Intersexualität

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Intersexualitätssymbol

Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Die Intersexualität wird den sogenannten Sexualdifferenzierungsstörungen (engl. disorders of sex development, DSD) zugerechnet.

Die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM-2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt in Kapitel XVII (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien) auch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus.

Betroffene Menschen lehnen zumeist den pathologisierenden medizinischen Begriff der Störung ab und bezeichnen sich selbst als intersexuelle Menschen,[1] Intersex, intergeschlechtliche Menschen[2]. Verwendet wird auch die Schreibweise Inter*, wobei das Sternchen (*­) für die genannten und weitere mögliche Selbstbezeichnungen steht.[3] Manchmal findet sich auch die Bezeichnung Drittes Geschlecht, die jedoch nicht von allen akzeptiert wird.

Begriffsgeschichte

Den Begriff Intersexualität prägte 1915 der Genetiker Richard Goldschmidt.[4][5] Er setzt sich zusammen aus dem lateinischen Präfix inter- für ‚zwischen‘ und dem lateinischen sexus für ‚Geschlecht‘ und bedeutet (körperliche) ‚Zwischengeschlechtlichkeit‘, ein spätestens seit den 1920/1930er Jahren verwendeter Begriff. Goldschmidt verwies damit auf geschlechtliche Erscheinungsformen, die er als Mischungen zwischen idealtypischen männlichen und weiblichen Phänotypen betrachtete. Diese erklärte er durch eine spezielle genetische Theorie, die von einer prekären Balance zwischen Männlichkeits- und Weiblichkeitsbestimmern ausgeht.[6] Goldschmidts Theorie wurde bis in die 1950er Jahre hinein in der deutschen medizinischen Literatur zitiert, wenn auch der Terminus Intersexualität in unterschiedlicher Bedeutung Verwendung fand.[7][8] Spätere medizinische Intersex-Nomenklaturen vermischten eine Einteilung anhand der Chromosomen mit der älteren Klassifikation anhand der Keimdrüsen, die auf drei Kategorien beruhte: Hermaphroditismus, weiblicher und männlicher Pseudohermaphroditismus. Im Oktober 2005 fand in Chicago, USA, eine Konsensuskonferenz der Lawson Wilkins Pediatric Endocrine Society (LWPES) und der European Society for Paediatric Endocrinology (ESPE) statt, auf der ein Consensus Statement on management of intersex disorders verabschiedet wurde. Dieses empfiehlt, anstelle der bisherigen Begriffe Intersexualität oder Hermaphroditismus die Bezeichnung Störung der Geschlechtsentwicklung (Disorders of sex development, DSD) zu verwenden.[9] Betroffenenorganisationen wie die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) (die deutsche Sektion des weltweiten Netzwerks Organization Intersex International (OII)) und der Verein Intersexuelle Menschen kritisieren die Bezeichnung DSD als pathologisierend und sexistisch.[10]

Biologische und medizinische Aspekte

Unterschied zu Transgender und Transsexualität

Abzugrenzen ist die Definition der Intersexualität von Transgender und Transsexualität:

  • Transgender sind Menschen, die sich mit ihrem zugewiesenen Geschlecht falsch oder unzureichend beschrieben fühlen oder auch jede Form der Geschlechtszuweisung bzw. -kategorisierung grundsätzlich ablehnen. Manche intersexuelle Menschen sind Transgender. Während in einigen Organisationen und Bündnissen Transgender und intersexuelle Menschen zusammenarbeiten, da viele Gemeinsamkeiten gesehen werden, lehnen andere intersexuelle Menschen jede Zusammenarbeit mit Transgendern ab.
  • Transsexuelle Menschen wurden von der Medizin bisher als biologisch eindeutig definiert, haben aber das Wissen, dass sie dem anderen Geschlecht als dem bei der Geburt festgestellten zugehören. Für die medizinische Diagnose „Transsexualität“ ist Intersexualität im ICD 10 daher formal ein Ausschlusskriterium. Mit dem DSM V und dem Begriff „Gender Dysphorie“ änderte sich dies und Intersexualität (DSD) wurde ins Buch der psychischen Störungen aufgenommen [11]. Die Diagnose „Intersexualität“ kann nur durch diverse Untersuchungen, unter anderem eine Chromosomenanalyse, erbracht werden. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass intersexuelle Menschen, welche die Geschlechtsrolle wechseln, gar nicht erfahren, dass sie eigentlich intersexuell sind, und daher medizinisch und auch juristisch (Transsexuellengesetz, kurz TSG) als transsexuelle Menschen behandelt werden.

Ursachen

Uneindeutigkeiten des Körpergeschlechts sind biologisch möglich, weil die Geschlechtsorgane beim weiblichen und männlichen Embryo aus denselben Anlagen (Geschlechtsorgan) entstehen.[12] Bei der körperlichen Entwicklung kann es zu folgenden Variationen kommen:

  • Chromosomale Variationen: Statt der durchschnittlich am häufigsten vorfindlichen Karyotypen 46,XX (weiblich) und 46,XY (männlich) gibt es unter anderem auch die Varianten 45,X, bekannt als Turner-Syndrom mit einem weiblichen Phänotypus, und 47,XXY, das Klinefelter-Syndrom mit männlichem Phänotypus, sowie Mosaike mos45,X/46,XX, mos45,X/46,XY und den Chimärismus chi46,XX/46,XY. Das chromosomale Geschlecht ist die Basis aller weiteren Geschlechtsausprägungen.
  • Gonadale Variationen: fehlende Entwicklung (Agonadismus); Ausbildung ganz oder partiell zu sog. Streifengonaden (nicht oder nur teilweise ausgebildete Gonadendysgenesien); ovarielle und testikuläre Gewebeanteile in entweder denselben (Ovotestes) oder getrennten Keimdrüsen (echter Hermaphroditismus/Hermaphroditismus verus).
  • Hormonelle Variationen: Auffällige Serumspiegel bei Geschlechtshormonen und deren Vorläufern, teils mit Folgen wie Gynäkomastie (Brustentwicklung bei Männern) oder Hirsutismus (sehr starke Körperbehaarung) bei Frauen, teils aber auch die sexuelle Differenzierung insgesamt betreffend. Diese kann unterschiedliche Ursachen (chromosomale, gonadale und nephrologisch bedingte Varianten, Enzymdefekte) haben.
  • Anatomische Variationen: Von geschlechtlichen Besonderheiten mit unspezifischen Ursachen bis zu eher kulturell bedingten Einschätzungen (Grundlage des sozialen Geschlechts) wie „zu kleiner“ Penis oder „zu große“ Klitoris sind sehr viele Variationen bekannt.

Viele intersexuelle „Syndrome“ bestehen nicht nur aus einer einzigen nachweisbaren Variation, sondern entstehen im Zusammenspiel mehrerer Faktoren, so zum Beispiel beim Androgenrezeptor-Defekt (AIS, Androgenresistenz). Hier sind komplette Androgenresistenz bzw. vollständiger AIS (CAIS, von complete AIS), partielle Androgenresistenz bzw. partieller AIS (PAIS) und minimale Androgenresistenz bzw. minimaler AIS (MAIS) zu unterscheiden. Bei kompletter Androgenresistenz (CAIS) entwickeln sich zum Beispiel bei einem Fötus mit XY-Chromosomen Hoden, die im Körper verbleiben können. Die Rezeptoren für Testosteron fehlen jedoch, so dass sich ein „weiblich aussehendes“ äußeres Genital (allerdings ohne weibliche innere Organe) entwickelt; das Erziehungsgeschlecht ist dann meist weiblich. Intersexuelle Menschen mit CAIS werden – anders als bei PAIS – oft erst in der Pubertät erkannt. Bei weniger ausgeprägter Resistenz kommt es laut dem medizinischen Wörterbuch Pschyrembel Wörterbuch Sexualität zu unterschiedlichen Ausbildungen der männlichen Sexualorgane (Hypospadie, Kryptorchismus, Azoospermie) und körperlicher Feminisierung (z. B. Gynäkomastie, siehe Reifenstein-Syndrom).

Bei einem XY-chromosomalen Menschen mit Swyer-Syndrom aufgrund der Deletion des SRY-Gens sind auch Vagina und Uterus ausgebildet, in Gewebeproben findet sich allerdings kein Barrkörperchen, das bei jeder XX-chromosomalen Frau zu finden ist. Bei einem XY-chromosomalen Swyer-Syndrom ist also von einer männlichen Vagina und einem männlichen Uterus zu sprechen. Auch Menschen mit Swyer-Syndrom werden oft erst in der Pubertät auffällig.

Ein XY-chromosomales Kind mit 5α-Reduktase-Mangel sieht bei seiner Geburt wie ein Mädchen aus, da die primären Geschlechtsmerkmale eher wie eine Vulva wirken. Erst ab der Pubertät entwickelt der Körper ausreichende Mengen an Dihydrotestosteron. Dadurch bildet sich aus der bislang leicht vergrößerten Klitoris ein männlicher Penis, die bisher im Bauchraum befindlichen Hoden und die kleine Prostata vergrößern in der Regel ihr Volumen deutlich und die Hoden steigen in den sich bildenden Hodensack herab. Diese Entwicklung kann auch ohne medizinische Hilfe bis zur vollständigen Fortpflanzungsfähigkeit führen.[13][14]

Zu berücksichtigen ist auch das Vorhandensein einer Prostata bei fast allen XY-chromosomalen Menschen mit intersexuellen Syndromen.

Häufigkeit

Die Häufigkeit von Intersexualität wird in Deutschland auf ca. 0,1 bis 0,2 Prozent der Bevölkerung geschätzt. Intersexualität ist jedoch keine medizinische Diagnose, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für sehr unterschiedliche klinische Phänomene mit unterschiedlichen biologischen Ursachen, so beispielsweise Abweichungen der Geschlechtschromosomen, genetisch oder medikamentös bedingte hormonelle Entwicklungsstörungen, die nicht geschlechtschromosomal bedingt sind, und Unfälle. Teilweise betrifft die Störung nicht nur die Entwicklung und Differenzierung der Genitalien, sondern auch anderer Organe. Genaue epidemiologische Daten über intersexuelle Kinder und Erwachsene in Deutschland existieren zurzeit nicht, es gibt lediglich Schätzungen. Das Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt gibt eine Größenordnung von 0,5 bis 1 je 1000 Kinder an. Die größte Gruppe umfasst die Mädchen mit einem Adrenogenitalen Syndrom (AGS, im englischen Sprachgebrauch CAH für Congential Adrenal Hyperplasia) mit einer Inzidenz von etwa 1:4000 bis 1:9000 Geburten. Um Intersexualität auszuschließen, ist eine ausführliche körperliche Untersuchung einschließlich Chromosomenanalyse notwendig.[15][16] Der Sozialwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß kritisiert, dass sich viele Faktoren auf die Geschlechtsentwicklung auswirkten und sich das Geschlecht individuell, vielgestaltig auspräge. Zuordnungen zu Intersexualität und „Disorders of Sex Development“ (DSD) würden aus der Position normativer Zweigeschlechterordnung pathologisiert.[17]

Medizinische Geschlechtsangleichung bzw. -festlegung

Ab den 1960er Jahren wurden bei Kindern mit nicht eindeutig bestimmbarem Geschlecht häufig bereits im Neugeborenenalter genitalangleichende Operationen durchgeführt. Dazu gehörten zum Beispiel die Anlage einer Neovagina, die Verkleinerung des Genitals auf eine eindeutige, meist weibliche Größe (insbesondere Klitorisverkleinerung) und die Entfernung eventuell vorhandener Hoden, letztere in der Regel mit anschließender contra-chromosomaler Hormonersatztherapie.

Diese Eingriffe wurden zumeist ohne wirksame Einwilligung der Eltern, insbesondere ohne hinreichende Aufklärung über die mit diesen Eingriffen einhergehenden Risiken und medizinisch notwendigen Folgebehandlungen durchgeführt sowie oftmals auch ohne zwingende medizinische Indikation. Dies stand im Widerspruch zu der Bedeutung dieser Maßnahmen als irreversible Eingriffe in den Kernbereich der persönlichen Identität und der körperlichen Unversehrtheit.

In einer Stellungnahme führte der Deutsche Ethikrat 2012 aus,[18] dass die Situation von intersexuellen Menschen in starkem Maße durch Leidenserfahrungen, Missachtung seitens der Medizin, mangelnder Sensibilität des gesellschaftlichen Umfelds, administrativen und bürokratischen Hemmnissen und verbreitete gesellschaftliche Unkenntnis der Lebenswirklichkeit gekennzeichnet ist. Zur rechtlichen Bewertung stellt er dar, dass Eltern nach dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 bei Nichteindeutigkeit des Geschlechts das Wahlrecht hatten (sog. Zwitterparagraf). Mit der Einführung des Personenstandsrechts Ende des 19. Jahrhunderts wurde aus dem Wahlrecht ein Zuweisungsrecht in die Kategorien „männlich“ und „weiblich“. Im Ausland dagegen lassen mehrere Kulturen eine weitere Geschlechtskategorie zu (zum Beispiel in Indien, Brasilien, Kosovo, Nordamerika und Indonesien). In Australien wurde 2011 eine dritte Kategorie für Geschlecht (X für „unbestimmt“) im Pass eingeführt. In Belgien kann das Geschlecht nach der Geburt eines Kindes als unbestimmbar eingetragen werden. In Deutschland kann seit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes 2009 auf Verlangen darauf verzichtet werden, in die Geburtsurkunde das Geschlecht aufzunehmen (§ 59 Absatz 2 PStG).[19]

In der Folge sah eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages eine weitere Änderung des Personenstandsrechts vor, die sich der Problemstellungen zum Thema „Intersexualität“ annahm und klarstellte, dass die Geschlechtsangabe im Geburtseintrag offenbleiben kann, wenn diese nicht zweifelsfrei feststeht.[20] Eine entsprechende Neuregelung in § 22 Abs. 3 PStG ist seit dem 1. November 2013 in Kraft.[21]

Seitdem erübrigen sich jedenfalls medizinisch nicht gerechtfertigte Maßnahmen zur Genitalangleichung kurz nach der Geburt. Abhängig von der konkreten Behandlungsbedürftigkeit im Einzelfall soll vielmehr eine individuelle, abgewogene Therapie erfolgen, die nicht nur anatomische und physiologische, sondern auch psychische, psychosoziale und rechtliche Gesichtspunkte integriert. Indikationsstellung und Therapie bedürfen eines interdisziplinären Teams. Eine Leitlinie der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin aus dem Jahr 2011 trägt dem Rechnung, indem sie operative Eingriffe bei Säuglingen mit mehr Zurückhaltung beurteilt.[22]

Soziale Aspekte in westlichen Kulturen

In den westlichen Kulturen der Neuzeit wurde (und wird teilweise noch heute) der Umgang mit Intersexualität von zwei zentralen Annahmen geprägt: Zum einen wird angenommen, dass es möglich sei, das „wirkliche“ Geschlecht eines jeden Menschen zu bestimmen; aufgrund dieser Annahme wurde die überwiegende Zahl der Intersexuellen zu Pseudohermaphroditen („Scheinzwittern“) erklärt. Daneben bestand und besteht die Annahme, dass es im Interesse des intersexuellen Menschen liege, seinen Körper einem „wirklichen“ Geschlecht anzupassen; begründet wird das meist mit der geschlechtlichen Zuordnung sowie sonst fehlender sozialer Akzeptanz. In der Praxis wird eine Geschlechtsfestlegung auch in vielen Alltagssituationen (Formulare für Geschäftsabschlüsse, Mitgliedschaften usw.) oder aus bürokratischen Gründen gefordert (Personenstand, manifestiert etwa in Ausweisen).

Aufgrund der von ihnen befürworteten Geschlechtsfestlegung üben auch Eltern auf ihre intersexuellen Kinder in der Regel bewusst besonders starken Druck aus, sich dem zugewiesenen Geschlecht entsprechend zu verhalten. Die Diagnosen der häufigen medizinischen Untersuchungen werden den Kindern oft routinemäßig verschwiegen, aus Schamgründen zum Teil bis ins Erwachsenenalter hinein.

Viele intersexuelle Menschen, Transgender sowie einige kritische Wissenschaftler argumentieren hingegen, dass die Vorstellung von genau zwei sauber unterscheidbaren Geschlechtern (siehe Heteronormativität) falsch sei. Sie sind der Ansicht, dass die Festlegung auf eines der beiden gegenpoligen Geschlechter oft zweifelhaft sei und zu starken physischen und psychischen Beeinträchtigungen führen könne. In der Regel handele es sich bei einer Festlegung um einen durch sozialen Druck entstandenen Wunsch des Umfeldes und nicht um ein Bedürfnis der Betroffenen selbst. Die entsprechenden pädagogischen Maßnahmen werden abgelehnt, da sie bei den Kindern zu unmäßigem Druck führten und durch das Verschweigen der Hintergründe die psychische Verwirrung noch verstärkten.

Kritisiert wird auch die Entscheidungsfindung bei der Geschlechtsfestlegung. Da die entsprechenden medizinischen Eingriffe oft im Säuglings- und Kleinkindalter vorgenommen wurden, werde der für die Betreffenden wichtigste Faktor, nämlich ihr psycho-emotionales „Identitätsgeschlecht“, nicht berücksichtigt. Stattdessen reiche die Entscheidungsfindung, so die Kritiker, oft von subjektiver Willkür (Eltern wünschten oft in selbst unplausibelsten Fällen eine männliche Zuweisung, nur wegen des uneindeutigen Genitals wird allerdings seit fünfzig Jahren meist weiblich zugewiesen) über medizinische Machbarkeit (John P. Gearharts zynisches: „Es ist einfacher, ein Loch zu machen als einen Pfahl zu bauen“[23]) bis zu Ehrgeiz der Mediziner („Urologen basteln gerne Jungen“). Beleg für den kulturhistorisch bedingten Einfluss bei der Geschlechtsfestlegung sei, dass männliche Zuweisungen in drei Viertel aller Fälle in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts festgestellt wurden.

Weiterhin ist die Tabuisierung der Intersexualität kritisiert worden. Das Motto „Sage es niemand anderem!“ übt auf die Betroffenen einen starken sozialen Druck aus.

Einige intersexuelle Menschen nutzen in ihren Bemühungen um gesellschaftliche Akzeptanz die Begriffe „Zwitter“ oder „Hermaphrodit“, um sich zu benennen, da der Begriff „Intersexueller Mensch“ bisher wenig bekannt ist und für sie zudem nur eine medizinische Kategorie darstelle, der sie äußerst kritisch gegenüber stünden.

Die NEK (Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin der Schweiz) hat sich dafür ausgesprochen die Begriffe Zwitter, Intersexuelle oder ähnliches durch „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ bzw. „Geschlechtsvarianten“ zu ersetzen. Dieser Vorschlag erfolgte mit der Begründung der Entsexualisierung des Themas im Interesse eines ungezwungenen und normalisierten Umgangs mit Menschen, die mit Geschlechtsvarianten geboren werden.

Juristische Aspekte

Seit Ende des 19. Jahrhunderts konnte in Deutschland in das Geburtsregister nur „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen werden. Es gab zunehmend Kritik, dieser Zwang diskriminiere die intersexuelle Minderheit. Der Deutsche Ethikrat schlug im Februar 2012 dem Deutschen Bundestag vor, „dass intersexuelle Menschen auch den Eintrag ‚andere‘ wählen können“.[24] Einen Zwang zur Festlegung auf „männlich“ oder „weiblich“ wertete der Rat als einen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung“.

Am 7. Mai 2013 verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Personenstandsgesetzes. Seit dem 1. November 2013 lautet der neu eingefügte § 22 Abs. 3 PStG: Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.[25] Die Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als „inter“ oder „divers“ lasse das Gesetz hingegen nicht zu.[26] Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass es gegen das Persönlichkeitsrecht von Intersexuellen verstößt, wenn diese nicht mit „inter“, „divers“ oder durch eine andere positive Bezeichnung im Geburtenregister aufgeführt werden dürfen. Es gab dem Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen, die eine solche Eintragung ermöglicht.[27][28][29]

In Deutschland konnten intersexuelle Menschen die Angabe zum Geschlecht und damit auch den Vornamen grundsätzlich nicht nach § 47 PStG ändern. Mit Beschluss vom 11. Oktober 1978 1 BvR 16/72 sah das Bundesverfassungsgericht dies als Verstoß gegen die Menschenwürde und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit an (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). Es mahnte eine gesetzliche Regelung an, die es ermöglicht, den Geschlechtseintrag im Geburtenbuch zu ändern, wenn es sich um einen irreversiblen Fall von Transsexualität handele und eine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt worden sei. Daraufhin wurde das Gesetz über die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) vom 10. September 1980 (BGBl. I, S. 1654) mit Wirkung zum 1. Januar 1981 geschaffen.

Kulturelle Aspekte

Die Idee, dass eine strikte Aufteilung aller Menschen in zwei Geschlechter (z. B. Adam und Eva) den natürlich vorhandenen Gegebenheiten nicht gerecht werde, ist nicht neu. In einigen Kulturen und Religionen werden Intersexuelle (oft zusammen mit Transgender-Personen) als Angehörige eines dritten Geschlechts betrachtet, wie die Two-Spirit vieler nordamerikanischer Indianerstämme, indische Hijras,[30] die Khanith Omans, die Eingeschworenen Jungfrauen Albaniens, die Fa'afafine Samoas oder thailändischen Katoys.

So nehmen sie in vielen Stämmen der amerikanischen Ureinwohner wie auch bei den Ureinwohnern rund um den nördlichen Polarkreis die Position eines Schamanen ein. Weil sie beide Geschlechter in sich vereinigten, hätten sie eine direktere Verbindung zum geschlechtslosen Göttlichen. Intersexuellen und Transgender-Menschen wird etwa das Potenzial übernatürlicher Wahrnehmung zugeschrieben, sie sind verantwortlich für Heilungen und Rituale. Die übernatürliche Wahrnehmung dient vielfach der Ausgrenzung aus der „Normal-Gesellschaft“.

In der altgriechischen Mythologie war der Seher Teiresias erst Mann, dann Frau und dann wieder Mann.

Intersexuelle Gottheiten finden sich unter anderem in den buddhistischen und hinduistischen Hochkulturen. Im Shaivismus & Shaktismus, zweier spiegelbildlicher Hauptkonfessionen des Sanatana Dharma, wird Göttlichkeit generell männlich*weiblich/weiblich*männlich gedacht. Shiva & Shakti sind die untrennbaren Bestandteile des Universums und bilden zusammen ein Prinzip. Mindestens 500 Millionen Menschen folgen diesem Konzept. Unterschiedlich ist die Gewichtung des männlichen/weiblichen: Die Shaivas beziehen sich etwas stärker auf die körperlose Dynamik (Shiva), die Shaktas mehr auf die Bedeutung der Urmaterialität (Shakti). Nach diesem Konzept sind beide Pole alleine machtlos. Shiva ist ohne Shakti körperlos, amateriell (Shava). Shakti hingegen ist ohne Shiva bewegungslos. Zusammen bilden sie den sich zyklisch transformierenden Kosmos. In der Gestalt der*des Ardhanarishvara finden sie eine besonders deutliche konzeptuelle Zusammenführung. Graphisch wird diese im heiligen Yantra-Ikon des Shatkona dargestellt, das den Shiva- und Shaktiaspekt in zwei ineinander verschränkten Dreiecken (Trikonas) in einem Hexagramm (Shatkona) verbindet. Shiva und Shakti beinhalten sich generell gegenseitig. Bekannt ist ebenfalls Bodhisattva Avalokiteshvara, Gottheit des Mitgefühls (japan. „Kannon“). Auch hier wird das Transzendieren der Geschlechtergrenzen als spirituelle Überwindung der Dualität interpretiert.

In christlichen, patriarchalisch geprägten Gesellschaften wird dagegen häufig auf die Bibel verwiesen. Gott habe laut Schöpfungsgeschichte die Menschen ausschließlich als Mann und Frau geschaffen. Daher wurden Intersexuelle gerade hier immer wieder gezwungen, sich einem dieser beiden Geschlechter anzupassen. 1999 hat die intersexuelle Theologin Sally Gross in Bezug auf zwei Bibelstellen (Gen 1,27 GNB und Num 5,3 GNB) darauf hingewiesen, dass – dem Buchstaben nach – die Grammatik dieser Texte auf mehr als zwei Geschlechter hinweisen könnte. Dabei berief sich Gross auch auf einige talmudische Glossen, die einen anekdotischen Charakter haben.[31]

Einige Intersexuelle mit Wunsch nach Religion oder Esoterik haben – ebenso wie Schwule, Lesben und Transgender – der christlichen Kultur aufgrund ihrer mangelnden Akzeptanz den Rücken gekehrt.[32]

Historische Aspekte

Die Bandbreite des historisch belegten Umgangs mit intersexuellen Menschen bis in die Frühe Neuzeit reicht von Verehrung bis zu Tötungsdelikten. Die Assimilierung von Hermaphroditen oder Zwittern, wie intersexuelle Menschen vor der Einführung dieses Begriffes meist genannt wurden, in die beiden Geschlechter „Mann“ und „Frau“ erhielt mit der modernen Medizin eine völlig neue Qualität.

So stellte bis Ende des 19. Jahrhunderts in Preußen das Allgemeine Landrecht Hermaphroditen noch frei, sich ab dem vollendeten 18. Lebensjahr entweder für das männliche oder für das weibliche Geschlecht zu entscheiden. Bis dahin konnten die Eltern entscheiden, „zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen“.[33] Ein Dritter konnte jedoch, wenn seine Rechte vom Geschlecht eines „vermeintlichen Zwitters“ abhängig waren (u. a. durch die unterschiedlichen Rechte der Geschlechter, beispielsweise bei Erbschaften), die Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, der auch gegen die Wahl des Zwitters oder seiner Eltern entscheiden konnte.[34] Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahmen Mediziner jedoch zunehmend für sich in Anspruch, anhand willkürlicher und sich über die Zeit hinweg verändernder Kriterien das „wahre“ Geschlecht von „Pseudo“-Hermaphroditen unabhängig von deren Willen zu bestimmen; mit oft traumatischen Folgen für diejenigen, die plötzlich einem anderen Geschlecht zugewiesen wurden. Dies lässt sich unter anderem an der Autobiographie (Anfang des 19. Jahrhunderts) und dem Suizid von Herculine Barbin ablesen. In anderen „Fällen“ nahmen allerdings auch zahlreiche Mediziner Abstand davon, anhand von Keimdrüsen ein Geschlecht zuzuweisen. Auch wurde oftmals keine Operation vorgenommen, um im Körperinneren vermutetes Keimdrüsengewebe zu bestimmen, da solche Operationen gefährlich waren. Allerdings nahmen auch Patienten ab eines gewissen Alters selbst Einfluss auf die Diagnose.[35]

Anfang des 20. Jahrhunderts wurden „Pseudo“-Hermaphroditen darüber hinaus als „missgebildet“ und „krank“ klassifiziert. Ihre Genitalien wurden nicht selten von Ärzten abfotografiert und öffentlich zur Schau gestellt. Ab den 1950er Jahren machte die Medizin ihr „Heilungsinteresse“ auch praktisch geltend. Zu diesem Zeitpunkt begann der amerikanische Arzt und Psychiater John Money, mit frühkindlichen Operationen an Intersexuellen zu experimentieren. Ziel war damals, die fehlende Geschlechtseindeutigkeit spätestens bis zum zweiten Lebensjahr durch massive chirurgische und hormonelle Eingriffe zu beheben. Die Empfehlung Moneys, das künftige Geschlecht des Kindes einfach nach Machbarkeit auszuwählen, setzte sich schließlich vierzig Jahre lang als ein internationaler Standard durch. Dieser Standard wird jedoch seit Mitte der 1990er Jahre sowohl durch die Proteste intersexueller Menschen als auch durch die Kritik renommierter Mediziner wie Milton Diamond zunehmend in Frage gestellt (vgl. auch David Reimer).

Aktuelle Aspekte

2008 und 2010 hat eine nationale Nichtregierungsorganisation die Nichterfüllung ratifizierter Rechte intersexueller Menschen in Schattenberichten bei den Vereinten Nationen in den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und den Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zur Verhandlung gebracht.

Seit 2010 beschäftigte sich der Deutsche Ethikrat mit der Situation intersexueller Menschen. Seine Stellungnahme, die der Ethikrat im Auftrag der Bundesregierung vorlegt, hat er am 23. Februar 2012 veröffentlicht.[36] Der Rat vertritt die Auffassung, dass intersexuelle Menschen als ein Teil gesellschaftlicher Vielfalt den Respekt und die Unterstützung der Gesellschaft erwarten dürfen. Zugleich müssten sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierungen geschützt werden.[37]

Intersexualität – Begriffe und Syndrome

M = männlich / W = weiblich / IS = Intersexuell / ( ) = wird wahrgenommen als

Fachbegriff Geschl. Erklärung Wirkung

„Normalität“

Gesamthäufigkeit versus Intersexualität

Häufigkeit ca. 1–2 : 1000

W
M
IS
Abweichung von normierten Geschlechtsmerkmalen oder auch Geschlechtseigenschaften und dem typischen Körperbau Weiblich: Genotyp 46,XX; Brustwachstum; Vulva, Eierstöcke, Eileiter, Gebärmutter, Menstruation und gebärfähig; Fettverteilung, Hauteigenschaften, Behaarung weich und gering am Körper, typisches Kopfhaar, typische Schambehaarung

Männlich: Genotyp 46,XY; Bartwachstum, Stimmbruch; Penis, Hoden, Prostata, Samenleiter, Samenblase, Ejakulation und zeugungsfähig; typische Körperbehaarung, Glatzenbildung und Geheimratsecken

Jede Abweichung im Phänotyp (Erscheinungsbild) oder Genotyp kann im weitesten Sinn der Intersexualität zugerechnet werden.

Turner-Syndrom

Häufigkeit ca. 1 : 2500

IS
W
Das Geschlechtschromosomenpaar enthält nur ein X, also 45,X0 oder als Mosaik 45,X0 46,XX Die äußeren und inneren Geschlechtsorgane werden weiblich ausgebildet, die Geschlechtsreife tritt jedoch nicht ein;
überwiegend Kleinwuchs und die Gefahr weiterer körperlicher Entwicklungsstörungen ohne med. Behandlung
Klinefelter-Syndrom
Häufigkeit ca. 1 : 590
IS
M
(W)
Beim Trennungsvorgang der Chromosomen während der Teilungsphase entsteht ein dreifach gepaartes Geschlechtschromosom vom Typ 47,XXY Das äußere und innere Erscheinungsbild ist überwiegend männlich, durch verringerte Testosteronproduktion kommt es aber in der Pubertät nicht zu den typisch männlichen Ausprägungen, die Spermienproduktion ist meist erheblich vermindert.
Pseudohermaphroditismus = „Scheinzwitter“ IS
M/W

Ein Sammelname für viele der bisher aufgeführten Syndrome

Hermaphroditismus verus = „echte“ Zwitter IS Gleichzeitige Entwicklung der inneren und äußeren weiblichen und männlichen Geschlechtsmerkmale Gebärfähigkeit kann erreicht werden; eine Eigenbesamung ist nicht möglich, denn die Hoden produzieren zwar ausreichend Hormone, aber die Spermienreifung ist gestört.

Es sind aber auch Einzelfälle von männlich lebenden Betroffenen bekannt, die erfolgreich Kinder gezeugt haben.[38]

Syndrome mit geschlechtsuntypischen Auswirkungen
Die folgenden Begriffe sind nur im erweiterten Sinne IS zuzuordnen, was auch aus der Geschlechtsangabe ersichtlich ist.
Weibliche Scheinzwitter W Verschiedene angeborene Mangelerscheinungen oder Gen-Defekte führen zur Verhinderung der Sexualentwicklung oder Vermännlichung;
z. B. Aromatasemangel,

3β-HSD, Hyperandrogenämie (vor allem durch PCOS)

ein Enzym, das die Bildung von Östrogenen fördert; es kommt zu Mangel an Östrogenen und erhöhter Testosteronproduktion.

Das Enzym fördert die Bildung von Sexualhormonen, bei Mangel kommt es zu einer leichten Vermännlichung.

Männliche Scheinzwitter M Verschiedene angeborene Mangelerscheinungen oder Gen-Defekte führen zur Verhinderung der Sexualentwicklung oder Verweiblichung;
z. B. 17β-HSD-Mangel,

5α-Reduktase-Mangel

Androstendion kann nicht in Testosteron umgewandelt werden, und es fehlt bei der Entwicklung in der Schwangerschaft der androgene Einfluss, es kommt zur Zuordnung weiblich trotz 46,XY und Hoden, in der Pubertät jedoch leichte Vermännlichung.

Das im Hoden neben Testosteron gebildete Östradiol führt in der Pubertät zu einem weiblichen Brustwachstum, wenn das Enzym nicht ausreichend vorhanden ist.

Sexualhormone produzierende Tumoren

bei männlichen und weiblichen Scheinzwittern

M/W Diese Tumoren sind meist gutartig und können schon vor der Pubertät entstehen, ohne dass sie erkannt werden oder selbst Beschwerden hervorrufen. Je nach „Wirt“, Art, Zeitpunkt und Menge der Hormonausschüttung kommt es zu geschlechtsuntypischen Entwicklungen oder zu Beschleunigung oder Hemmung geschlechtstypischer Entwicklungen.

Die Tumoren treten in der Nebennierenrinde auf, in den Eierstöcken oder Hoden, selten im Bereich der Hypophyse.

Neurologische Syndrome, die manchmal eingeordnet werden
Hirnorganische Intersexualität = Transsexualität, Transidentität oder Transgender

Häufigkeitsangaben sehr variabel; in Deutschland mehr als 1:800.

W
M
Der Phänotyp ist eindeutig, jedoch liegt die Geschlechtsprägung im Gehirn näher am anderen als dem bei der Geburt aufgrund des körperlichen Erscheinungsbildes zugewiesenen Geschlecht.

Verhältnis m/w ca. 1 : 1

Die Identifikation mit dem bei der Geburt aufgrund des körperlichen Erscheinungsbildes zugewiesenen Geschlecht gelingt nicht. Meist werden Hormonhaushalt, sekundäre oder auch primäre Geschlechtsmerkmale als mit dem Gehirn inkompatibel und „falsch“ oder mindestens als belastend oder störend empfunden. Die psychisch-seelische Entwicklung oder auch das natürliche Rollenverhalten der Person stehen sehr oft im Widerspruch zu den biologischen Vorgaben und den Erwartungen des Umfeldes. Es entstehen psychische und psychosomatische Störungen verschiedenster Art, insbesondere der Geschlechtsidentität, die sich durch geschlechtsangleichende Maßnahmen häufig bessern.
Transvestismus

weitgehend unerforscht; es halten sich in der Literatur unwissenschaftliche Thesen ab dem frühen 20. Jahrhundert

W
M
Annahme des typischen Kleidungsstils eines anderen Geschlechtes aus individuell verschiedenen Gründen; zu unterscheiden von der schauspielerischen Travestie, dem Spielen einer Bühnenrolle in anderem Geschlecht; vgl. auch Cross-Dressing Transvestismus bei Frauen bleibt meist unbehelligt, während Transvestismus bei Männern häufiger öffentlich bemerkt wird.
Psychoneurologische Intersexualität M/W Annahme des typischen (oder besser: als normentsprechend betrachteten) Sexualverhaltens des Gegengeschlechtes (weitgehend unerforscht). Es handelt sich um die Geschlechtsorientierung. Wenn Phänotyp und Genotyp eindeutig und erkennbar sind, spricht man von Homosexualität, lesbisch oder schwul. Bei einer gleichzeitig vorliegenden somatischen Intersexualität kann der Eindruck von Heterosexualität entstehen.

In der Literatur

Jeffrey Eugenides beschreibt in seinem Roman Middlesex, für den er mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet wurde, die Lebensgeschichte der hermaphroditen Hauptfigur Calliope und die Schwierigkeiten des Erwachsenwerdens. Auch im historischen Roman Der Greif von Gary Jennings ist die Hauptfigur ein Hermaphrodit.

Im Roman Die Galerie der Lügen von Ralf Isau sind gleich mehrere Figuren echte Hermaphroditen. Der Autor behandelt in seinem Buch nicht nur das „Hin- und Hergestoßensein zwischen den Geschlechtern“, sondern geht auch auf unkonventionelle Weise der Frage nach, ob intersexuelle Menschen der nächste Schritt der Evolution sind.

In Gustav Meyrinks Roman Der Golem spielt der Hermaphroditismus ebenfalls eine wichtige Rolle.

In der Science-Fiction-Literatur wird Hermaphrodismus oft als Kennzeichnung außerirdischer Lebensformen verwendet oder auch als (absichtlich hervorgerufener) „fremdartiger“ Zustand zukünftiger Menschen(kulturen) eingeführt (z. B. die Herm vom Planeten Beta im Barrayar-Zyklus von Lois McMaster Bujold).

Im Foundation-Zyklus von Isaac Asimov tritt der Hermaphrodit Fallom auf, dessen Doppelgeschlechtlichkeit auf dem Planeten Solaria gezielt herbei geführt wurde. Dennoch wird sie zumindest in der Sprache wie eine Frau behandelt.

Im Film

Ein sehr frühes filmisches Dokument findet sich in der verfilmten Biografie (1907) von Karl M. Baer Aus eines Mannes Mädchenjahren aus dem Jahr 1919. Der Stummfilm gilt aber als verschollen.

Der argentinische Film XXY[39][40] behandelt das Thema Intersexualität und die damit verbundenen Probleme anhand der Geschichte der 15-jährigen Alex.

Der österreichische Film Tintenfischalarm[41][42] zeigt die Geschichte des Intersexuellen Alex/Jürgen, der geschlechtsuneindeutig geboren wurde, im Kindesalter geschlechtsangleichende Operationen und Hormonbehandlungen zur Verweiblichung erhält und im Erwachsenenalter die Entscheidung zur operativen und hormonellen Veränderung zum Mann trifft.

Die Münsteraner Tatort-Folge Zwischen den Ohren vom September 2011 thematisiert Intersexualität und die Akzeptanz- sowie Selbstfindungsprobleme, mit denen Menschen mit dieser genetisch bedingten Variation häufig zu kämpfen haben. Im Luzerner Tatort Skalpell vom 28. Mai 2012 geht es um den Mord an einem auf intersexuelle Kinder spezialisierten Chirurgen.[43]

Der Film Das verordnete Geschlecht von Oliver Tolmein und Bertram Rotermund veranschaulicht Zwitter und Geschlechterpolitik in Deutschland.[44]

Der Film Die Katze wäre eher ein Vogel bietet Einblicke in die Erfahrungswelten vierer intersexueller Menschen.[45]

Die Figur der Lauren Cooper (gespielt von Bailey De Young) in der amerikanischen Fernsehserie Faking It ist intersexuell. Thematisiert werden die Akzeptanz von außen und die eigene Akzeptanz der Betroffenen.[46][47]

Siehe auch

Literatur

Publikationen intersexueller Menschen

  • N. O. Body (Karl M. Baer): Aus eines Mannes Mädchenjahren. Reprint der Erstausgabe, 1. Auflage, Edition Hentrich, Berlin 1993, ISBN 3-89468-086-5 (Originalausgabe: Riecke, Berlin 1907).
  • Michel Reiter: Ein normales Leben ermöglichen. In: Neue Gesellschaft für bildende Kunst e.V. (NGBK) (Hrsg.): 1-0-1 [one 'o one] intersex. Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung vom 17. Juni bis zum 31. Juli 2005, NGBK, Berlin 2005, ISBN 978-3-926796-95-0, S. 136–141.
  • Ins A Kromminga: Die Borniertheit der Toleranz. Die extraterrestrischen Strahlen meiner Jugend − (Scotty, where ARE you?!) In: Neue Gesellschaft für bildende Kunst e.V. (NGBK) (Hrsg.): 1-0-1 [one 'o one] intersex. Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. NGBK, Berlin 2005, ISBN 978-3-926796-95-0, S. 27–31.
  • Curtis E. Hinkle: Sexistische Genetik und ambivalente Medizin. In: GID Spezial, Band 9, 2009, S. 27–29.
  • Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM): Intergeschlechtlichkeit ist kein medizinisches Problem!. In: GID Spezial, Band 9, 2009, S. 21–26.
  • Verein Intersexuelle Menschen e.V.: Vielfalt zulassen? Wir sind dafür! Stellungnahme des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. zur Präimplantationsdiagnostik. In: GID Spezial, Band 9, 2009, S. 30–32.
  •  Elisa Barth, Ben Böttger, Dan Christian Ghattas, Ina Schneider (Hrsg.): Inter. Erfahrungen intergeschlechtlicher Menschen in der Welt der zwei Geschlechter. Lebensgeschichten aus über zehn Ländern. NoNo-Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-942471-03-9.

Medizin und Psychologie

Geschichte

  • Ulrike Klöppel: XX0XY ungelöst: Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin. Eine historische Studie zur Intersexualität. Transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1343-8.
  • Ulrike Klöppel: Zwitter, Zweifel, Zwei-Geschlechter-Norm. In: GID Spezial, Band 9, 2009, S. 5–12.
  • Dericks-Tan & Martin: Onans Kinder. Merk-Würdiges zu Sexualität und Fortpflanzung aus Geschichte und Medizin. Abadi, Alzenau 2000, ISBN 3-00-006497-4.
  • Heinz-Jürgen Voß: Intersexualität – Intersex: Eine Intervention. Unrast, Münster 2012, ISBN 3-89771-119-2.

Sozialwissenschaften

  • Ulla Fröhling: Leben zwischen den Geschlechtern. Intersexualität – Erfahrungen in einem Tabubereich. Links, Berlin 2003, ISBN 978-3-86153-290-3.
  • Kathrin Zehnder: Zwitter beim Namen nennen-Intersexualität zwischen Pathologie, Selbstbestimmung und leiblicher Erfahrung. Transcript, Bielefeld 2010 ISBN 978-3-8376-1398-8.
  • Adrian de Silva: Physische Integrität und Selbstbestimmung: Kritik medizinischer Leitlinien zur Intersexualität. In: Zeitschrift für Sexualforschung, Band 20, Nr. 2, 2007, S. 176–185.

Recht

  • Konstanze Plett: Intersexualität aus rechtlicher Perspektive. In: polymorph (Hrsg.): (K)ein Geschlecht oder viele? Transgender in politischer Perspektive. Querverlag, Berlin 2002, S. 31–42 (Erstveröffentlichung: Recht auf ein eigenes Geschlecht. In: Gigi – Zeitschrift für sexuelle Emanzipation, Nr. 13 (Mai/Juni 2001), S. 24–27).
  • Konstanze Plett: Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin. In: Frauke Koher, Katharina Pühl (Hrsg.): Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen. Leske/Budrich, Opladen 2003, S. 21–41.
  • Konstanze Plett: Intersexualität als Prüfstein: Zur rechtlichen Konstruktion des zweigeschlechtlichen Körpers. In: Kathrin Heinz, Barbara Thiessen (Hrsg.): Feministische Forschung – Nachhaltige Einsprüche. Leske/Budrich, Opladen 2003, S. 323–336
  • Konstanze Plett: Intersex und Menschenrechte. In: Claudia Lohrenscheit (Hrsg.): Sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht. Nomos, Baden-Baden 2009, S. 151–167.
  • Angelika Kolbe: Intersexualität, Zweigeschlechtlichkeit und Verfassungsrecht. Eine interdisziplinäre Untersuchung. Nomos, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5449-9.
  • Britt Tönsmeyer: Die Grenzen der elterlichen Sorge bei intersexuell geborenen Kindern. Nomos, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-7318-6.

Kunst

  • Neue Gesellschaft für bildende Kunst e.V. (NGBK) (Hrsg.): 1-0-1 [one 'o one] intersex. Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung vom 17. Juni bis zum 31. Juli 2005, NGBK, Berlin 2005, ISBN 978-3-926796-95-0.

Weitere

Weblinks

 Wiktionary: Intersexualität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Intersexualität - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Linklisten

  • Selbsthilfe- und Kontaktgruppen, Foren, Infos, Organisationen, Projekte, Forschung und Wissenschaft auf der Internetseite des Vereins Intersexuelle Menschen e.V.
  • Inter*-Organisationen weltweit auf der Internetseite der (OII)
  • Liste der interdisziplinären klinischen Forschergruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Vom Gen zur Geschlechtsidentität“
  • Liste des Netzwerk Disorders of Sex Development
  • Liste der Hamburger Forschergruppe Intersex

Einzelnachweise

  1. Internetseite des Vereins Intersexuelle Menschen e.V.
  2. Internetseite von IVIM: Unsere Basisprinzipien
  3. Inter*-Aktion: Die erste Berliner Inter*-Tagung
  4. Richard Goldschmidt: Vorläufige Mitteilung über weitere Versuche zur Vererbung und Bestimmung des Geschlechts. In: Biologisches Centralblatt 35/12, 1915, S. 565–570.
  5. Siehe Ulrike Klöppel: XX0XY ungelöst: Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin. Eine historische Studie zur Intersexualität, transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1343-8, Kap. II.3.4.
  6. Siehe Helga Satzinger: Differenz und Vererbung: Geschlechterordnungen in der Genetik und Hormonforschung 1890–1950, Böhlau, Köln [u. a.] 2009, ISBN 978-3-412-20339-9, Kap. II.3.
  7. Goldschmidt selbst kritisierte die „willkürliche Begriffsverwendung“: Richard Goldschmidt: Die sexuellen Zwischenstufen. Verlag von Julius Springer, Berlin 1931, S. 12.
  8. Siehe Ulrike Klöppel: XX0XY ungelöst: Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin. Eine historische Studie zur Intersexualität, transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1343-8, Kap. II.3.4.
  9. Consensus Statement on Management of Intersex Disorders. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ) sowie die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) hat sich in ihrer Leitlinie Störungen der Geschlechtsentwicklung der im Consensus Statement vorgeschlagenen Nomenklatur angeschlossen.
  10. Internetseite von IVIM: Unsere Basisprinzipien; Curtis E. Hinkle: Sexistische Genetik und ambivalente Medizin. In: GID Spezial 9, 2009, 27–29. Siehe auch Adrian de Silva: Physische Integrität und Selbstbestimmung: Kritik medizinischer Leitlinien zur Intersexualität. In: Zeitschrift für Sexualforschung 20/2, 2007, S. 176–185.
  11. http://psychnews.psychiatryonline.org/newsarticle.aspx?articleid=1676226
  12. Julianne Imperato-Mcginley, Vivian Sobel, Yuan-Shan Zhu: Fetal hormones and sexual differentiation. In: Obstetrics and Gynecology Clinics of North America. Band 31, Nr. 4, Januar 2005, S. 837–856, DOI:10.1016/j.ogc.2004.08.005 (Volltext).
  13. Julianne Imperato-McGinley, Yuan-Shan Zhu: Androgens and male physiology—The syndrome of 5 alpha-reductase-2 deficiency. In: Molecular and Cellular Endocrinology. Band 19, Nr. 1, Dezember 2002, S. 51–59, DOI:10.1016/S0303-7207(02)00368-4 (Volltext).
  14. Hey-Joo Kang, Julianne Imperato-McGinley, Yuan-Shan Zhu, Zev Rosenwaks: The effect of 5α-reductase-2 deficiency on human fertility. In: Fertility and sterility. Band 101, Nr. 2, Januar 2014, S. 310–316, DOI:10.1016/j.fertnstert.2013.11.128 (Volltext).
  15. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS. Drucksache 14/5425. In: dip21.bundestag.de. 20. März 2001, abgerufen am 28. August 2017.
  16. Forschungsbericht 2016 – Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt. Medizinische Fakultät der Universität Magdeburg, abgerufen am 28. August 2017.
  17. Heinz-Jürgen Voß: Intersexuellenbewegung und zweigeschlechtliche Norm – Zwischen Emanzipation und Restauration. Eine kritisch-biologische Intervention. In: Li­mi­na­lis, 2009/3, S. 42–59 (Volltext als PDF-Datei).
  18. Deutscher Ethikrat: Intersexualität. Stellungnahme vom 23. Februar 2012. Abgerufen am 23. Oktober 2014.
  19. Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG) BT-Drucks. 17/10489 vom 15. August 2012. pdf, abgerufen am 29. Oktober 2014.
  20. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/10489 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG) BT-Drucks. 17/12192. pdf, abgerufen am 29. Oktober 2014.
  21. Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1122)
  22. Störungen der Geschlechtsentwicklung. In: Leitlinien der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Nr. 027/022, abgerufen am 26. Mai 2017.
  23. vgl. Melissa Hendricks: „Is it a Boy or a Girl?“ In: Johns Hopkins Magazine, November 1993, S. 15
  24. AFP-Meldung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. Februar 2012, Seite 5
  25. sueddeutsche.de 16. August 2013 / Heribert Prantl: Männlich, weiblich, unbestimmt
  26. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 52/15
  27. Bundesverfassungsgericht für drittes Geschlecht im Geburtenregister Spiegel Online, 8. November 2017
  28. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16
  29. Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 95/2017 vom 8. November 2017 zum Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16
  30. humsafar: Erklärung der Untergruppen (Englisch) (PDF; 79 kB)
  31. „Intersexuality and Scripture“ (Memento vom 25. Juni 2006 im Internet Archive) von Sally Gross (englisch)
  32. „Vielfalt der Geschlechter & Christentum“ (Memento vom 4. Januar 2009 im Internet Archive) – Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (2003)
  33. siehe Zwitterparagraf, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten § 19
  34. Erster Theil, §§ 19-23 PrALR, http://www.smixx.de/ra/Links_F-R/PrALR/PrALR_I_1.pdf
  35. Heinz-Jürgen Voß (2008): Wie für Dich gemacht: die gesellschaftliche Herstellung biologischen Geschlechts. In: Coffey, J., Köppert, K., mAnN*, L., Emerson, J., Klarfeld, R., Müller, D., Huber, J., Emde, V.D. (Hrsg.): Queer leben – queer labeln? (Wissenschafts-)kritische Kopfmassagen. fwpf Verlag, Freiburg, S. 153–167, ISBN 978-3-939348-14-6
  36. Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Intersexualität (PDF; 1,6 MB)
  37. Pressemitteilung des Deutschen Ethikrats vom 23. Februar 2012
  38. Faheem Zayed, Ibrahim Ghalayini and Ismail Matalka: A male phenotype (XY) hermaphrodite treated for seminoma, fathered a healthy child by IVF–ICSI technique. J Assist Reprod Genet. 2008 July; 25(7): 345–348. PMID 18648929
  39. Der argentinische Film XXY in der imdb
  40. Filmwebsite
  41. Filmwebsite
  42. Der österreichische Film Tintenfischalarm in der imdb
  43. Skalpell tatort.de
  44. Website des Films Das verordnete Geschlecht
  45. Filmwebsite
  46. Lesley Goldberg: MTV's 'Faking It’ to Tell Intersex Story in Season 2. Showrunner Carter Covington talks with THR about exploring the new-to-TV storyline. The Hollywood Reporter, 12. September 2014, abgerufen am 9. Februar 2016 (english).
  47. James Nichols: MTV's 'Faking It’ To Include Intersex Character. The Huffington Post, 15. September 2014, abgerufen am 9. Februar 2016 (english).
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