dieses Nichtrentieren angesehen werden müssen, wie wenn er sich durch das zu Teure eines Rohstoffes nicht rentiert. Das heißt: Die menschliche Arbeitskraft wird ein Beherrschendes werden mit Bezug auf das Wirtschaftsleben, nicht ein Unterdrücktes, nicht ein Versklavtes. Aber das wird nicht dadurch erreicht, daß man gewisse Gesetze gibt, sondern daß man im lebendigen Leben einen Körper schafft, der einfach dadurch, daß etwas anderes an menschlichen Impulsen in diesem abgetrennten Körper da sein muß, fortdauernd von Epoche zu Epoche die Arbeit dem Warencharakter entreißt, denn sie muß dem Warencharakter entrissen werden, sonst wird sie immer wiederum aufgesogen werden, weil der Wirtschaftskörper immer die Tendenz hat, die Arbeitskraft aufzusaugen und sie zur Ware zu machen. Immer muß der Staatskörper wachen, um wiederum die Arbeitskraft des Warencharakters zu entkleiden.“ (Lit.:GA 328, S. 69f.)

„Wenn nicht diese Warenzirkulation bestimmt Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsrecht überhaupt, sondern wenn unabhängig von der Warenzirkulation, von dem Warenmarkt, auf dem Gebiete des staatlichen Rechtslebens, bloß aus den menschlichen Bedürfnissen, bloß aus rein menschlichen Gesichtspunkten heraus die Arbeitszeit festgesetzt werden wird, dann wird es so sein, daß einfach eine Ware so viel kostet, als das Notwendige kostet zu ihrer Aufbringung der Zeit, die für eine bestimmte Arbeit notwendig ist, die aber geregelt ist durch ein von dem Wirtschaftsleben unabhängiges Leben, während zum Beispiel das Wirtschaftsleben heute von sich aus regelt das Arbeitsverhältnis, so daß nach den Preisen der Ware sich vielfach im volkswirtschaftlichen Prozeß regeln muß Arbeitszeit, Arbeitsverhältnis. Das Umgekehrte wird eintreten bei einer richtigen Gliederung des sozialen Organismus.“ (Lit.:GA 328, S. 121)

„Ein solches Verhältnis der Arbeit zur Rechtsordnung wird die im Wirtschaftsleben tätigen Assoziationen nötigen, mit dem, was «rechtens ist» als mit einer Voraussetzung zu rechnen. Doch wird dadurch erreicht, daß die Wirtschaftsorganisation vom Menschen, nicht der Mensch von der Wirtschaftsordnung abhängig ist.“ (Lit.:GA 23, S. 79 (Fußnote))

Siehe auch

Literatur

Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
Freie Werkausgaben gibt es auf steiner.wiki, bdn-steiner.ru, archive.org und im Rudolf Steiner Online Archiv.
Eine textkritische Ausgabe grundlegender Schriften Rudolf Steiners bietet die Kritische Ausgabe (SKA) (Hrsg. Christian Clement): steinerkritischeausgabe.com
Die Rudolf Steiner Ausgaben basieren auf Klartextnachschriften, die dem gesprochenen Wort Rudolf Steiners so nah wie möglich kommen.
Hilfreiche Werkzeuge zur Orientierung in Steiners Gesamtwerk sind Christian Karls kostenlos online verfügbares Handbuch zum Werk Rudolf Steiners und Urs Schwendeners Nachschlagewerk Anthroposophie unter weitestgehender Verwendung des Originalwortlautes Rudolf Steiners.

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