Todsünde

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Hieronymus Bosch (1450–1516): Die Sieben Todsünden; in den Ecken: Die vier letzten Dinge

Todsünden (lat. peccatum mortiferum) sind nach dem Katechismus der Katholischen Kirche besonders schwerwiegende Sünden wie Mord, Ehebruch oder Apostasie (Glaubensabfall) und grenzen sich dadurch von den sogenannten lässlichen Sünden ab. Noch schwerer wiegen nach katholischer Auffassung die himmelschreienden Sünden.

Aus anthroposophischer Sicht können Todsünden nicht wie die lässlichen Sünden bereits im Kamaloka getilgt werden, sondern wirken in künftige irdische Inkarnationen nach und können auch nur im irdischen Dasein ausgeglichen werden.

Eigentliche Todsünden, im Sinne eines Schmorens in der Hölle "bis zum jüngsten Tage" gibt es im anthroposophischen Verständnis nicht. Alle Sünden können vergeben werden, bis auf die Sünde gegen den Heiligen Geist.

Die 7 Hauptlaster

Der Begriff Todsünde wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch fälschlich für die sogenannten sieben Hauptlaster gebraucht. Diese sind aber keine Sünden im eigentlichen Sinn, denn Sünden sind augenblickliche, einzelne Verfehlungen, die im Astralleib wirken, wenn der Mensch einer momentanen Versuchung verfällt, während die Laster als dauerhafte, sich regelmäßig immer wieder geltend machende schlechte Angewohnheiten im Ätherleib leben.

Die sieben Hauptlaster sind:

  • Superbia: Hochmut (Übermut, Eitelkeit, Stolz, Ruhmsucht)
  • Avaritia: Geiz (Habgier, Habsucht)
  • Invidia: Neid (Missgunst, Eifersucht)
  • Ira: Zorn (Wut, Vergeltung, Rachsucht)
  • Luxuria: Wollust (Unkeuschheit)
  • Gula: Völlerei (Gefräßigkeit, Unmäßigkeit, Maßlosigkeit, Gier, Selbstsucht)
  • Acedia: Trägheit des Herzens / des Geistes (Faulheit, Überdruss)