Tierschutz

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„Schützt die Tiere“ Die Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost von 1981 zeigt ein Blässhuhn-Küken

Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von Leiden, Schmerzen, Schäden und unnötigen Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Der Tierschutz zielt auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit. Im Unterschied zu den Verfechtern von Tierrechten, die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen ablehnen, liegt im Tierschutzrecht und seinen zugehörigen Regelungen der Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung, Umgang mit und Nutzung von Tieren durch den Menschen. Der Tierschutz beschränkt sich weitgehend auf den Schutz von Wirbeltieren.

Historische Hintergründe des Tierschutzes

Tierschutz und Religion

In den frühen Kulturen der Menschheit (beispielsweise im Alten Ägypten) und bei sogenannten Naturvölkern findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. So waren die alten Ägypter sich beispielsweise über die gemeinsame Herkunft von Tier und Mensch in der Schöpfung bewusst. Dies drückte sich auch in ihrer Götterdarstellung aus: Die meisten ägyptischen Götter wurden mit Menschenkörpern und Tierköpfen dargestellt.

In asiatischen Religionen wie Hinduismus, Jainismus und Buddhismus haben bestimmte Tiere, insbesondere bezüglich des Reinkarnationsgedankens, eine besondere Stellung. So gelten in diesem Zusammenhang im Hinduismus die Kühe als unantastbar. Und da der Mensch unter Umständen als Tier wiedergeboren werden kann, spielt dort die Verkörperung der menschlichen Seele in einem Tier eine sehr prägende Rolle. Im Jainismus geht der Tierschutzgedanke so weit, dass alle seine Glaubensanhänger vegan leben.

Der jüdische Tierschutz – mit seinem bereits in der Tora verankerten Verbot der Tierquälerei (Tza`ar ba`alei chayim) und mit der Formulierung von Tierrechten wie Sabbat­ruhe für Tiere, der Verantwortung des Tierhalters für das Tier sogar am Ruhetag – ist Grundlage der Argumentation von Hanna Rheinz: Sie erklärt das Schächten, die Shechita (das betäubungslose jüdische Schlachten) und das Tieropfer im Tempel als Ausnahme des ursprünglich auch für Tiere geltenden Tötungsverbots. Neben der auch im Judentum verwurzelten Ethik des Mitgefühls steht nicht das willkürlich und nach Spezies selektierende Mitleid, sondern der im jüdischen Religionsgesetz verankerte Rechtsanspruch des Tieres im Mittelpunkt.

Wie für das Judentum gelten auch für das Christentum die Aussagen des Alten Testaments. Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass Christus das Tieropfer abgeschafft und durch das Opfer von Wein und Brot ersetzt hat. Einzelne Theologen haben dies als Form von Verantwortungsethik verstanden. Der württembergische, vom Pietismus geprägte Pfarrer Christian Adam Dann (1758–1837) begründete seinen Einsatz für die gequälten Tiere damit, dass sie die Mitgeschöpfe der Menschen seien und als solche ebenso von Gott geliebt. Ein Mensch, der Tiere quäle, könne Gott und seine Mitmenschen nicht lieben. Er bezog sich dabei unter anderem auf Spr 12,10 LUT: „Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, aber das Herz der Gottlosen ist unbarmherzig“. Sein Freund, der Liederdichter und Pfarrer Albert Knapp, gründete wenige Monate nach Danns Tod einen der ersten Tierschutzvereine Deutschlands.[1]

Albert Schweitzer vertrat das Konzept der „Ehrfurcht vor dem Leben“. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde die Aussage populär: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“ Daraus folgte für Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei. Karl Barth, der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als „sentimental“ abzutun: „Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer […] von einem haben will?“ Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei Eugen Drewermann.

Auf breiterer Basis im christlichen Bewusstsein verankert wurde der Tier- und Naturschutz im „Konziliaren Prozess zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“, einer Bewegung, die 1983 in Vancouver auf der Vollversammlung des Weltkirchenrates (Ökumenischer Rat der Kirchen) begann. Die ökumenische Weltversammlung 1990 in Seoul formulierte zehn Grundüberzeugungen als Abschlussdokument. In Grundüberzeugung VII heißt es: „Gott, der Schöpfer, ist der Ursprung und der Erhalter des ganzen Kosmos. Gott liebt die Schöpfung […] Da die Schöpfung von Gott ist und seine Güte die ganze Schöpfung durchdringt, sollen wir alles Leben heilig halten.“ Diese Überzeugung hat seitdem in vielen kirchlichen Gemeinden das Denken und Handeln mit Bezug zum Tierschutz inspiriert.

Im Islam gibt es einen ähnlichen Blick auf die Tiere wie im Alten Testament. So heißt es in Sure 40, Vers 79 und 80: „Gott ist es, der für euch die Herdentiere gemacht hat, damit ihr auf ihnen reiten könnt, und ihr könnt auch von ihnen essen... und daß ihr durch sie jegliches Bedürfnis befriedigen möchtet, das in euren Herzen sein mag.“

Philosophische Tierschutzargumentation

Hauptartikel: Tierethik

In der Antike wird der Gedanke des Tierschutzes erstmals mit der Forderung nach einer vegetarischen Lebensweise verbunden, beispielsweise bei Pythagoras und Plutarch. Im Römischen Recht galten Tiere hingegen als Sachen, eine Auffassung, die bis in die Gegenwart hineinreicht.

René Descartes

Der Naturalismus brach mit dem aristotelisch-scholastischen Weltbild der Kirche und forderte einen methodischen, rationalistischen Zugang zu Naturphänomenen. René Descartes (1596–1650) kam über die von Galileo Galilei (1564–1642) nachgewiesene ,Himmelsmechanik‘ des Nikolaus Kopernikus zum Schluss, dass für die gesamte Natur vergleichbare Gesetzmäßigkeiten gelten müssen. Für ihn war der Mensch Teil der Natur und unterschied sich vom Tier einzig und allein durch Sprache und Vernunft.[2]

Jean Jacques Rousseau (1712–1778) argumentiert: Tiere..."da ihnen Denkvermögen und Freiheit fehlen, dieses Gesetz nicht erkennen können,... sie aber durch die Empfindungsfähigkeit, mit der sie begabt sind, etwas mit unserer Natur gemeinsam haben,... sie auch am Naturrecht teilhaben müssen und... der Mensch ihnen gegenüber einer gewissen Art von Pflichten unterworfen ist."[3]

Bei Immanuel Kant findet sich der Schutz der Tiere vor grausamer Behandlung in sein Pflichtenkonzept eingebettet, da Grausamkeit gegen Tiere das Mitleid des Menschen abstumpfe und dadurch eine seiner Moralität dienliche Anlage austilge. Die moderne Tierschutzdiskussion knüpft vielfach an naturalistische Positionen an, wobei dann umstritten ist, wo die Grenze zwischen zulässiger Tiernutzung und moralisch zu verwerfender Grausamkeit verläuft.

Bei Arthur Schopenhauer findet sich der Gedanke der Tierrechte: „Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig.“ Schopenhauers Auslassungen sind von einem grundsätzlichen Antijudaismus bestimmt. So führt er aus „Die vermeinte Rechtlosigkeit der Thiere … daß es gegen Thiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei des Occidents, deren Quelle im Judenthum liegt.“[4][5]

Tierschutz in der Neuzeit

Mit der Industrialisierung und der damit verbundenen Technisierung der Viehzucht, der umfangreichen Verwendung von Tieren in Landwirtschaft, Handwerk und Industrie wie auch im Militär entstanden aber im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen und -organisationen.

Der neuzeitliche gesetzliche Tierschutz und der Aufbau des zugehörigen Tierschutzrechts begann 1822 mit dem ersten erlassenen Tierschutzgesetz in England und schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen. Zustande gekommen war es auf Initiative des Parlamentariers Richard Martin, der daraufhin den Spitznamen Humanity Dick erhalten hatte. Zusammen mit anderen zählte er auch zu den Gründungsmitgliedern der weltweit ersten Tierschutzorganisation Society for the Prevention of Cruelty to Animals (SPCA), die zwei Jahre später aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem die Gesellschaft 1840 den Segen der damaligen Königin Victoria erhalten hatte, durfte sie sich fortan Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) nennen und erlangte einen bedeutenden Einfluss. Zur gleichen Zeit warb Marie Espérance von Schwartz europaweit für ein Engagement gegen Tierversuche.

In Deutschland hingegen war Tierschutz im Kaiserreich ein politisch wenig anerkanntes Anliegen, auch wenn sich etwa Richard Wagner 1879 in einem offenen Brief sehr aktiv dafür eingesetzt hatte. Der Tierschutz war in Deutschland völkisch, antisemitisch und gegen die moderne Industriegesellschaft eingestellt, Schächtung und Vivisektion wurden als Ausdruck und Grundlage einer „jüdischen Medizin“ beschimpft. Diese Vorgeschichte macht Tierschutzanliegen im deutschen Judentum bis zum heutigen Tag problematisch. Umgekehrt trifft das spezielle, durchaus innige Verhältnis von Judentum und Natur bei den deutschen Tierschutzorganisationen auf Desinteresse und antijudaistische Vorbehalte.[6] Zusätzlich zu den seit den 1870er Jahren in den Großstädten entstehenden Tierschutzvereinen begannen vom Pietismus beeinflusste Geistliche und Schulpädagogen mit sittlich-moralischen Flugblättern, Vorträgen und Schriften im volkspädagogischen Duktus um ein wachsendes Tierschutzverständnis zu werben. Tierschutz-Kalender und Tierschutz-Fibeln wurden vom Berliner Tierschutzverein und Deutschen Lehrer-Tierschutzverein in Umlauf gebracht.[7]

Initiative Schächtverbot 1891: nördliche Deutschschweiz befürwortet Verbot, lateinische Schweiz lehnt sie ab.

In der Schweiz entstand 1843 in Bern der erste Tierschutzverein nach englischem Vorbild, 1861 wurde der Schweizerische Zentralverein zum Schutz der Tiere gegründet. 1854 verbot der Schweizer Kanton Aargau die Tötung des Viehs mittels Kopfschlag, ausgenommen in Lengnau und Endingen, den einzigen Schweizer Gemeinden, wo sich Juden niederlassen durften. Mit der angenommenen eidgenössischen Volksinitiative «Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung» 1891 wurde das Schächten verboten. Der Anteil der Ja-Stimmen war auf Grund des historischen Antisemitismus in den Deutschschweizer Kantonen größer (z. B. 90,1 % Ja-Anteil im Kanton Aargau). Dagegen wurde die Initiative in der lateinischen Schweiz, wo sowohl Antisemitismus wie Tierschutz auf weniger Resonanz stießen, klar verworfen (z. B. 3,1 % Ja-Anteil im Kanton Wallis).[8]

Im Deutschland war die Tierschutzbewegung im Kaiserreich erfolglos bemüht, die damals sehr tierversuchsfreundliche Gesetzgebung zu verschärfen, ein Anliegen, welches vom NS-Regime aufgenommen und sofort nach 1933 mit großem propagandistischen Aufwand in die Tat umgesetzt wurde.[9] Die Tierschutzgesetzgebung des Naziregimes wurde in beiden deutschen Staaten nach 1945 übernommen. Bei der Reform des Tierschutzgesetzes im Westen 1972 waren – so etwa in der Person von Albert Lorz, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a. D. – auch Juristen intensiv beteiligt, die bereits in den 1930er Jahren am Reichstierschutzgesetz mitgewirkt hatten.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verdrängten Automobile die Pferdekutschen von den Straßen. Es gab jedoch Rückfälle, vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg. Viele Kutscher im zerstörten Berlin 1945 waren ehemalige Autofahrer, die mit Pferden nicht umgehen konnten und diese misshandelten. Das führte zu offener Kritik.[10]

Seit den 1980er Jahren werden in Deutschland von Rechtsextremen zunehmend wieder Themen des Tierschutzes im Nationalsozialismus aufgegriffen, oft in Verbindung mit anti-islamischer Propaganda,[11] Antiglobalismus und Antisemitismus.

Ab den 1990er Jahren führten einige deutsche Bundesländer die Funktion des Landestierschutzbeauftragten ein, zuerst Hessen im Jahr 1992. Die Stelle ist eine Art Ansprechpartner und “Anwalt” in Tierschutzfragen, fachlich wie politisch unabhängig und hat – wie bei der Art Beauftragten üblich – keine “behördliche Kompetenz”.[12]

Der Tierschutz wurde 1973 in die Schweizer Bundesverfassung verankert (heute Art. 80 BV). 1978 folgte das Tierschutzgesetz (TSchG), das mit der Tierschutzverordnung von 1981 in Kraft trat und seither mehrmals revidiert wurde.[13]

Der Tierschutz ist in Deutschland inzwischen als Staatsziel im Grundgesetz und im Jahre 2004 auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen worden: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“

In vielen Staaten, wie beispielsweise China, existiert allerdings bis heute kein Tierschutzgesetz.[14] In China spielen Tiere als Rohstofflieferant für die Traditionelle Chinesische Medizin eine Rolle, so werden z. B. Bärenfarmen unterhalten, in denen in engen Käfigen Tausende von Tieren zur Gewinnung und Vermarktung von Gallensaftprodukten gehalten werden (siehe Asiatischer Schwarzbär). Daneben wurde die Pelz­tierhaltung in China in den letzten Jahrzehnten umfangreich ausgeweitet.

Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in den 1970er Jahren, die etwa durch die Werke der Philosophen Peter Singer und Tom Regan inspiriert wurde, kam es zu einer bis heute andauernden Spaltung in eine (traditionelle) Tierschutzbewegung und eine (radikalere) Tierrechtsbewegung. Während Tierschützer, wie etwa der Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes Wolfgang Apel, Tierrechtlern vorwarfen, durch überzogene Forderungen den Tieren de facto einen Bärendienst zu erweisen, kritisieren Tierrechtler an Tierschützern, dass diese die Interessen der Tiere nur halbherzig und inkonsequent vertreten würden.

Helmut F. Kaplan spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer „Tierschutz-Lüge“ und meint damit die „Verniedlichung von Grundsatz-Problemen zu Mengen-Problemen.“ Beispiele hierfür seien etwa die Forderung nach weniger Tierversuchen oder weniger Fleischkonsum: „Anstatt zu sagen, dass es falsch ist, Tiere zu foltern und umzubringen, wird gesagt, dass es falsch ist, zu viele Tiere zu foltern und umzubringen.“ Natürlich sei, so Kaplan, weniger Fleisch zu essen besser für die Tiere. „Aber besser eben nur in dem Sinne, wie auch weniger Vergewaltigungen, weniger Folterungen und weniger Hinrichtungen besser sind.“ Die Forderung nach Verringerung von Verbrechen müsse konsequenterweise mit der Forderung nach ihrer Abschaffung verbunden werden.[15]

Zuletzt wurde 2016 von Verbraucherschützern in Deutschland ein einheitliches nationales Tierschutz-Logo gefordert, damit Kunden etwa beim Fleischkauf im Supermarkt selbst entscheiden können, ob sie auf hohe tierschützende, artgerechte Standards Wert legen. Die vielen bisherigen Siegel seien zu unbekannt. Laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands seien knapp zwei Drittel der Bundesbürger bereit, für verlässlich höhere Standards mehr zu bezahlen.[16][17][18]

Im Jahr 2016 wurde Jagd bzw. Verschwinden u. a. von Luchsen, die zu den am strengsten geschützten Tierarten zählen, kritisiert und dabei insbesondere auf die praktisch nicht vorhandene Aufklärungsquote für diese Naturschutzstraftaten verwiesen.[19]

In den letzten Jahren wurde zunehmend in der Tierrechtsbewegung und in dem philosophischen Teilbereich der Tierethik darüber diskutiert, ob das Leid von Tieren in der Wildnis moralisch zähle und ob Menschen aus Tierschutzgründen verpflichtet sind etwas dagegen zu unternehmen, wenn sie dazu in der Lage sind.[20][21]

Praktischer Tierschutz

Tierschutz und Landwirtschaft

Tierhaltung

Aus Sicht vieler Tierschutzorganisationen sollte sich eine tierschutzgerechte Nutztierhaltung an den biologischen Merkmalen und Bedürfnissen der jeweiligen Tierart orientieren. Soziale Tiere sollten in entsprechenden Gruppen gehalten werden, mit artgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten und genügend Raum für Bewegung. Gegenüber den Interessen der Landwirtschaft, in der sich die Bedingungen von Zucht, Haltung, Ernährung, Transport und Schlachtung unter Berufung auf wirtschaftliche Notwendigkeit orientieren, gibt es Abwägungskonflikte zum Tierschutz.

Tiertransporte und Schlachtung

Schächten, Darstellung aus dem 15. Jahrhundert

Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands ist eine maximale Zeit von acht Stunden gestattet, für Tiertransporte ins Ausland gibt es bei Einhaltung regelmäßiger Zwischenstationen keine zeitliche Beschränkung. Die EU-Subventionierung von Lebendtier-Exporten fördert noch immer Transporte quer durch Europa. In der Schweiz sieht das neue Tierschutzgesetz eine maximale Zeit von sechs Stunden vor. Das schweizerische kagfreiland-Label erlaubt höchstens eine Stunde.

Die Schlachtung von Tieren sollte unter vorheriger Betäubung und ohne unnötige Schmerzen und Leiden erfolgen. Dies ist bei der Schlachtung im Akkord nur schwierig zu gewährleisten. Zu besonderen Diskussionen hat das betäubungslose Schächten geführt, das in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung bedarf.

Zucht von Pelztieren

Werbung für Pelztierzucht als Kapitalanlage (1933)

Tierschützer argumentieren, viele als Pelztiere gehaltene Tierarten wie Amerikanischer Nerz, Füchse, Chinchilla, Waschbär und Nutria seien für die in Pelztierfarmen praktizierte Käfighaltung ungeeignet und litten unter diesen Bedingungen an Verhaltensstörungen und körperlichen Schäden.

Tierquälerische Praktiken und hygienisch unzumutbare Zustände in einzelnen Ländern bzw. bei einzelnen Pelztierhaltern werden regelmäßig von Tierschutzorganisationen thematisiert, auch um rechtliche Verschärfungen und Verbote durchzusetzen. Die Robbenjagd und Fallenjagd wie auch bei der Gewinnung der sogenannten Persianer­felle aus unmittelbar nach der Geburt geschlachteten Karakullämmern war bereits im 20. und 19. Jahrhundert Gegenstand massiver Tierschutzkampagnen.

Tierschutz im Verhältnis zu Jagd und Fischfang

Jagd

Sofern Tierschützer die Jagd nicht generell ablehnen, fordern sie – im Einvernehmen mit den Ökologischen Jagdverbänden – eine Erneuerung des Bundesjagdgesetzes, um aktuellen Forderungen des Arten- und Tierschutzes Rechnung zu tragen. Das derzeitige Jagdgesetz beruht auf dem Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934, welches damals aber bereits in enger Kooperation und unter Berufung auf Art- und Tierschutzelemente erstellt wurde. Ein besonderes Interesse am Tierschutz haben Jäger insbesondere hinsichtlich der Wildrettung, also von Maßnahmen zum Schutz von Wild beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen, und stehen dabei oft zu den beteiligten Landwirten im Interessengegensatz.

Fischerei und Walfang

Allgemein kritisiert wird an der Fischerei mit Netzen häufig, dass die Fische qualvoll ersticken und neben den für die menschliche Nahrung wie auch für die Nutztierhaltung verwendeten Fischen zusätzliche Meereslebewesen als Beifang getötet werden. Schleppnetzfischerei ist ein großes Problem wegen der oft viele Kilometer langen Netze, die oft auch bis auf den Meeresgrund reichen und hier neben den Tieren, die gefangen werden sollen, auch tonnenweise andere Lebewesen einfangen. Diese werden dann aussortiert und meist tot ins Meer zurückgeworfen. Säugetiere wie Wale und Delfine ersticken, wenn sie sich unter Wasser in den Netzen verfangen oder Plastikmüll verschlucken. Beim Thunfischfang müssen mittlerweile technische Vorkehrungen getroffen werden, um die früher massiv mitgetöteten Delfine zu schonen.

Bei der Gegnerschaft gegenüber dem Walfang werden diesen großen Meeressäugetieren auch eine hohe Intelligenz und ein hochentwickeltes soziales Verhalten zugeschrieben, das die Jagd auf diese Tiere ethisch problematisch mache. Kritiker halten dies für speziesistisch, da etwa bei Schweinen und Ratten der Gegnerschaft gegenüber dem Walfang vergleichbare Aktivitäten kaum zu finden seien, obwohl diese Tiere deutlich menschenähnlicher seien.

Heimtierhaltung

Nicht dem österreichischen Tierschutzgesetz entsprechende Haltung von Europäischen Landschildkröten
Katze aus dem Tierheim Bochum

Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen Fällen – mutwilliger Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt die nicht artgerechte Haltung eine Hauptrolle. Auch wenn domestizierte und domestizierbare Tiere an das Leben mit Menschen gut angepasst sind, haben sie Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen: neben artgerechter Ernährung vor allem ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote.

Neben einer nicht artgerechten Haltung an sich kann es zu massiver Tierquälerei durch Unwissenheit und grobem Fehlverhalten kommen. Ein typisches Beispiel sind (die für viele Menschen niedlich anzuschauenden und harmlosen) Kaninchen: Da sie sehr revier- und rudelbezogen sind, kann man sie nicht ohne Vorbereitung fremd mit anderen Tieren in einen Stall geben. Setzt man ein fremdes Kaninchen in den Stall eines anderen Kaninchens, entsteht meist ein erbitterter Kampf, bei dem am Ende ein Tier totgebissen wird und qualvoll stirbt. Hier Bedarf es zuerst einer fach- und artgerechten Vergesellschaftung.[22][23][24]

Die Haltung von nicht domestizierten Raub- und Wildtieren sowie „exotischen“ Arten stellt zum Teil hohe Anforderungen an den Halter, die ohne ausreichende Sachkenntnisse und materielle Mittel kaum erfüllbar sind. Soweit ein Tierhalter wiederholt und beharrlich gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstößt, kann er mit einem Tierhaltungsverbot belegt werden.[25] Für einzelne Tierarten existieren deshalb gesetzliche Bestimmungen:

Deutschland

Die Mindestanforderungen an die Haltung sind durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Reihe von Gutachten und Leitlinien festgelegt[26]

  • Leitlinien der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung (10. November 1995)
  • Gutachten über die Anforderungen an die Haltung von Zierfischen, die mindestens eingehalten werden sollen (Stand: 30. Dezember 1998)
  • Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (7. Mai 2014)[27]
  • Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien (10. Januar 1995)
  • Leitlinien der Arbeitsgruppe Tierschutz und Pferdesport (1. November 1992)
  • Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen
  • Gutachten der Sachverständigengruppe über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln (10. Juli 1996)
  • Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Greifvögeln und Eulen (10. Januar 1995)
  • Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen
  • Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien (10. Januar 1997)
  • Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten (1. Juni 2006)
  • Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis (10. Juni 1994) in der ergänzten Fassung vom 10. September 1996

Österreich

Die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen an die Haltung der unterschiedlichen Tierarten sind in der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II 2004/486, nachzulesen:[28]

  • Anhang 1 – Säugetiere
  • Anhang 2 – Vögel
  • Anhang 3 – Reptilien
  • Anhang 4 – Amphibien
  • Anhang 5 – Fische

Viele Probleme der Heimtierhaltung fangen Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen in ehrenamtlicher Arbeit auf: sie gehen Hinweisen auf Tierquälerei und nicht artgerechte Haltung nach, nehmen unbedacht angeschaffte Haustiere auf und geben sie an neue Tierhalter weiter und übernehmen die kommunale Aufgabe der Abwehr von Gefahren durch streunende Tiere (vor allem Hunde) und betreuen verwilderte Haustiere. Unter den verwilderten Haustieren sind häufig Katzen und Hunde. Daher verfolgen Tierschützer das Ziel, die Fortpflanzung einzudämmen und durch artgerechte Fütterung für eine stabile, gesunde Population zu sorgen. So wird beispielsweise das sogenannte Paderborner Modell – die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen – oft als vorbildlich zur Eindämmung verwilderter Katzen angesehen.[29][30]

Schweiz

In der Schweiz ist der Tierschutz gesetzlich im Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005[31] und der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008[32] festgelegt. Im Heimtierbereich wurde 2008 mit der neuen Tierschutzverordnung unter anderem die Alleinhaltung von Wellensittichen und Meerschweinchen verboten und ein verpflichtender Sachkundenachweis von erstmaligen Hundehaltern eingeführt.[33][34]

Tiere in der Unterhaltung

Stierkampf in Frankreich

Ein frühes, auch teilweise sehr erfolgreiches Anliegen des Tierschutzgedankens war die Einschränkung oder das Verbot von Tierkämpfen und Tierhatz zur Unterhaltung wie z. B. dem Stierkampf, der Fuchsjagd, Hunde- und Hahnenkampf oder von Pferde- und Windhundrennen und der Beizjagd.

Aus Sicht des Tierschutzes sollen darüber hinaus an die artgerechte Haltung von Wildtieren besonders hohe Anforderungen gestellt werden, da diese weniger an das Leben in menschlicher Obhut angepasst sind. Auch die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Zoos sowie die Dressur wird deshalb von einigen Tierschützern abgelehnt. Horst Stern[35] betonte in einem 1971 sehr kontrovers diskutierten Film die Nähe der Dressur an natürlichen Verhaltensweisen von Tieren und sah es als wichtiger an, entsprechende Maßstäbe auch an die Haltung der Tiere anzulegen. Bei der Zootierhaltung, die auch Unterhaltungs- und Lehraspekte aufweist, kollidieren gelegentlich Ansprüche des einzeltierbezogenen Tierschutzes mit Belangen des Artenschutzes wie der Bildung und Kenntnisvermittlung über Tiere und Natur, welche auch ein Anliegen des Tierschutzes sind.

Tierversuche

Tierversuche werden damit gerechtfertigt, dass sie dem Wohle der Menschen dienen. In Tierversuchen wird die potentielle Schädlichkeit sowie die medizinische und Umweltwirksamkeit von Stoffen erprobt, werden Krankheiten in ihren Ursachen und ihrem Verlauf erforscht, Operationsmethoden getestet und grundsätzliche Erkenntnisse über die Funktionen des Körpers gewonnen.

Dabei werden Tieren auch teilweise Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt. Daher ist aus Sicht des Tierschutzes anzustreben, dass die Zahl der verwendeten Tiere und das Maß ihrer Schädigung auf ein Minimum gesenkt wird. Wo es möglich ist, müssten Tierversuche durch alternative Methoden ersetzt werden. Ergebnisse wären auszutauschen, wenn dies die geltende Gesetzeslage zuließe, damit Mehrfachuntersuchungen vermieden würden.

Die Übertragung von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen ist nicht immer möglich. So wurde beispielsweise Contergan im Tierversuch als unbedenklich eingestuft, während etwa Acetylsalicylsäure (Aspirin) für viele Tiere giftig ist.

Besonders in der Kritik stehen die Haltungsbedingungen bei der Zucht der Versuchstiere und in den Labors und Versuchsmethoden (beispielsweise der LD50-Test), die als drastisch und qualvoll empfunden werden. Dem entgegen stehen Ansprüche an eine Sicherheit und Überprüfbarkeit von Herstellungsmethoden und Stoffen, die im Rahmen umweltschutzbedingter Gesetzgebung wie der EU-REACH Richtlinie die Anwendung von Tierversuchen zwingend vorschreibt.

Institutionen und Verbände des Tierschutzes

Staatliche Regelungen

Private Tierschutzorganisationen

Pfarrer Albert Knapp

1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein, dem überall in Deutschland weitere folgten. Sie schlossen sich 1881 zum Deutschen Tierschutzbund zusammen. Dieser vereinigt heute etwa 740 Tierschutzvereine mit über 800.000 Mitgliedern.[36] Die Tierschutzorganisationen der Europäischen Gemeinschaft arbeiten in der Eurogroup for Animals zusammen.

In der Schweiz entstand um 1840 in Bern der erste Tierschutzverein. 1861 wurde der Schweizer Tierschutz STS ins Leben gerufen, damals unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Tiere». Der Schweizer Tierschutz, heute die größte Tierschutzorganisation, ist eine Dachorganisation von lokalen Tierschutzvereinen. Er ist die älteste national tätige Tierschutzorganisation der Schweiz. Im Bereich der Nutztierhaltung versucht die Organisation kagfreiland („kag“ steht für KonsumentInnen-Arbeitsgruppe) seit den 1970er Jahren, vorbildliche Tierhaltung zusammen mit Landwirten umzusetzen. Sie vergibt deshalb ein Label für Fleisch, Eier und Käse. Andere Tierschutzorganisationen sind etwa die Stiftung für das Tier im Recht, die Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin, ALTEX (Alternativen zu Tierexperimenten), die IG Tiertransporte und Schlachthöfe oder der VgT (Verein gegen Tierfabriken).

Am 1. Januar 1981 schlossen sich die 1953 gegründete Tierschutzorganisation ISPA International Society for the Protection of Animals und die 1959 gegründete Tierschutzorganisation WFPA World Federation for the Protection of Animals zur World Society for the Protection of Animals (WSPA) zusammen. Die Organisation benannte sich im Juni 2014 in World Animal Protection um und ist eine international arbeitende Tierschutzorganisation, die sich durch Bildungsarbeit, Katastrophenhilfe, Kampagnen und die direkte Hilfe vor Ort dafür einsetzt, die Tierschutzstandards in der ganzen Welt zu verbessern und zu garantieren. Im Jahr 2006 startete die Tierschutzorganisation die Kampagne zu einer Weltweiten Tierschutzerklärung, die eine Vereinbarung über weltweite Tierschutzstandards durch die Vereinten Nationen fordert.

1969 wurde in Kanada von Brian Davis der International Fund for Animal Welfare (IFAW) gegründet, um gegen die Tötung junger Kegelrobben vor der Küste Neufundlands zu protestieren. Daraus hat sich eine der größten internationalen Tierschutz- und Artenschutzorganisationen weltweit entwickelt. Prominentestes Mitglied ist der James Bond-Darsteller und Schauspieler Pierce Brosnan.

Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in Deutschland haben sich seit den 1980er Jahren zahlreiche neue Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gebildet. Die Ziele und Arbeitsweisen sind unterschiedlich. Viele haben sich auf eine Thematik spezialisiert, um wirksame Arbeit leisten zu können. Der Verein Animals Angels e. V. ist eine international operierende Organisation, die sich durch die Aufklärung der Öffentlichkeit, Kontrollen, Dokumentationen und die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden dafür einsetzt, dass die geltenden Tierschutzbestimmungen bei Tiertransporten eingehalten werden. Der Verein PROVIEH kämpft gegen die industrielle Tierhaltung, das Komitee gegen Vogelmord gegen Vogelfang und Wilderei. animal public hat sich auf den Schutz von Wildtieren spezialisiert, wie auch die Organisation Pro Animale, die verschiedene Projekte betreut (z. B. Freikauf aus nicht tierschutzgerechten Pferdetransporten und aus dem Tierversuch, Aufbau von Tierheimen in der Türkei und anderen Ländern, „Tanzbären“-Problematik, Kettenhundehaltung). Andere Verbände wie Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V. setzen sich für die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung weiterer Tierrechte und deren Umsetzung ein.

Laut der jährlich vom Deutschen Spendenrat und der GfK erstellten Erhebung „Bilanz des Helfens“ waren die Spendengelder von deutschen Privatpersonen im Jahr 2017 mit einem Anteil von 5,4 % für den Zweck „Tierschutz“ vorgesehen, das entspricht einem Spendenvolumen für den Tierschutz in Höhe von rund 280 Millionen Euro (hinzu kommen noch Spenden aus Erbschaften und Großspenden von mehr als 2500 Euro). Der Tierschutz liegt damit an zweiter Stelle der Spendenzwecke, nach der Kategorie „humanitäre Hilfe“ mit 77,7 %.[37]

Deutschland

Organisation Gründungsjahr Beschreibung
Aktion Partei für Tierschutz - TIERSCHUTZliste 2017 Politische Partei ausschließlich für Tierschutz
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 2000 gemeinnützige Tierschutzorganisation
Animal Peace 1987 gemeinnützig anerkannte Tierrechtsorganisation
animal public 2001 gemeinnütziger Tier- und Artenschutzverein
Animals’ Angels 1998 Schwerpunkt Tiertransporte
Bundesverband Tierschutz e.V. 1962 gemeinnütziger Tierschutzverein; Tierheim
Bund gegen Missbrauch der Tiere 1922 Hilfe für Tiere in Not; Tierheime
Deutscher Tierschutzbund 1881 Dachverband
Deutsches Tierschutzbüro 2013 eingetragener Tierschutzverein
Die Tierschutzpartei 1993 weltweit erste Tierschutzpartei
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz 1983 leistet intensive Jugendarbeit
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner 1982 wendet sich besonders gegen Tierversuche
PROVIEH 1973 nach eigenen Angaben der älteste und größte Tierschutzfachverband
Soko Tierschutz 2013 gemeinnütziger Tierschutzverein
Tierschutzliga Stiftung 2016 registrierte und eingetragene Tierschutz Stiftung
V-Partei³ 2016 erste Partei, die sich für Tierrechte und eine vegane Lebensweise einsetzt

Schweiz

Organisation Gründungsjahr Beschreibung
KAGfreiland 1972 gemeinnützige Nutztierschutzorganisation
PEA - Pour l'Égalité Animale (PEA) 2014 Welschschweizer Tierschutzorganisation
Schweizer Tierschutz (STS) 1861 gemeinnützige Tierschutzorganisation
Tier im Fokus (TIF) 2009 gemeinnützige Tierrechtsorganisation
Tierschutzbund Zürich (TSB Zürich) k. A. gemeinnützige Tierschutzorganisation
Verein gegen Tierfabriken (Schweiz) (VgT) 1989 gemeinnützige Tierschutzorganisation
Zürcher Tierschutz 1856 gemeinnützige Tierschutzorganisation

Österreich

Organisation Gründungsjahr Beschreibung
Gut Aiderbichl 2001 international aktive gemeinnützige Stiftung
Verein gegen Tierfabriken (Österreich) (VGT) 1992 gemeinnützige Tierschutzorganisation
Vier Pfoten 1988 international tätige Tierrechts- und Tierschutzorganisation

International

Organisation Gründungsjahr Beschreibung
Animal Liberation Front (ALF) 1976 führt auch zumeist illegale Aktionen durch
Humane Society of the United States (HSUS) 1954 Vor allem tätig in den Vereinigten Staaten
International Fund for Animal Welfare (IFAW) 1969 Internationaler Tierschutzfonds
Italian Horse Protection Association (IHP) 2009 Wichtigste Organisation für den Schutz von Pferden in Italien
L214 Éthique & Animaux (L214) 2008 gemeinnützige Tierschutzorganisation in Frankreich
OceanCare 1989 Organisation zum Schutz der Meerestiere und ihres Lebensraums
People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) 1980 Große Tierrechtsvereinigung mit weltweit 2 Millionen Mitgliedern
Pro Animale 1985 betreibt schwerpunktmäßig Projekte auf internationaler Ebene
Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) 1824 Älteste Tierschutzorganisation weltweit
Welttierschutzgesellschaft 2013 Tierschutzprojekte weltweit, Kampagnen in Deutschland
World Animal Protection 1981 Weltweite Tierschutzkampagnen und -projekte

Methoden der Organisationen und Umgang mit Gewalt

Hochsitz mit abgesägter Leiter

Die Methoden, mit denen die Organisationen versuchen, ihre Ziele zu erreichen, sind unterschiedlich. Grundsätzlich betreiben und unterstützen Tierschützer etwa Tierheime oder Gnadenhöfe und bemühen sich um praktische Hilfen und Weiterbildung ihrer Mitglieder und Interessenten im Sinne des Tierschutzes wie auch die Aufnahme und Versorgung ausgesetzter und geschwächter Tiere. Für die Mitgliederwerbung werden Infostände auf der Straße, Rundbriefe wie auch symbolische Aktionen und Demonstrationen, von der Störung einer Jagdgesellschaft bis hin zu spektakulären Aktionen wie der Blockade von Walfängern, veranstaltet. Greenpeace, später auch Robin Wood wurden durch solche medienwirksame symbolische Aktionen überregional bekannt. Radikale Gruppierungen, wie etwa Sea Shepherd, rammen auf hoher See illegal operierende Walfänger. Sea Shepherd versenkte bisher zehn Schiffe und nimmt für sich in Anspruch, in Internationalen Gewässern die Strafverfolgung durchsetzen zu dürfen. Dabei beruft sich die Organisation auf die United Nations World Charter for Nature.

Die Gewaltbereitschaft, das Begehen von Straftaten durch militante Tierschützer und Tierrechtler, ist ein ernstzunehmendes kriminologisches wie ethisches Problem. Die Straftaten reichen von der Sachbeschädigung, etwa dem Beschädigen von Hochsitzen, was aber auch Verletzungen wie im Extremfall auch den Tod des Jägers billigend in Kauf nimmt, bis hin zu Psychoterror, Einbrüchen, Landfriedensbruch, Brandstiftung und Mord.[38]

Aktuelle Projekte und Themen in Deutschland

Derzeit lässt sich eine Vielzahl von Diskussionen und Projekten aus dem Kontext Tierschutz in Deutschland finden. Jene, welche innerhalb Deutschlands das größte Gewicht im Hinblick auf die beteiligten Organisationen und die mediale Reichweite haben, seien im Folgenden beschrieben.

Demonstrationen gegen die Massentierhaltung

In Deutschland aber auch in den Niederlanden gibt es eine Reihe von Demonstrationen unter dem Motto Wir haben es satt!. Ein Hauptanliegen der Veranstaltung ist es, auf die Zustände in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen. Der Protest wird von Tierschutzorganisationen wie der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Provieh, Deutscher Tierschutzbund und anderen Organisationen getragen.[39]

Widerstand gegen Tier- und Pflanzenpatente

Im Jahr 1992 haben sich in Deutschland verschiedene Organisationen zu der Initiative „Kein Patent auf Leben!“[40] zusammengeschlossen. Das Netzwerk wird von einem Büro in München aus gesteuert, welches wiederum Teil der europäischen Initiative "No Patents on Life!" ist. Europaweit sind mehrere hundert Organisationen beteiligt. Ziel der Initiative ist es, die Patentierung von Leben zu verhindern. Dazu zählen sowohl Pflanzen und Tiere als auch Gensequenzen und menschliche Stammzellen.

Anlass für die Initiative war die Patentierung der „Krebsmaus“, welche im Widerspruch zum Europäischen Patentrecht stand. Neben ethischen Bedenken werden wirtschaftliche und ökonomische Gründe gegen die Patentierung angeführt. Trotz zahlreicher Einsprüche steigen die Patentanmeldungen und -genehmigungen für Pflanzen und Tiere jährlich. Die Initiatoren wenden sich daher weiterhin, größtenteils ehrenamtlich, mit Einsprüchen und Öffentlichkeitsarbeit dagegen.

Wegfall der Bauprivilegien für Tierfabriken

Ein wichtiger Schritt gegen die Massentierhaltung: Der Deutsche Bundestag hat im April 2013 eine Änderung des Baugesetzbuches veranlasst. Mit der Gesetzesänderung werden die Bau-Privilegien für Tierfabriken eingeschränkt. Zugleich erhalten Städte und Gemeinden ein Vetorecht ab einer für die jeweilige Tierart definierten Stallgröße, sofern nicht mehr als 50 Prozent des für die Massentierhaltung erforderlichen Futters auf dem eigenen Land produziert werden. Die Albert-Schweitzer-Stiftung und andere Organisationen befürworten den Wegfall der bisherigen Bau-Privilegien für die sogenannten Tierfabriken und setzen sich mit dem Netzwerk Bauernhöfe statt Agrarfabriken weiterhin gegen die Massentierhaltung ein.[41]

Tierschutzplan Niedersachsen

In der industriellen Nutztierhaltung stehen sich die Interessen und Möglichkeiten der Landwirte und die Bedürfnisse der Tiere gegenüber. Aufgrund dessen wurde 2011 in Niedersachsen durch Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Gert Lindemann ein Tierschutzplan ins Leben gerufen. Dieser hat zum Ziel, Missstände in der Nutztierhaltung aufzudecken und diese zu beheben. Neben einer artgerechten Haltung von Nutztieren wie Geflügel, Schweinen und Rindern wird schließlich eine Vermeidung von tierquälerischen Maßnahmen angestrebt. Letzteres ist jedoch in vielen Fällen nur möglich, wenn vorab unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Tiere eine Änderung in der Haltung erfolgt. Bei der Umsetzung sollen sowohl tierschutzrelevante Aspekte als auch die Interessen und Möglichkeiten der Landwirte sowie die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden. Eine derart übergreifende Lösungsfindung bezeichnet Landwirtschaftsminister Lindemann als den "Niedersächsischen Weg": Den Landwirten sollen keine Doktrinen und die alleinige Verantwortung auferlegt werden. Stattdessen gilt es, konstruktive Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, bei deren Umsetzung die Landwirte Unterstützung durch Fachleute und Behörden erhalten.

Der Tierschutzplan Niedersachsen ist ein Pilotprojekt in Deutschland. Neben dem Landwirtschaftsminister sind verschiedene Tierschutzorganisationen, Veterinärmediziner und Behörden sowie Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucherschutz, der Kirche und dem Handel beteiligt. Die Kooperation verschiedener Fachleute soll gewährleisten, dass alle relevanten Aspekte in der industriellen Nutztierhaltung Beachtung finden. Zu diesem Zweck wurden der Lenkungsausschuss "Tierschutzstrategie" und verschiedene Facharbeitsgruppen gegründet, die sich jeweils einem Teilbereich widmen.

Mit dem Tierschutzplan Niedersachsen soll die artgerechte Nutztierhaltung auf Landesebene erreicht werden, denn das Bundesland sieht sich als Agrarland in einer besonderen Verantwortung mit Vorbild-Charakter. Während für alle Nutztiere eine artgerechte Haltung und Ernährung angestrebt wird, gilt es außerdem konkret, das Kürzen der Schnäbel von Geflügel zu unterbinden sowie eine Betäubungspflicht beim Schwanzkürzen und Kastrieren von Ferkeln, beim Schenkelbrand von Fohlen und dem Enthornen von Kälbern einzuführen. Die artgerechte Haltung umfasst ausreichend Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für alle Nutztiere sowie das Einrichten geeigneter Tränken und Wasserstellen für Enten. Weiterhin hat sich der Tierschutzplan Niedersachsen die Definition von Tierschutzindikatoren zur Aufgabe gemacht, die künftige Mängel in der Haltung frühzeitig aufdecken sollen. In einem Arbeitsprogramm wurden 40 Handlungsfelder für zwölf Tierarten und entsprechende Zeitrahmen für die Umsetzung definiert.[42]

Schutz von Meereslebewesen

Toter Albatros mit Plastik im Magen

Die Vermüllung der Ozeane gefährdet zunehmend das Leben von Seevögeln, Fischen und anderen Meerestieren. Laut Umweltbundesamt sterben jährlich etwa 100.000 Tiere durch Verpackungsreste, Taue, Netze und andere Fischereiabfälle, in denen sie sich entweder verheddern und erwürgen oder indem sie Müll verschlucken.

Eine besondere Gefahr stellen die anteilig circa ein Drittel Plastikabfälle in den Ozeanen dar, da diese sich nur langsam zersetzen und dabei Giftstoffe abgeben, die von Meerestieren aufgenommen werden. Zudem werden Kunststoffe nicht vollständig zersetzt, so dass Kleinstpartikel im Wasser verbleiben. Weitere Mikropartikel gelangen über die Industrie, Kläranlagen und durch Schiffsunfälle in das Meer. Es werden durchschnittlich 13.000 solcher Rückstände je Quadratkilometer vermutet. Dies kann auch für den Menschen gefährlich werden, da die Mikropartikel bereits im Wasser vorhandene Toxine binden, die von Meerestieren aufgenommen werden und so in die Nahrungskette gelangen.

Das Umweltbundesamt fordert die Menschen auf, zum Schutz der Meerestiere beizutragen, indem keine Kosmetika verwendet werden, die Kunststoffe enthalten, der Müll ordnungsgemäß entsorgt und auf Plastik-Verpackungen verzichtet wird. Als übergreifende Maßnahme soll gemäß EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie jede weitere für die Meerestiere schädliche Vermüllung bis 2020 eingestellt werden.[43]

Flugpatenschaften nach Deutschland

Zahlreiche Tierschutzorganisationen sind im Ausland tätig und vermitteln von dort aus Tiere nach Deutschland. Zu diesem Zweck werden ständig Flugpaten gesucht, die beispielsweise auf der Heimreise vom Urlaubsort ein Tier mitnehmen, indem sie als offizielle Begleiter fungieren. Für den Flugpaten sind damit keine Kosten oder Mühen verbunden. Die Tierschutzorganisation übernimmt sämtliche Formalitäten im Ausland, bringt das Tier zum Flughafen und checkt es dort in Begleitung des Flugpaten ein. Am Ankunftsort nimmt der Flugpate das Tier zusammen mit seinem Gepäck in Empfang und übergibt es anschließend den wartenden Tierschützern, den neuen Besitzern oder dem Vertreter der Pflegestelle.

Die Anmeldung als Flugpate kann entweder direkt bei einer Tierschutzorganisation oder bei der zentralen Vermittlungsstelle[44] erfolgen. Diese Institution leitet jede Anmeldung an die relevanten Tierschutzorganisationen im Ausland weiter und vermittelt auch Kontakte in Deutschland, wenn beispielsweise eine Pflegestelle gesucht wird oder eine Abholung organisiert werden muss.

Siehe auch

Portal
Portal
 Wikipedia:Portal: Tierschutz – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Tierschutz

Literatur

  • Elisabeth de Fontenay: Le silence des bêtes: la philosophie à l’épreuve de l’animalité. Fayard, Paris 1999. Gründliche Geschichte.
  • Martin Liechti (Hrsg.): Die Würde des Tieres. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2002, ISBN 3-89131-406-X.
  • Christa Murken: Animal Turn. Auf der Suche nach einem neuen Umgang mit Tieren. Verlag Murken-Altrogge, Herzogenrath 2015, ISBN 978-3-935791-46-5.
  • Hans Hinrich Sambraus, Andreas Steiger (Hrsg.): Das Buch vom Tierschutz. Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart 1997, ISBN 3-432-29431-X.
  • Gotthard M. Teutsch: Mensch und Tier – Lexikon der Tierschutzethik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1987, ISBN 3-525-50171-4.
  • Günter Rohrmoser: Die Krise der Naturwissenschaften und ethische Fragen der Tierhaltung. und Das Mensch-Tier-Verhältnis aus der Perspektive der Philosophie. In: Landwirtschaft in der Ökologie- und Kulturkrise. Gesellschaft für Kulturwissenschaft, Bietigheim/Baden 1996, ISBN 3-930218-25-9, S. 38ff.[45]
  • Thomas Schwarz: Tierschutz im Alltag. In: Hans Werner Ingensiep (Hrsg.): Das Tier in unserer Kultur. Begegnungen, Beziehungen, Probleme. Essen: Oldib-Verlag, 2015, ISBN 978-3-939556-48-0, S. 187–222.
  • Jean-Claude Wolf: Tierethik. Neue Perspektiven für Menschen und Tiere. 2., durchgesehene Auflage. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2005, ISBN 3-89131-415-9.
  • Ursula Wolf: Das Tier in der Moral. Klostermann, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-465-02233-5.
  • Herwig Grimm, Carola Otterstedt (Hrsg.): Das Tier an sich. Disziplinübergreifende Perspektiven für neue Wege im wissenschaftsbasierten Tierschutz. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012, ISBN 978-3-525-40447-8.
  • Klaus Petrus: Tierrechtsbewegung – Geschichte, Theorie, Aktivismus. Unrast, 2013, ISBN 978-3-89771-118-1. (Abstract)

Weblinks

Commons: Tierschutz - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema
 Wiktionary: Tierschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Gesetze

Einzelnachweise

  1. Chrismon. März 2010, S. 49.
  2. Markus Wild: Die anthropologische Differenz: der Geist der Tiere in der frühen Neuzeit bei Montaigne, Descartes und Hume. Walter de Gruyter, 2006, ISBN 3-11-018945-3, Kapitel III
  3. Jean-Jacques Rousseau: Diskurs über die Ungleichheit. Edition Meier. UTB, 2008, ISBN 978-3-8385-0725-5, S. 26.
  4. Preisschrift über die Grundlage der Moral, nicht gekrönt von der Königlich Dänischen Sozietät der Wissenschaften, Werke IV, S. 238.
  5. zustimmend zitiert von Eugen Drewermann bei: Die Rechtlosigkeit der Kreatur im christlichen Abendland. In: IATE (Hrsg.): Tierrechte, eine interdisziplinäre Herausforderung. Heidelberg 2007, ISBN 978-3-89131-417-3, S. 271 ff.
  6. Hanna Rheinz: Kabbala der Tiere. Tierrechte im Judentum. In: IATE (Hrsg.): Tierrechte: eine interdisziplinäre Herausforderung. Heidelberg 2007, S. 234–252.
  7.  Thomas Schwarz: Tierschutz im Alltag.. In: Das Tier in unserer Kultur. Begegnungen, Beziehungen, Probleme. Oldib, Essen 2015, ISBN 978-3-939556-48-0, S. 187-222.
  8. Friedrich Külling: Schächtverbot im Historischen Lexikon der Schweiz
  9. K. P. Schweiger: „Alter Wein in neuen Schläuchen“: Der Streit um den wissenschaftlichen Tierversuch in Deutschland 1900–1935. Diss. Göttingen 1993, DNB 942671252.
  10. Pferdelenker oder Pferdeschinder? In: Neue Zeit. 18. Dezember 1945, Ausgabe 127, 1. Jahrgang, S. 3: „Vielleicht haben wir uns schon zu sehr an die maschinelle Gefühlslosigkeit der Motoren gewöhnt, sonst würde wohl mancher Wagenbesitzer einen liebevolleren Blick für das schwere Leben seines Zugpferdes besitzen.“
  11. Eric Stritter: Tierschutz als Deckmantel für Naziideologien. In: Netz gegen Nazis. abgerufen am 16. April 2010.
  12. Vier von 16 Bundesländern haben Tierschutzbeauftragte. In: wir-sind-tierarzt.de. Abgerufen am 8. Februar 2016.
  13. Ruth Lüthi: Tierschutz im Historischen Lexikon der Schweiz
  14. Animalsasia.
  15. Die Tierschutz-Lüge. Tierrechte
  16. Verbraucher würden für mehr Tierschutz zahlen. Pressekonferenz. In: vzbv.de. Abgerufen am 23. Januar 2016.
  17. Verbraucherschützer fordern nationales Tierschutz-Logo. In: kn-online.de. Abgerufen am 23. Januar 2016.
  18. Verbraucherzentralen für nationales Tierschutz-Logo für Fleisch. In: bkz-online.de. Abgerufen am 23. Januar 2016.
  19. Wilderer jagen geschützte Tiere in Bayern. In: sueddeutsche.de. Abgerufen am 22. Juni 2016: „Es sind traurige Zahlen: Seit 2010 sind in Bayern fünf Luchse und drei Fischotter getötet worden. Weitere 14 Luchse, die zu den am strengsten geschützten Tierarten überhaupt zählen, sind in dem Zeitraum spurlos verschwunden. Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) kann nicht ausschließen, dass auch sie von Wilderern zur Strecke gebracht wurden. Außerdem sind 85 Greifvögel - darunter Habichte, Falken, Bussarde und Rotmilane - Wildereien zum Opfer gefallen. Für den SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn sind aber nicht nur diese Zahlen ein Skandal. Sondern die Tatsache, dass kein einziger Wilderer gestellt worden ist. "Alle diese Fälle sind schwere Naturschutzstraftaten", sagt er. "Aber kein einziger konnte aufgeklärt werden."“
  20.  William & Amanda MacAskill: To truly end animal suffering, the most ethical choice is to kill wild predators (especially Cecil the lion). (https://qz.com/497675/to-truly-end-animal-suffering-the-most-ethical-choice-is-to-kill-all-predators-especially-cecil-the-lion/).
  21. Stefan Torges: Wild animal suffering: Why 99 % of wild animals die as babies already, and what we can do about it. International Animal Rights Conference 2016, 9. September 2016, abgerufen am 17. Juni 2017 (english).
  22. Vergesellschaftung. In: sweetrabbits.de. Abgerufen am 31. August 2015.
  23. Vergesellschaftung von Kaninchen. In: tknds.de. Tierärztekammer Niedersachsen, abgerufen am 31. August 2015.
  24. Vergesellschaftung von Kaninchen. In: tierhilfe-verbindet.de. Abgerufen am 31. August 2015.
  25. VG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2010, Az. VG 24 L 161.10 – Verbot der Tierhaltung bei wiederholten Verstößen gegen Tierschutz zulässig.e
  26. Tierschutzgutachten, BMELV.
  27. Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
  28. TIERSCHUTZ-PROFIL-ÖSTERREICH – Bmgfj.gv.at (Memento vom 31. März 2010 im Internet Archive)
  29. Das Paderborner Modell
  30. aktion kitty Paderborn
  31. Tierschutzgesetz (CH)
  32. Tierschutzverordnung (CH)
  33. vgl. Art. 68 TSchV (CH)
  34. Haustierhaltung nur noch im Doppelpack. In: WELT. 14. Mai 2008.
  35. Bemerkungen über das Pferd im Zirkus-Film von Horst Stern 1971.
  36. Deutscher Tierschutzbund e. V., Über uns. Abgerufen am 13. März 2018.
  37. Deutscher Spendenrat, GfK: Bilanz des Helfens 2018 (PDF), 26. Februar 2018, S. 13. Der Euro-Betrag wurde aus dem angegebenen Spenden-Gesamtbetrag errechnet. Bestimmte Spendenformen wie Großspenden von mehr als 2500 Euro und Erbschaften werden in dieser Erhebung aus methodischen Gründen nicht erfasst, vgl. dazu S. 2.
  38. Janet Louise Parker: Jihad Vegan. (Memento vom 14. Juli 2011 im Internet Archive) auf: newcriminologist.com, 20. Juni 2005.
  39. Die Träger der Demonstration "Wir haben es satt!" (Memento vom 8. Juli 2016 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft (bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis)
  40. Homepage der Initiative "Kein Patent auf Leben" (Memento vom 3. Januar 2011 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft (bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis)
  41. Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
  42. Zusammenfassung: Tierschutzplan Niedersachsen
  43. Aufruf des Umweltbundesamtes
  44. Vermittlungsstelle für Flugpatenschaften
  45. Abstract auf: gfk-web.de


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